Deccmber 1522,
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Zu in. Wir lassen hier gleich die vollständige Reihe der bezüglichen Acten folgen:
1) 1522, 21. Noveinl'er (Präsentat. Mariä). Hugo, Bischof zu Constnnz, an Zürich. Antwort ans dasAnsuchen betreffend den Span zwischen Abt Andreas von Wcttingen und dem Kirchherrn zu Höngg. Er wissenichts, das der Fiscal gegen den letzter» vorgenommen habe, sondern es sei derselbe ans Anrufen des Abtes vondem Official in das Recht gefordert worden; er, Hugo, habe jedoch den gesetzten Tag ans die von Zürich begehrteZeit verschoben und möchte wünschen, das; es den cspan durch gütliche Unterhandlung beilegen könnte; wäre aberdas nicht möglich, so könne er nicht umhin, allen Theilen gebührliches Recht zu gewähren.
2) 1523, 15. Januar (Donstag nach Hilarii). Bischof Hugo an die VII Orte (ohne Zürich). Antwortn»f ihre zwei Zuschriften, 1) daß er dem Abt von Wcttingen gegen den Leutpriester zu Höngg das Recht ergehe»lasse, 2) letzteren von seiner Pfründe stoße. Es habe bisher seinerseits nichts gemangelt, um gegen den Priestereinzuschreiten; aber ohne rechtliches Verhör und Urthcil könne er denselben nicht verstoßen; damit er jedoch nichtsunterlasse, was in seiner Gewalt stehe, wolle er den Leutpriester innert sechs Tagen vorladen, ihm alle Klngartikelvorlegen und nach Recht und Gebühr gegen ihn handeln. (Kopie). Beilage z» solge»d-> Nr.
3) 1523, 19. Januar (Montag nach Antonii). Derselbe an Zürich. Antwort ans dessen Beschwerde überdie Citation des Leutpriesters ?c. Nachdem er den sieben Orten geschrieben, wie die Beilage laute, könne er dieLadung nicht mehr zurücknehmen, wolle aber statt der sechs Tage eine Frist von fünfzehn Tagen gewähren,wogegen er erwarte, daß Zürich den Leutpriester und dessen Anhang weise, die ordentliche Obrigkeit nicht mehrZu verachten, wie es bisher geschehen. St. A. Zürich: A. BW-s Konstanz.
4) 1523, 22. Januar (Donstag vor Conversionis Pauli). Hugo, Bischof zu Constanz, an Zürich. Antwortauf die erneuerte Fürbitte zu Gunsten des Lcntpriesters zu Höngg. Damit es sehe, wie geneigt er sei, ihm ziiwillfahren, habe er demselben Absolution verschafft, mit Bestimmung eines Rcchtstngs, in der Hoffnung, daßZürich ihn zum Gehorsam weise, zc.
5) 1523, 23. Januar. Derselbe an Zürich. Die Anzeige, daß die Späne zwischen dem Abt von Wcttingenund dem Leutpriester zu Höngg in der Güte vertragen seien, habe er mit Wohlgefallen vernommen und werdeuun, wenn der Abt ihn nicht weiter anrufe, in der Sache nichts mehr „ausgehen lassen".
1) — 5) im St. A. Zürich: A. Bischof Constanz.
Zu Man wolle bei dieser Gelegenheit auch folgende Acten beachten:
1) 1522, 21. Deccmber (St. Thomas). Lnccrn an Bern. Spitalmeistcr Jacob Fcer, letzthin Bote zu Baden,habe nach seinem Bericht mit dem Gesandten von Bern wegen eines ehemals zu Escholzmatt verpfründet gewesenenPriesters, der jetzt in Brugg gefangen liege, die Abrede getroffen, daß man über seine Vergchnngen von hier°us schriftlichen Bericht geben solle. Zinn habe man sich nach allen Seiten erkundigt und (unter Andcrm) erfahrenwas folgt: (Im Gespräch mit Vogt Hng, mit dem er „uneins" gewesen) „Er sigc fro, daß die Eidgnossensuust zc schaffen Hand überkommen, damit sy dcß (des neuen Glaubens ?c.) vergessend, und die schmach undschand, so den Eidgnossen jetz in Meilnnd (so. Bicocen) begegnet, das sige im kein knmmer noch schand". DemKirchheorn zu Escholzmatt habe er die Aenßerung unterschoben: „Es sig vor hundert jarcn in etlichem concilinmbeschlossen, daß man nit länger gloube» soll dann hundert jar, daß unser frow reine jnngfrow oder magt sigellst»; nun sigen die hundert jar schier us. Zum andern, unser frow habe drü lind gehebt, und sige n»se> hengottdas mittlest kind gsin, — und sunst ander uncristcnliche ketzerische stuck, dicker gcredt hat". (Daneben stehenZugaben über Diebstähle zc.) Hienach erwarte man, daß der Beklagte gebührend bestraft werde, ?c.
St. N. Bern: Ktrchl. Angelegenheiten.
2) 1522, 30. Deccmber )jDicnstag vor Circumcisionis rriij). Lucern an Bern. Da die lutherischen undzwinglischm Lehren in der Eidgenossenschaft täglich mehr überhand nehmen, so habe man sich gleich anfangs-Utsckstossm, solcher Ketzerei keineswegs anzuhangen, sondern sie nach bestem Vermögen abzuwehren. Man vernehmeaber, wie der Pfarrer zu Sur und der Leutpriester zu Aaran samt etlichen weltlichen Anhängern, als dem WirthZu Rubischwist und Andern, die mit jener falschen Opinion vergiftet seien, mancherlei Unruhe gegen die Stift(Bero-)Münster, die dort Zinse und Zehnten habe, erregen, um derselben Abbruch zu thun, wie Caspar vonMülinen als Gesandter und die letzten Abschiede näher angeben werden. Da solches wider Verhoffen noch nicht
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