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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Januar 1528.

einzeln etwas zu fordern hätten, das Recht in Zofingen vor sich gehen solle, wobei man zn bleiben beschließt.Deßhalb wird an Zürich geschrieben und angezeigt, daß die drei Städte auf den bestimmten Tag in Zofingenerscheine» wollen. 2. Sodann hat man vereinbart, es sollen Bern und Freibnrg die zwei Zugesetzten, Solothurnden Redner, und jede Stadt einenRath" dazu verordnen.

Dem Freiburger Exemplar ist als Nachtrag auf der zweiten Seite, von gleicher Hand, der folgende Passusbeigefügt:Und als uf sölichs minen Herren von Zürich in namen der dryer Stett obangezöigte Meinungschriben, ist dem Kotten antwnrt von mnnd geben, daß st sich bedenken und minen Herren von den drqen Stettenmit fürderticher antwnrt wellen begegnen."

Sodann sind noch einige Acten anzureihen:

1) 1523, 23. Januar (Freitag nach Vincentii). Bern an Freiburg (deßgleichen Solothurn). Man h»^aus dem letzten Abschied von Baden ersehen, daß den drei Städten gebühre, wegen der Reisstrafen im Thurgaudas Recht zu brauchen. Da man sich nun unterreden müsse, wie man ein solches Recht vornehmen könne, undwelche Personen als Zugesetzte, Redner und Rathgebcr zu wählen, und was denselben zu befehlen sei, so ersucheman Freiburg, auf nächsten Mittwoch Abends eine Botschaft hiehcr zu senden, zc. K.A.Fr-ihurg: ».»->».

2) 1523, 29. Januar (Donstag vor Lichtmeß), Bern. Die Boten von Bern, Freibnrg und Solothurn »»Zürich, Lucern ?c. Den der Reisstrafen wegen angesetzten Rechtstag zu Einsiedeln möchte man wohl annehmen;der Bund zwischen den VIII Orten und den Städten Freiburg und Solothurn bestimme aber, daß in Streitfälle»die Rechtfertigung in Zofiugen stattfinden solle. Da Man von dem Inhalt der Bünde nicht abweichen wolle, i»werde mau die Zugesetzten und andere Verordnete auf den gleichen Tag nach Zofingen senden, um da zn handeln,was kraft des Abschieds von Baden zu Einsiedeln geschehen müßte; dies verkünde man Zürich, damit es duandern Orte zu benachrichtigen wisse.

St. A. Bern: Teutsch Missiven I*. 119 1». St. A. Zürich: A. Bern. St. A. Lucern: Ungebundene Abschiede.

3) 1523, 3. Februar (Dienstag nach Purificat. Mariä). Zürich an die sechs mitregierenden Orte. Mitchell»»?obiger Missive, mit dem Ersuchen um Antwort, ob sie den Tag zu Zofingen besuchen wollen oder nicht.

St. A. Lucern: Missiven (Luc. Ex.)>

4) 1523, 5. Februar (Agathä). Schwyz an Zürich. Wegen des Streites zwischen den VII Orten und de»III Städten, die Neisstrafen im Thurgau betreffend, habe man die Bünde erlesen, welche die VIII Orte »^Freiburg und Solothurn haben; da nun dieselbe» bestimmen, daß man in Streitfällen nach Zofiugen zum Mllllkommen solle, so sei man bereit, jenen Tag auch zu besuchen, sofern die andern Orte es thun.

St. A. Zürich: A. Thurgau.

5) 1523, 9. Februar (Apolloniä). Luceru an Zürich. Antwort auf die Mittheilung des Schreibens de>III Städte betreffend den Rechtstag. In Betracht der Bünde wolle man nun den Tag in Zosingen besuche»,ganz ivie er nach Einsiedeln angesetzt sei. St. A. ZiM-h: A. ruc-rn.

^ 6) 1523, 9. Februar (Montag Apolloniä). Glarus an Zürich. Antwort auf dessen Schreiben betreffe»^den von Bern, Freiburg und Solothurn nach Zofingengelegten" Tag: Wenn es den andern Eidgenosse» Igefalle, wolle man denselben besuchen; sofern aber Zürich mittlerweile besser berichtet würde, ob man den ReckM»?an einem bequemeren Orte (komlicher") halten könire, bitte man um weitern Bericht. St. A. Mich: A. Glan,».

7) 1523, 14. Februar (Samstag vor Esto mihi). Bern au Freiburg (und Solothurn?). Mittheiluug j"'Antwort auf das an Zürich gerichtete Schreiben (wegen der thurgauischcn Reisbußcn und des Tages insiedeln). Man lasse jetzt den Handel ruhen bis zum nächsten eidg. Tage, gedenke aber bei dem erklärten Entschund dem Rechtstag in Zofingen zu beharren. S,.A. V-r»:'TeutschMisstv-ni>-k. wb.