December 1522.
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Hans Lienhart von Reischach die bratik in dein fürstenthnmb W. also angericht, so bald der gedacht anzug gescheche,werden etlich uß derselben landschaft bemeltem Herzogen entgegen ziehen. Darnach wißt euch in versehung und, Warnung zu halten, ?c."
Sodann fügen wir noch einige weitere bei:
2) 1522, 1V. December, Stuttgart. Statthalter und Regenten des Fürstenthums Würtemberg an gemeineEidgenossenschaft. Mittheilung „einer Copei" (?) und weitläufige Vorstellung der Gefährlichkeit eines solchenUnternehmens,-?c. :c. — Vgl. N. K. — Copie aus deutscher Canzlei.
3) 1522, 10. Decemberl Die Verordneten und Ausschüsse der Landschaft Würtemberg an die in Badenversammelten Boten der Eidgenossen. Sehr wortreiche Beschwerde über den Anschlag des Herzogs, nebst Kund-gebung der herrschenden Zufriedenheit über das bestehende Regiment, ?c. — Aus der gleichen Canzlei.
4) 1522, 11. December, Stuttgart. Statthalter und Regenten zc. an Zürich. Creditiv für Jacob Raminger,Regjstvator, als Gesandten zu den Eidgenossen, wegen der Umtriebe des Herzogs Ulrich, zc.
5) 1522, 11. Dec. Verordnete und Ausschüsse gemeiner Landschaft W. an Zürich. Creditiv für Denselben,gleicher Sache. 2) — 5) im St. A. Zürich: A. WüUembcrxi.
6) 1522, 13. December, Nürnberg. Kais. Majestät Statthalter zc. an Zürich. Zur Berathuug der Neichs-anliegen, als der dringenden Türkengefahr zc., vereinigt, vernehme Man, daß sich Angehörige der Eidgenosse» instarker Zahl versammeln sollen, um Schwaben zu überziehen, :e. Wenn dem so wäre, so könnte Zürich selbstuwhl einsehen, daß ein solches Unternehmen unverursacht und wider alles Recht, wider Ordnung und Ehrbarkeitgeschähe, daß dadurch das Reich zerrüttet und an seinein Vorhaben gegen die Türken gehindert, der Christenheitgroßer Schaden zugefügt und der Eidgenossenschaft Lob nicht wenig befleckt würde, was man den zu Badentagenden Boten auch schreiben lasse. Man begehre nun, daß Zürich samt Andern ein so schädliches Vornehmenabstelle und Ehrbarkeit, Friede, Recht und gute Ordnung erhalte; was ihm hierin begegne, solle es schriftlichhteher berichten. - El. A. Zürich: A. Reichssachen.
7) 1522, 29. December (Montag vor Neujahrstag rriij), Bern. Mandat für Stadt und Land: Verbot der^heilnahme an dem ruchbar gewordenen Anschlag des Herzogs Ulrich von Würtemberg, mit einem „Bundschuhund Fähnlein" sein Land zu erobern, da dies einen Krieg mit dem Reiche und deutscher Nation zur Folgehaben könnte, zc. S». A. B-m: T-msch MWmn v. c. no >>.
tTR.
Engetverg. 1522, 20. December (Samstag vor Johannis Apostoli). Jahrrechmmg.
Staatsarchiv Lucern: Acten Engelberg.
^ 1. Vogt Jacob am Ort von Lucern hat Rechnung abgelegt betreffend das Gotteshans Engelberg.^uie Einnahme betragt 2514 Pfd. 2 Schl. 6 Heller. Dagegen belaufen sich die Ausgaben auf 2507 Pfd.
^ H^ler; demnach bleibt er schuldig 7 Pfd. 1 Schl. 2. Das Gotteshaus hat an Schulden (zu fordern)^ ^ Pfd. 6 Schl. 8 Heller; himvider „soll" es 169 Pfd. 8 Heller. Es besitzt an Vieh 33 Kühe, 1 Stier,Zugochsen, 18 Zeitochsen, 1 Zcitrind, 16 (? „Meist") Rinder, 23 Kälber, 1 Münch, 1 Hengst, 11st» 250 Käse. Es hat ferner Wein am Zürichsee 160 Eimer, im Keller 24 Sauin; an Kernen
Nm^^n ^ Malter. Vogt am Ort hat in seinen vier Jahren dem Kloster vorgeschlagen („fürgestcllt")^ Pfd. 7 Schl.; ferner sind demselben.von Herrn Eglofs zugefallen 400 Pfd., was zusammen 4038 Pfd.b^"'^ ^ Einnahme des Vogtes am Bühl von Unterwalden für die Frauen 547 Pfd. 1 Schl. Dagegensei,, Ausgeben 462 Pfd. 5 Schl. und hat er also noch abzuliefern 84 Pf. 11 Schl. v. Es hat der