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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Januar 1523.

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ZTS.

Wasel'. 1523, 13. Jmullir (Dienstag nach hl. drei Königen).

Kantonsarchiv Solothurn: Abschiede. Bd. XI.

Gesandte: Solothurn. Peter Hebolt, Schultheiß; Niklaus Ochsenbein, Veuuer; Haus Hng, Bauherr;d'e Vögte zu Dorneck und Thierstein.

Versuch einer gütlichen Unterhandlung zwischen den Städten Basel und Solothurn.

Ein Abschied konnte nicht aufgefunden werden, lieber den Gegenstand dieses mehrere Jahre andauerndenStreites gibt die nöthige Auskunft die Instruction der soloth urnischen Botschaft aus diesen Tag:

1. Nach Prüfung der Ilmstande und der bisher ergangenen Abschiede findet man den Span nicht groß,mdem es sich fast einzig um die im Gebiet von Basel sitzenden eigenen Leute handelt, welche jetzt wider denalten Brauch . . . beider Städte gedrückt werden, während man diesseits die eigenen Leute von Basel hält wiebisher; jenen wird nämlich zngemuthet, Stenern zu geben, in Kriegen mitzuziehen und wederGesäß" nochliegende Güter zu kaufen, womit sie offenbar mit Gewalt vertrieben würden, zuwider dem Herkommen und widerdie Bünde. Das wäre nicht zu ertragen; daher sollen die Gesandten vor allem in diesem Artikel handeln undversuchen, ob Basel die armen Leute bei dem alten Brauch wolle bleiben lassen, oder ob es nach geschehenemAuswechsel für den lleberschuß Ersatz leisten würde mit Land und Leuten; wenn hierin nichts erreicht würde,lallen die Boten die andern Artikel nicht zur Sprache bringen.

2. Sodann werde nöthig sein, an die Sechser oder den großen Rath zu gelangen, da demgemeinen Mann"eingebildet werde, wie unziemlich Solothurn verfahre, um dagegen darzuthun, wie gerne man mit Basel guteAachbarschaft unterhielte und zu jedem billigen Abkommen Hand bieten würde, ?c., obwohl man von etlichenBürgern von Basel allerlei llnfrcundschaft erfahren habe.

3.Dann vor etlichen kurz verrückten jaren haben si min Herren von Bern und Friburg angereizt, sich mitPen har gan Solotorn ze fliegen und in eines ires burgcrs hus zc gand, brief und anders daselbs zuo erkunden,

gestalten, als ob ein ersamer Rat von Solotorn die iren selbs ze strafen, soser ützit unerbars gehandlet, nitverinögenlich, g darin verdacht wären. Aber es ist von gnaden gottes da nützit unfromms, wicwol'»an »,it großem flpß gesnocht, erfunden" . . .

4. Später habe Basel in dem Streit mit dem Bischof ohne Rücksicht auf Solothurn und dessen freundliche^ 'schte in der Unterhandlung Pfeffingen für sich eingenommen. Ferner soll der Handel mit Michel Nütner (als^Hlpiel) angezogen werden . . . Seitdem habe Basel angefangen, die eigenen Leute von Solothurn mit unbilligen

euerungen zu beladen... (f. o.), und alles was man bisher deßwcgen gehandelt, sei fruchtlos gewesen. Da'van solchen Zwang nicht ertragen könne, so sollen die Boten, wenn Basel kein Nachgeben zeigte, das Recht vore» Eidgenossen erbieten, die übrigen Späne nicht mehr berühren und wegreiten.

ZT«

Mern. 1523, 29. Januar (Donstug nach Eonvcrsionis Pauli).

""'»archi» Bern: Mg. ciig. Abschiede, -r. p. SS7. KantoiiSarchiv Solothurn: Abschiede. Bd. 12. Äantousarrhiv 5-eiI»»' - Abschiede. Bd. I4S.

VlI ^ drei (hier tagenden) Städte Bern, Freibnrg und Solothurn sehen sich veranlaßt, mit den übrigen... "Aen wegen der Neisstrafen im Thnrgan in's Recht zu komme», wofür auch bereits ein Tag nach Ein-«"geseht ist. Nun hat man den Bund zwischen den VIII Orten und den beiden Städten Freibnrg undAhurn besichtigt und darin gefunden, daß in Fällen, wo diese Städte an die acht Orte gemeinsam oder