Januar 1523. 263
(„erbcre") Summe dergleichen in's Land brächte; der soll dann ergriffen und verhört werden, woher er mit diese»Gatzen gekommen, i. Der Lcutpriestcr von Höngg hat gegen Abt und Convcnt zu Mellingen geredet, sie seien>uchtsnutzige („nütsöllcnt") Mönche, die weder Gott noch der Welt nutzen, und haben lange Zeit die WeltGestohlen. Einmal hat er, nachdem ein anderer Priester in einer Kirche gepredigt, von der Canzcl erklärt, wasder vor ihm gesprochen, sei erlogen. Darauf hat man die Erkanntniß des letzten Tages bestätigt und an den^'schof von Konstanz geschrieben, er solle den Priester von der Pfründe stoßen, damit der Abt einen anderndamit belehnen könne, und ans nächsten Tag dcßhalb Antwort geben. Zürich meldet schriftlich, die Regierunghabe wegen des Zwiespaltes in der Verkündnng des Gottcsworts alle ihre Prälaten, Lentpriester und Prädicanten>n chrem Gebiete geladen, sich ans den nächsten Tag nach Kaiser Carolas (29. Januar) in ihre Stadl zu Ver-den, ,vo man sie in Gegenwart einer Botschaft des Bischofs von Consta»; gegen einander hören werde; die^adgenossen möchten ihre Gelehrten anch dazu sende», t. Ueber die Bcvogtung der Herrschaft Mendris und Balernaerkläit Zürich, es wolle den Eidgenossen zu lieb nachgeben, doch mit der Bedingung, daß man ihm gestatte,wen» xZ ^ die Reihe komme, seinen Vogt vier Jahre lang da zu lassen, und ihm darüber Brief und SiegelAusstelle. Heimzubringen, i». In der Angelegenheit der 17 Hauptlentc antworten die Boten von Zürich: Siest'tzen hierüber keine Vollmacht; jedoch haben ihre Obern Allen, welche sich verantwortet, ans ihr Wort geglaubt.'R diesen Bescheid wird erwidert, man hätte erwartet, daß sie nach den vielen an sie ergangenen Bitten nichtGestalt ans ihrer Meinung beharren würden; wollten die Eidgenossen in gleicher Weise gegen sie handeln, so^ Ursache genug dazu; denn von den Ihrigen seien^wohl so viele gegen die zwölf Orte, und die von( Verfolgten nur z» diesen gezogen; man wolle das aber nicht, sondern nach Inhalt der geschworncn Bünde"S Recht suchen; die Boten sollen daher die Sache nochmals heimbringen »nd auf dem nächsten Tag eine"»Mute Erklärung geben, damit man das Recht einleiten könne; dabei wird auch beschlossen, daß Zürich bisAustrag des Rechten nichts Unfreundliches vornehmen solle, v. Der Ncisstrafcn halb ist abgeredet, mitsoll nach Inhalt der geschworncn Bünde zu Einsiedel» einen Nechtstag zuhalten; Zürich und Schwyz
die Nichter, Zug den Redner dazu geben, nämlich den Ammann Stocker; Lucern, Uri, Unterwalden und^ uuis werden je einen Nathgcbcr dahin verordnen. Der Tag ist festgesetzt ans die alte Fastnacht (22. Februar);
" ^Parteien sollen sich hinlänglich versehen mit Kundschaften und ihren Beweistiteln, 1. Die französischess Ichnft dankt dafür, daß sich die Eidgenossen bei den Granbündnern verwendet, indem nun dieselben die Zn-M'ung gegeben haben, einstweilen mit keinem Fürsten eine Vereinnng zu schließe» und niemand durch ihr LandWen zu lassen. 2. Dabei wird angezeigt, daß der Herzog von Mailand abermals vorhabe, eine BotschaftR den Bündnern zu schicken, die auch schon ans dein Wege sei. Daher wird auf Begehren des Gesandten den"»dnern geschrieben, sie möchten dem Boten des Herzogs kein Gehör schenken, sondern ihn ans dem LandeAuch ivird bewilligt, daß ans besonderes Verlangen Boten von Uri und Glarns nach Bünden gehen,' »i der Eidgenossen Namen zu handeln, was zu Ruhe und Frieden diene. 3. Dieselbe Botschaft begehrt, daßdem Herzog von Mailand das Geleit versage, inSem das große Partcinng und Uneinigkeit verursachen^ ^ Ferner äußert der Gesandte, es bedäuchte ihn gut, wenn einige Orte ihm vergönnten, Boten nach, zu rufen, um nochmals für den Wiedereintritt in die Vereinnng zu wirken. Es wird ihm aber gerathen,^'ut zu ivarten bis zur Bezahlung; doch hat man Lncern ermächtigt, ans weiteres Begehren die Orte, die erschnei, würde, zu „beschreiben", x. Auf die Nachricht, daß Bernhardin Moresin von Lanis »ach Schwyz^»»nen, um da im Namen des Herzogs von Mailand Umtriebe zu machen, wird beschlossen, es soll jedes, das den Moresin betreten könne, ihn gefangen nehmen und verhören. Derselbe Auftrag wird dem Vogt zu