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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Februar 1523.

ISN

Staus. 1523, 14. Februar.

Vermnthlicher Tag der V Orte? Lncern, Nri, Schwyz, Unterivalden und Zug, veranlaßt durch den Streitzwischen Bern und Unterwalden, betreffend die Bestrafung eines Todschlags.

Ein Abschied wurde wahrscheinlich nicht ausgefertigt, dagegen ohne Zweifel beschlossen, eine Botschaft nachBern zu senden. Vgl. Nr. 130. Beizuziehen sind außerdem folgende Acten!

1) 1523, 28. Januar (Mittwoch nach Conversionis Pauli). Bern an Unterwalden. Man vernehme, daßetliche Unterwaldner nur Harnisch und Gewehr auf diesseitiges Gebiet gekommen, um den Diebold Meyer Z"suchen und anzufallen und das gegen ihn gesprochene Urtheil zu vollziehen, was man nicht billigen könne; denndas erlangte Urtheil binde den Meyer nicht so weit, daß er in seiner Heimat keine Sicherheit mehr zu genieße»hätte; wenn ihn aber die Kläger in ihrem Gebiet betreten können, so mögen sie sich jenes Urtheils wohl behclsin-Hienach begehre man ernstlich, daß dieselben von solchen? Vorhaben abgemahnt und mit ihren Ansprache«? au dasGericht des Beklagte?? gewiesen werden; widrigenfalls müßte man gegen die Thäter mit Strafe einschreiten,

2) 1523, 29. Januar (Donstag nach C. P.). Bern an die Vögte (Tschachtlnnc) in Ober- und Nied"-Siebenthal, Frutigcn, Aeschi, Spiez, Unterseen, Jnterlaken, Thun und Hasli. Weisung, auf gcwaltthätigc SchnRder Unterwaldner zu achten und die Thäter gefangen zu lege??, ?c. ?) und s) im St. A. B«»: Teutsch MW»-» v. ?. ??«>

3) 1523, 7. Februar (Samstag nach Dorothea). LA. und Rath nid de??? Wald an Lueern. Erzählung d?»bisherigen Verhandlungen in den? Span Obwaldens mit Bern, die Verrufung eines Mörders (Diebold Meyrwbetreffend. Da die Sache aus mancherlei Gründen wichtig sei, und Unrath daraus erwachsen könnte, so h^man allen Theilen zu gut einen Tag nach Staus auf Samstag vor der Herren Fastnacht früh (14. Febr?>"^angesetzt und bitte Lucern, den zu besuchen, da man auch Uri, Schivyz und Zug und die Landleute dazu de-rufen habe. St. A. Luc«»: MW«»-

t3tt.

Ziern. 1523, 21. Februar (Samstag vor Jnvocavit).

Staatsarchiv Nern: Teutsch Spruchbuch 165.

Vor gesessenem Rath erscheinen Gesandte von Lueern, Uri, Schwyz und Zug wegen des waltend^Spans zwischen Bern und Unterwalden ii? Betreff des Todschlags, den Diebold Meyer an einem Unterwcsid»^zu Varese begangen haben soll. Nachdem dieselbe?? den Handel mit vielen Worten,hie nit not zc melde" -erzählt und erörtert, haben Schultheiß und Rath sich zu folgender Antwort entschlossen l Sie bedauern den ll"l"ii? guten Treuen und nicht weniger, als wenn er einem Einwohner voi? Bern begegnet wäre. Da nun D.rechtlich beklagt und als Mörder verrufen worden, so haben sie auf dessen Anrufen vor dem dritten undLandtag an Unterwaldei? geschrieben und angezeigt, daß derselbe jenes Recht nicht als unparteiisch anerkennen ^deßhalb nicht besuchen wolle, aber de?? Klägern entweder ai? seinem Wohnort in? Nieder-Siebenthal oder ^ ^Recht anerbiete und behaupte, an dem Todschlag unschuldig zu sein, was er im Rechten zu erweise?? hoffe. ^sei jedoch erfolglos gewesen; die von Unterwaldei? habe?? auf Mord erkannt, und die Verwandten des Entleibsich unterstanden, den Meyer im Gebiete Berns zu verfolgen, ungeachtet eines deßhalb ai? Unterwalden gerichi^Schreibens; das hätte man diesseits nicht erwartet; denn die Verwandten hätten ein Urtheil hier, als vor