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Januar 1523.
Bedürfnisse verschaffen zu können. In Anbetracht der dort herrschenden Roth hat man es einstweilen bewilligt.<?. Dieselben Vögte schreiben, es komme täglich vor, daß die Unfern im Gebiet von Mailand und auf demLangensee beraubt oder getödtet werden; sie bitten um Rath, wie sie sich hierin verhalten sollen; auch sei derVogt zu Lauis vor einem Ueberfall gewarnt worden. Antwort, sie sollen dafür sorgen, daß ihre Untergebenenruhig bleiben; unterdessen wolle man die Sache heimbringen und berathen, was in der Sache zu thun sei.»I. 1. Der Freiherr Georg von Hewen und Hans Lienhard von Rischach verantworten sich auf die Anklage,daß sie ein Fähnchen mit einem Bundschuh haben aufrichten und damit in das Land Würtemberg einfallenwollen; damit geschehe ihnen Unrecht, weßhalb sie uns anrufen, ihnen gegen die Verleumder zum Recht zu ver-helfen. Antwort: Man wolle sie für entschuldigt halten. 2. Sodann wird den Regenten in Würtemberg geschrieben,sie mögen in Zukunft solche Schriften unterlassen, wenn sie die Sachen nicht genauer wissen, als es hier der Fallgewesen, v. Jeder Bote kennt die Unterhandlung und den Vergleich zwischen Ulrich von Habsberg und denEidgenossen von Basel. I. 1. Betreffend die von de» Städten Basel, Schaffhansen und Mühlhausen, den Aebtcnvon Einsiedel» und Kreuzlingen geforderte Reichssteuer hat der Kaiser auf die Verwendung der Eidgenossengeantwortet, er könne die Steuer nicht erlassen, bis die Angesprochenen gehörig beweisen, daß sie davon befreit seien.2. Es wird nun denselben der Rath ertheilt, die Sache ruhig gehen zu lassen, bis sie wieder darum angefochtenwürden; dann werde man weiter thun, was sich gebühre. K. Der Kaufmann von Scharwatz bittet abermalsum Recht. Nachdem man von dem Seckelmeister von Uri gehört, was dort mit ihm gehandelt worden, hat manabgeredet, es solle der Kaufmann nochmals nach Uri gehen, um zu versuchen, ob man ihn gütlich befriedigenwolle; im andern Fall soll Uri gemäß dein abschriftlich ausgetheilten Artikel der Vereinung zwischen dem Herzogvon Savoycn med den Eidgenossen das Recht annehmen, und der Proceß in Monatsfrist ohne Widerrede begonneilwerden. I». Der Ammann von Uri hat geschrieben, und der Seckelmeister mündlich angezeigt, wie ein Banditaus Mailand mit Bewilligung des Herzogs oder seiner Räthe zu Canobbio einen seiner (?) Freunde ermordet,andere gefangen genommen und nach Mailand geführt, dort jedoch ohne Entgelt ledig gelasseil habe; er begehrtnun zu wissen, ob er und die Scinigen diesen Banditen und dessen Helfer ebenso behandeln dürfen, wenn sieauf eidgenössischem Gebiete betreten würden. Heimzubringen. I. „Gedenket an Wolf von Winkels Reisstrafe."Ii,. Alis das Begehren des Ritters Hans Caspar von Bubenhofen will man sich schriftlich für ihn verwendenbei izem schwäbischen Bund, dem Bischof von Konstanz, dein Capitcl daselbst und denen von Nothweil. I. DemSeckelmeister von St. Gallen wird geschrieben, er solle als Obmann in dem Streit zwischen Zürich und denandern Orten, die im Thurgau regieren, eines der beiden Urtheilc als das bessere erkennen (nicht ein Mittelsuchen), möge sich aber dafür Rath erholen. »». Dem Jacob Scherer von Unterwalden wird von allen Orten,außer Bern und Lucern, Geleit zugesichert, um sich zu verantworten, i». Nachdem auf einem frühern Tage allenKaufleuten ein eidgenössisches Geleit zugesagt worden, wird jetzt bewilligt, jedem Kaufmann, der eine CopMdesselben begehre, eine solche anszufertigen. Nur Lucern und Uri verweigern Beides, von der Ansicht ausgehend,daß jedes Ort für sich selbst Geleit geben könne (oder nicht). «. Die Niederwerfung von Gütern betreffendwird beschlossen: Es soll niemand ohne „Gunst, Wissen, Willen und Erlauben" seiner Regierung solches thnnund also „erlaubtes Gut" hinter die Oberhand gelegt werden; die Fehlbaren sind zu bestrafen. Z». Der Herzogvon Würtemberg verantwortet sich durch Eberhard von Rischach wegen des bnndschühigen Fähnleins; es sei niclDan der Sache; er würde gar ungern Solches oder Minderes gegen die Eidgenossen unternehmen. Dabei meldeter, daß er mit Hans Heinrich von Klingenberg abgerechnet und denselben für diesmal zufrieden gestellt habe.«I» Der falschen Eonstanzerbatzcn halb ist verabredet, es solle jedes Ort darauf achten, ob jemand eine beträchtliche