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Mai 1526,
I». Sodann ist abgeredet, seder Bote wolle seine Obern znm freundlichsten bitten, (in dem Handel wegen derNeisstrafen) gütlich nachzugeben, weil die drei Städte immer bei den Sachen gesessen, die Verbote thun undnachlassen geholfen, zu allen Kosten beigetrage», sei es für den Landvogt oder seine Diener; man hofft auch, das!solche Verbote lange Zeit nicht mehr geschehen (müssen). Ans der Jahrrcchnung zu Baden soll man darüberAntwort geben; wenn aber dann die Sache nicht in der Freundlichkeit nachgelassen würde, so sollen die BotenVollmacht haben, einen andern Tag nach Zosingen anzusetzen, nur das Recht nach Inhalt der Bünde ergehen Z"lassen, v. 1, Ans die abermalige Klage des Kaufmanns von Schawatz hat man den Boten von Lncern «inBericht ersucht. Da er anzeigt, daß die Absendung der zweiörtigen Botschaft vergessen worden, so hat man dirzwei Orte nochmals beauftragt, in den Pfingstseiertagen eine Botschaft nach Uri zu senden. 2, Lncern soll diesenAbschied den Eidgenossen von Uri und Unterwalden mittheilen und sofort einen Nathsboten nach Urs senden »»>dem schriftlichen Begehren der sieben Orte, die Gemeinde ans den Pfingstmittwoch (27, Mai) zu versammelnoder doch wenigstens i» der Rathssitzung, wenn sie die Gemeinde nicht versammeln wollten, der EidgenossenWillen zu vernehmen. «I. Zürich soll diesen Abschied „unseren Eidgenossen" (?) zuschicken, v. Jeder Bot'kennt die von Antorf (Antwerpen) gekommenen Schriften, tl'. Ucber das Bergwerk in Sargans ist auf de>Jahrrechnnng zu Baden Antwort zu geben. K. Das Anbringen deren aus dem Nheinthal wird in Bade»nochmals vorgetragen werden.
«I—ii aus dem Zürcher Abschied (>', <5 von der Hand des zürch. Stadtschrcibers); dagegen fehlt <' 2,für Lucern allein bestimmt. Auch das Glaruer Exemplar hat diesen Absatz nicht.
Zu I>. Hier ist noch die unter den drei Städten gepflogene Correspondenz zu beachten:
1) 1523, 15. April (Mittwoch nach Quasimodo). Bern an Freibnrg (dcßgleichcn an Solothurn). Wicn"^sich die drei Städte vordem geeinigt haben, wegen der Neisstrafen im Thnrgau einen Rcchtstag nach Zoß'M^bestimmen zu lassen, finde man doch, daß da wenig zu erreichen sein werde; denn weil die Mannschaft de»Orten zustehe, und diese immer alle Gebote und Verbote betreffend „die Reise" gethan und die daher fließen^Strafen bezogen haben, so besorge man, daß das rechtliche Erkenntnis; den drei Städten nachtheilig
wozu noch unnütze Kosten, Gespött und Vorwürfe zu erwarten wären. Um dem vorzubeugen und mit Ansi".(„fuogen") aus der Sache zu kommen, möchte man rathen, den VII Orten zu schreiben, es seien Hindern'!eingetreten, die den Besuch des Tages in Zofingen nicht zulassen, weßhalb man bitte, den Handel bis auf gelcg'"Zeit aufzuschieben; „damit so möchte der span ersitzen, dcß fürer nützit gedacht und ir und wir dadurch gcrüen"!!werden". Man bitte jedoch um Bericht, ob dieser Vorschlag gefalle, ?c.
St. A. Bern: T-Uisch Missimn, v. lb2 b. — K. A. Freiburg: A. B-M'
2) 1523, 17. April (Freitag vor Misericordia Dom.). Solothurn an Freiburg. Bern habe soeben gcschrnwie viel unnütze Kosten und Gespött die drei Städte zu gewärtigen hätten, wenn sie in dem Ncchtshandel
die VII Orte, wegen der Neisstrafen im Thnrgau, unterliegen sollten, wie es besorge, und daß es von ^Processe abzustehen geneigt wäre, was es auch Freiburg anzeige, ?c. Wiewohl nun diese Meinung vieles füs 'habe („etwas gcstaltsam" spe), müsse man dabei doch die Einbuße") bedenken, welche die drei Städte mit E ^Verzicht ans das Rhcinthal und andere Plätze erlitten haben, und nachdem der Handel auf den früherenleistungcn eifrig („eben tapferlich") betrieben worden, wäre ein Zurücktreten nicht minder schimpflichNiederlage im Rechten; daher sei man gesonnen, sofern die beiden andern Städte auch dabei beharren, den rech'Tag in Zosingen zu besuchen, und bitte sie darum, begehre auch deßhalb Bericht. «.A. Freiburg: A. S-loch""'
«) Das Original hat nur „sch"tat>-ny und ein- Lacke durch Mäusesrch. a
3') 1523, 21. April (Dienstag vor Georii). Bern an (Solothurn). Antwort auf dessen Schreibendie Neisstrafen im Thnrgau, das mit der Meinung Freibnrgs übereinstimme, nnd die Tagansctznngauf nächsten Montag, um deßhalb weiter zu rathschlagen. Wiewohl man den Handel ruhen zu lassen vn»wolle ma>l diesen Tag doch erwarten und alsdann thnn, ivas allen drei Städten znm Bestell gereichen nwlsi
Si.A. Bern: Teuisch Missiren, ? r. lbb »'