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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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März 1523,

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Obrigkeit des Beklagten, eröffnen nnd weiter uin Recht anrufen, nicht aber derart verfahren falle». Wiewohl"nn Meyer beharrlich seine Schuld längne »nd in diesem Sinn Recht biete; wiewohl auch Kundschaften vorliegen,^ zu seinen Gunsten lauten mau hat sie den Bote» zugestellt, mit der Bemerkung, daß einer der in Unter-wnlden verhörten Zeugen nicht würdig sei, Kundschaft zu geben, ^ will man doch das gefällte Urtheil insoweitUlten lassen, daß die von Unterwalden, wenn der Beklagte in ihrem Gebiet betreten würde, mit ihm laut desib'theils handeln mögen; zudem verspricht man, namentlich auf die Bitte der Botschaften der vier Orte, zu ver-schaffen daß D. Meyer seinen Wohnsitz in einen? andern Thcil der Berncr Landschaft nehme,dardurch er inen"b den ongcn komc"; jedoch mit dem Beding, daß er dort nicht aufgesucht oder thütlich verletzt werden dürfe,-chan hoffe nun, daß sich die Unterwaldner damit begnügen, und die vier Orte sie vermögen, die Sache ruhenlassen; denn bei den? bisherige?? Brauch, daß ein in einem Ort Verrufener in andern Orte?? Sicherheit genieße,bleute man diesseits zu bleibe??; wollten aber die Unterwaldner sich damit nicht zufrieden geben, so erbiete man

"ch, ihnen Recht zu halte?? ai? dem Wohnort des Beklagten nnd sonst alles zu thun, ivas sich nach den? Rechtengebühre.

Den weiteren Verlauf dieses Handels zeigen folgende Acten:

1) 1523, 25, Februar (Mittwoch nach Jnvocavit). Bern an Lucern. Es werde voi? seinen Boten, die mitverordneten von Uri, Schwyz und Zugletzmals" hier gewesen, die Antwort erfahren haben, die man ihnenwegen des Todschlags von Diebold Meyer gegeben habe . . . Wiewohl man glaube, es sollten die vier Orte mitde??? gethanen Erbiete?? sich begnügen können, so wolle man doch, ???>? fernere Unruhe zu verhüten, den Thäter ausdein ganzen diesseitigen Gebiete weise??, aber auf den? nächsten Tag die Frage stelle??, wie sich künftig jedes Ort"? solchen Fällen zu halte?? gedenke ... St. A, Bern: Teulsch Misswen, v, 12«, St. A, Lucern: Misswen.

2) 1523, 2. März (Montag nach Reininiscere). LA. und Landleute von Obwalden ai? Lucern. Dank fürdie Unterhandlung mit Bern . . . Die Boten der drei bctheiligtcn Orte habe?? den Vorschlag eröffnet, welchenBern gemacht, worauf man denselben auf einen? dafür bestimmten Tage, nämlich letzten Samstag, der Freundschaftdes Umgebrachten kund gcthan habe, mit de»? Ersuchen, de?? drei Orte?? zu Gefallen dieses Mittel anzunehmen ?c.Die Verwandten beharre?? aber dabei, daß sie laut des Urtheils den? Thäter nirgends Sicherheit zu geben schuldigll?en. Auf den Sonntag Reminiscere habe man dann die Landsgemcinde berufen und einen weiter gehendenAntrag von Bern gehört, der hoffentlich die Verwandten befriedigen werde; um aber nichts zu versäumen, habeMan sie auf St. Fridolins Tag (6. März) wieder vorgeladen; wenn sie auch dann sich nicht zufrieden gäben, sowurde man nach eigenem Gutdünken Ruhe schaffen. Daun? nun die drei übrigen Orte in der Sache nach Nothdurfttändeln könne??, bitte man Lucern, einen Tag für die (fünf) Orte anzusetzen. S?.A, L»«m: MWv-n,

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Mümpelgard. 1523, c. 10. März s.

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... < .d Graf Wilhelm von Fürstenberg,Gütliche U nterh andlu ng zwischen Herzog Ulrnch von ' Basel und Solothurn.

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