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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Januar 1523,

Lanis gegeben, A. Jedem Ort ist eine Copie des Verhörs des Fierabras, der zu Freiburg gefangen sitzt,mitgetheilt worden. Dabei wird Freiburg beauftragt, denselben bis. aus weitern Bescheid festzuhalten. 5«. DerHauptleute wegen, die zuletzt dem König in der Picardie gedient haben, wird festgesetzt, daß jeder seinen Herrenund Obern einen Urlaubsbricf vorweisen soll, der ihn ermächtigt, bis zur alten Fastnacht zu werben. Wer dasnicht thut, soll gestraft werden, ttl». Die armen Kriegsleute, die bettelnd umherstreifen, sollen in jedem Orteschwören, sogleich in ihre Heimat zu ziehen. Iii«. Zürich wird ersucht, dein Nenward Göldli wie andern Haupt-leuten Geleit zu ertheileu, damit er sich dort verantworten kann. vv. Die Boten von Unterwalden bringenabermals in langem Vortrag den von Diebold Meyer aus dem Siebenthal verübten Todschlag zur Sprache-Nachdem man auch die Botschaft von Bern darüber gehört, hat man den Boten von Unterwalden zu bedenkengegeben, daß Bern das gesprochene Urtheil nicht anfechte, aber nicht gestatten wolle, daß die Verwandten desEntleibten den Thäter vhne Weiteres im Gebiet von Bern mit gewaffneter Hand angreifen, indem daraus Unruhenund Widerwärtigkeiten entstehen möchten; daher wird den Unterwaldnern gerathen, die Kläger mit ihrem Urtheilau Bern zu weisen, da man nicht bezweifle, daß dieses auf solches Nechtsbegehreu nach Gebühr gegen dengenannten Meyer verfahren werde.

«Iii. 1523, 3. Januar (Samstag nach Neujahr). Bern an seine Gesandten in Baden. Auf das an denKönig erlassene Schreiben betreffend den Vertrag zwischen ihm und der Grafschaft Burgund habe man die bei-liegende Antwort erhalten; auch sei von Frau Margaretha eine Zuschrift an gemeine Eidgenossen eingelangt, dieman geöffnet habe und hier mitsende, woraus siö entnehmen werden, daß derBestand" noch nicht gänzlichgeschlossen und, wenn dafür nicht tapfer gearbeitet werde, noch immer ein Angriff auf die Grafschaft zu besorgensei, woraus der Eidgenossenschaft ein neuer Krieg erwachsen könnte, indem Herr von Latremoille, der Statthalterdes Herzogthums Burgund, erklärt habe, daß der Krieg beginnen werde, wenn nicht bis Lichtmeß die kaiserlicheBestätigung des Vertrages allsgewirkt sei, womit des Königs Schreiben gar nicht zusammenstimme. Da es nunschwer und unleidlich wäre, wenn die Grafschaft verwüstet und der seile Kauf an Salz und andern Dingenabgeschlagen würde, so sollen die Boten die ihnen zugesandten Schriften den andern Orten zur Kenntniß bringenund sich dafür verwenden, daß der Frau Margaretha auf ihr Schreiben (entsprechend) geantwortet und der HeUvon Latremoille ermahnt werde, gegen die Grafschaft nichts Unfreundliches vorzunehmen, sondern die bisherbestehende gute Nachbarschaft zu erhalten, da sonst die Eidgenossen kraft der Erbeinung verpflichtet wären, einemAngriff init Widerstand zu begegnen, :c. St.A.»m>: T-un-h MWvm v.r. ::s.

I»>» aus dem Zürcher, «'<' aus dem Bcrner Abschied. Dem ersten fehlen ndem letzten: i, »d en: Basler >, >, >, v :c., dem Freiburger und Solothurner i, >, >»I», den: Appenzeller i, I, >, i, vIn: Schaffhauscr Eremplar sind mehrere Artikel von der Hand eines Lucerner Schreibers copirt (was auch smNetwa vorkommt); vv ?c. sind nachträglich zum Abschied 24. Nov. 1522 versetzt; es fehlen übrigens i, I, l, v,

Zu Vergleich zwischen Ulrich von Habsperg und der Stadt Basel (8. Januar).

Als dann ein spansimd irrung uferstanden und gewesen ist zwüschent den: edlen strengen Herr Uolriäsi"v on Habsperg, ritter, vogt der beiden Herrschaften Rinfelden und Loufenberg, des einen, und den frommen st"'"sichtigen wysen Bürgermeister, Rat und gemeinen Bürgern der statt Basel, unfern lieben und getrüwen EidgnossiMmitsampt Cüenzlin von Hornossen, irein lyb eigen man, den: andern teile, darumb dam: diser tag angesetzt ÜUund sind also vor uns den Kotten der Eidgnoschaft, auch den verordneten vom Regiment von Ensheim, nawn 1den edlen strengen hochgelerten Herr Martin Stören, ritter, und doctor Jacob Stürzet von Buchhein: :c. crschiR^nämlich Herr Uolrich von Habsperg in eigner person und die genannten unser lieben Eidgnossen Burgermeister u»Rat dcsi statt Basel durch ir treffenlich erlich botschaft, und der gemelt Cücnzli von Hornossen ouch in eigu^