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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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April 1523,

mögen sich mit einander vergleichen, doch ohne Beeinträchtigung der alten Bünde. i. Nach den neuesten Berichte»findet die Mehrzahl der (XII) Orte nicht mehr nöthig, eine starte (schwere") Besatzung über das Gebirg Z»senden; nach Luggarns soll aber jedes Ort sogleich zwei Mann schicken. Dabei wird Lucern beauftragt, sobaldes die Noth erheische, einen Tag auszuschreiben. 8. Christian Banmer und Jacob Schcrer sind zur Recht-fertigung erschieneil wegen der eingeklagten Beschimpfung des letztern *). Da Baumer dieselbe theilweise eingesteht,so hat man die Kundschaften verhört, woraus sich ergibt, daß Baumer von Scherer ledig erkannt (werden muß)!jener soll die Kosten bezahlen; die Strafe wird einstweilen aufgeschoben; der Handel ist aber heimzubringen-Jacob Scherer hat sich mit Fähnrich Winkelried von Untcrwalden verbürgt, die Erkänntniß zu halten, sich wiedervor die Eidgenossen zu stellen und die Strafe zu gewärtigen, Obschon Schwyz mit dem Vorbehalte wiederin die Vereinung init Frankreich gegangen, daß seine Anforderer bezahlt und zufrieden gestellt werden, so >»»^man jetzt doch in Betreff der Bezahlung der Ansprachen Schwierigkeiten, weßhalb Schwyz wieder zurücktrete»will; es wird daher der Baunermeister von Schwyz beauftragt, seine Regierung zu bitten, abgesehen von de»Ansprachen bei den Eidgenossen zu verbleiben und sich nicht zu söndern; sie mögen dann nach Inhalt der Ber-einung mit dein König das Recht suchen.

I». 1523, 6. April (Ostermontag),wenig vor Vesper". Ludwig von Dießbach, Landvogt zu Lauis, »"die cidg. Sendboten in Lucern. Antwort auf ihrin dieser Stunde" empfangenes Schreiben betreffend Mores»'und die Gemeinde zu Lauis. Letztere ivollc einige ihnen auferlegte Beschwerden beseitigen und wünsche, d»i>dieselben untersucht und die Schuldigen bestraft werden, auf St. Johanni hier oder draußen. Es wundere ih»-daß er nicht den bestimmten Auftrag erhalten, darüber Bericht zu erstatten; jedoch sei der Handel solangsamund verworren, daß er in kurzer Zeit nichts Gründliches vorbringen könnte, namentlich ans schriftlichem BW'selbst wenn der Landschreiber und der Landweibel mit den Rechenbücheric zugegen wären, hätten Allezu schafft" 'um genauen Bericht zu geben. Er finde wohl, daß vordem mit der armen Gemeinde etwas gehandelt ivordc»-was nicht gut sei, aber seinem Bedünken nach doch nicht so schwer, wie man vorgegeben. Seinem Befehl, b»'Genannten von Gütern und Aemtcrn zu stoßen, würde er gern nachkommen; allein wegen einer solchen Anspr»^'worüber man den Boten vielGefärbtes" gesagt, falle ihm schwer, so viele ehrliche Leute und gute Eidgeiwfft"so schnell um Ehre und Vermögen zu bringen. Er bitte nun um Bescheid, zc. :c. S,.A. Li,«»: MW»-«-

v. 1523, 10. April, Lncern. Lateinische Missive der cidg. Boten an den Herzog von Savoycn, betrefft»^einen Streit um Eigenthum zwischen Wilhelm von Dießbach und Jacob von Wippiugen einerseits und ^Herrn von Chesaux (?) anderseits. St. A. Mg. MMd -a,--

Mit Ausnahme des Lucerner Exemplars datiren alle (gleichbedeutend) Donstag vor Quasimodo.

Im Zürcher Exemplar fehlen « «Z, l, k, «», >, im Berncr >»v, ii, i, t, im Basier, Freil»»!bSolothnrner und Schaffhauser I, i, t.

Zu «I. 1523, 21. Februar (Samstag vor Juvocavit). Lindall an die Boten der au der Vogtei zubetheiligten Orte. Verwendung für die Witwe Bürgermeister Heinrich Neukomm'S, Tochter des Maig ftt' ^Constanz, die sich über die Forderung eines Abzugs beklage, während sie die fraglichen im Thurgau gelegtGüter gar nicht wegziehen wolle, zc. St. sc. Lum-m

er

*)Der erst (artikel), daß er soll gesprochen hau, er sig ein besserer lanzknecht dann ein Eidgnoß. Der ander,sich gesriiwt, daß es den nnsren (zu Bicocca) so übel gangen sig in Meiland. Der dritt, als man unser knecht, sogewesen sind, hat abgeschriben, soll er geredt haben, er welle ziehen, wohin im das eben sig, und well helfen Meiland ge»»»und welcher pensioner in umb sin dienst brächte, wellte er, daß er (der) ein esel oder ein kuo gehyt hette."