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April 1523.
eine gütliche Verständigung zn versuchen; kann er nichts ausrichten, so soll er die Parteien auf die Jahrrechnungzu Baden weisen, damit da nochmals gütliche Mittel gesucht werden können; bliebe auch das ohne Erfolg, sowäre dann zu berathen, wohin man die Parteien zum -Recht weisen wollte, i». 1. „Und als wir dann inVersammlung gewesen", hat der Bote des Grafen von Arona Schriften übergeben, welche melden, wie ProsperColonna auf dem Coinersee eine bedeutende Flotte („schiffung") gerüstet und den Kaufleuten und Andern denAnkauf von Korn und andern Lebensmitteln verweigert habe, und ferner, daß zwischen dem Herzog und deinSchloß zu Mailand (der französischen Besatzung) ein Vertrag geschlossen worden, laut dessen dasselbe, wenn esnicht bis zum 10. April entsetzt würde, dem Herzog übergeben werden soll. 2. Da man aus allerlei Anzeichenvermuthet, dieses Vorgeben sei die Wahrheit, so wird den Landvögtcn ennet dein Gebirg befohlen, sich wohlumzusehen, und wenn etwas Bedenkliches vorfiele, es sofort zu berichten, damit man rechtzeitig vorbauen könne,v. Dem Caspar von Bubenhosen wird ein Schreiben an die von Rothweil bewilligt: Sie sollen sich mit ihmvertragen oder das Recht vor den Eidgenossen erwarten, -»v. Heimzubringen, ob man die dem Stadtschretberzu Rapperswyl gestohlenen 230 Pfd. demselben ersetzen wolle oder nicht, x. Die Boten von Bern ziehen an,wie ihre Herren mit Unterwalden wegen eines jenseit des Gebirges geschehenen Todschlags einen Span gehabt,und schlagen vor, zu Vermeidung künftiger Mißverständnisse eine gemeinsame Ordnung aufzustellen, ob Einer,der in einem Orte als unehrlicher Todschläger verrufen werde, deßhalb auch in allen andern Orten nicht mehrsicher sein solle, damit sich jedermann darnach zu halten wüßte. Heimzubringen, da niemand hierüber instruirt ist.5'. Heinizubringen das Ansuchen der Frauen von Rüegsau, ihnen das „Lob" von 20 Mannwerk Reben, diesie theils erkauft, theils „in gottsgabs wis" geschenkt erhalte», zu erlassen. 1. Auf die oberwähuten Nachrichtendes Grafen von Arona und die damit übereinstimmenden Schreiben des Landvogtes von Lauis an Lucern halteneinige Orte dafür, man sollte eine „tapfere" Besatzung von 5—600 Mann nach Lauis und Luggaris schicken,während andere Orte die Hoffnung äußern, daß das nicht nöthig sei, jedoch zulassen, von jedem Ort nur lt)Mann dahin zu senden, damit die Landvögte und der geineine Landmann etwas getröstet würden und spürten, daßman sie nicht verlassen wolle. Heimzubringen, um auf dem nächsten Tag einen endlichen Beschluß zu fassen-2. Die drei au Bellenz betheiligten Orte werden indessen beauftragt, diesen Platz wohl zu versehen. 3. DemVogt von Mendris und Bälerna wird ein gleicher Befehl zugeschickt, wie den Landvögten zu Lauis und Luggaris-Da der Graf von Greyerz für sich und die Seinen von Saanen, Greyerz, Chateau d'Oex und Rougeinont,ebenso der Hauptmann von St. Geruiain und Lorenz Baumer ihre Besoldung fordern, so ist beschlossen, demKönig und dem Grandmaitre zu schreiben, sie möchten dieselben befriedigen, doch mit Ausnahme der Savoyerund „anderer unnützer Walchen". ?»I». Da sich in der Bezahlung des Söldes der Knechte, die unter demHerrn von Lautrec gedient, ein erheblicher Mißverstand zeigt, indem die zu Bern mit dem General Morelsvereinbarten Rechnungen der Hauptleute mit den Rödeln des Herrn von Lautrec nicht stimmen, sodaß offenbarein Betrug geschehen sein muß, so will mau, um die Wahrheit zu erfahren und die Schuldigen zu bestrafen,solches heimbringen und auf dein nächsten Tag sich berathen, wie man hierin vorgehen könne. Indessen istKeinen, benommen, sich mit dem General zu vertragen; wer sich aber damit nicht begnügen will, dessen Summesoll zu Händen der Eidgenossen gelegt und bis zum Entscheid der Sache behalten werden, «v. Freiburg wirdbeauftragt, den gefangenen Fierabras vor Gericht zu stellen und nach Verdienen mit .ihn, zu handeln, ungeachtetder Verwendung des Schultheißen von Freiburg. «R«R Auf die Nachricht, daß im Thurgau ein Aufbruchbevorstehe, hat man den, Landvogt schriftlich befohlen, die Aufwiegler, deren einige mit Namen verzeigt sind, »»beobachten, sie und Andere in Vcrhaft zu nehmen und ihre Güter einzuziehen, sobald sie sich erheben würde»/