April 1523.
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gewählt und dein Landvogt zu Lnnis befohlen werden, den (ganzen) Handel, auch die Rechnungen gründlich znprüfen nnd den Befund auf den nächsten Tag heraus zu schicken, damit mau Alles verhören und die Schuldigenverdienter Maßen bestrafen könne; zugleich soll er deren Habe in Haft und Verbot legen und bis zum Entscheidder Sache unverändert behalten. I. Dein Hans von Dießbach wird auf sein Anbringen betreffend die Besoldungder Knechte, die unter ihm zu „Bischkeren" gewesen, gerathen, sich mit General Morelct gütlich abzufinden, indemdas Recht sowohl ihm als den Knechten nachtheilig sein dürfte, i»». Dem Stadtschreiber von Bern wird auf-getragen, eine Quittung für die letzte Bezahlung für die Ansprache der Gardeknechte auszustellen, die dem altenHerzog von Mailand gedient, indem er die erste Quittanz auch ausgefertigt hat. i». Das Kloster der BarfüßerZu Bern hat 20 Mannwert Reben, das Mannwcrk zu 20 Gulden, in der Grafschaft Neuenbürg angekauft undd^ Bitte gestelli, ihnen das „Lob" (lauclömium), das der Landvogt fordere, ans Gnaden zu erlasseil. Heim-zubringen. «». Freiherr Georg von Heivcn und Hans Lienhard von Nischach wiederholen das Ansuchen, ihnengegen die Verleumder zum Recht zu verhelfen, die sie eines Anschlags gegen das Herzogthnin Würtemberg be-schuldigt haben, und ihnen zu gestatten, die Thnter anzufallen, um sie zum Recht zu nöthigen. Obwohl maneui Entsprechen billig fände, weil man darüber an die Regenten in Wnrtemberg geschrieben, nnd darauf nochkeine Antwort gekommen ist, so hat man den Gegenstand jetzt doch nicht entscheiden wollen nnd bringt ihn heim.
Der König von Frankreich schreibt, er habe vernoinnlen, daß man damit umgehe, die Landschaft Bellenz demsaugen Herzog von Mailand zu übergeben. Da nun die III Orte (welche dieselbe beherrschen,) um Rath bitten,was ihnen darin zu handeln gebühre, so hat man ihnen geantwortet/ sie seien vernünftig und weise genug, sichs^bst zu rathen; man erachte indeß für gilt, daß sie wachsam bleiben, nnd wenn sie zu Bellenz verdächtige LeutePuden, die gegen sie praeticirten, dieselben wegführen nnd „hinter sich" nehmen; wenn ihnen dcßhalb etwas^»leidliches begegne, so mögen sie die andern Orte dessen berichten; man werde jederzeit thnn, was die PflichtMische, »z. i. Der Kaufmann von Schawatz bringt über seinen Handel mit Ilri „mit zur Erde gebogenensiUieen" vor, er habe gemäß dem Abschied von Baden mit seinen Znsätzern den Tag zn Biel besucht; es sei»bel von der Gegenpartei niemand erschienen, »in ihm Rede nnd Antwort zn geben, nnd ihm daraus abermalslll'vßer Schaden erwachsen; daher bitte er nochmals dringend, ihm zn dem Seinen oder zu billigem Recht zn^helfen; cr habe in dieser Sache schon so viele Kosten gehabt, daß er seiner Armut halb nicht weiter nachwerbenkönne. 2. Dagegen hat man gehört, wie der Bote von Ilri diejenigen verantwortet, welche die Sache berührt;pe wollen diesem Kaufmann weder Abtrag noch Recht schuldig sein aus angegebenen Ursachen, „hie zno meldenu>t not" (i). g Da man aber bedenklich findet, den Kaufmann rechtlos zu lassen, so wird der Bote von Uriustragsi diesen Handel nochmals heimzubringen und seine Obrigkeit zn ermahnen, der Eidgenossen Herkommen,v und Ehre zn betrachteil nnd sich mit dem Kaufmann gütlich abznsinden oder zu Biel mit ihm das Rechtz" suchen, und dcßhalb auf dem nächsten Tag eine endliche Antwort zu geben; sollst würde die Nothdnrft ge-'k en, sieh weiter darüber zn bcrathen. > . Da Christinn Bannier den Jacob Schcrer von Unterivalden gescholten,^ hat nian erkannt, der letztere solle seinen Gegner entweder an dessen Wohnort oder vor den Eidgenossen^uugen und seinen Entschluß zu rechter Zeit dem Baumer kund thnn. Ans dem letzten Tage zn Baden, schlössen worden, daß die Hanptleute, welche in der Picnrdie gedient, Paßporte (Dienstzeugnisse) von dem. °»ig vorlege» sollen. Da nun aber bloß zwei Orte, nämlich Zug nnd Solothnrn, diese Zeugnisse eingebracht,bi--^!-"^ beschlossen, daß die andern Orte besagte Zeugnisse für ihre Hanptleute auch beibringen lind zwar^ugsten vorlegen sollen, t. Betreffend den Erbstreit der Frau Osanna Schenk mit ihren Brüdern Hanslind Bnrkard Schenk wird dem Abt von St. Gallen aufgetragen, beide Parteieil vor sich zu bernfeil und