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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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December 1322.

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°^n zn halten; nnd dagegen der Herzog schreibt, er wünsche sich mit dem von Klingenberg zn vertragen, sowird dem Herzog geantwortet, er möge vor dem nächsten Tag eine Botschaft nach Schaffhausen senden, um mitdem Kläger die Abrechnung vorzunehmen; denn wo das nicht geschähe, könnte man nicht umhin, dem von Klingen-deeg'für weitere Schritte freie Hand zn lassen. It.. Da etwas Kanfmannsgütcr zu Bellenz und Luggarns mitArrest belegt worden, so hat man den Vögten daselbst befohlen, den Kanfleutcn, welche Geleit erhalten haben,Waaren wieder zu Händen zn stellen, mit alleiniger Ausnahme der Lebensmittel; denn solche dürfen in das^"'Zogthum nicht geführt werden, bis man die Antwort des Herzogs verncmzmen med weitem Bescheid gegeben.H Die IV Waldstätte haben dazu nicht stimmen, sondern die Sache bloß heimbringen wollen. I. Peter Faßnacht,Diener des Franeiscns Mogasti von Como nnd seines Bruders, zeigt an, daß seit einiger Zeit in LncernDnantnin von Tüchern liege, die man seinen Herren weggenommen, und bittet um Verwendung, damit die-^ en zurückerstattet oder vergütet werden. Nachdem man auch die Antwort des Boten von Lncern gehört, hatdemselben aufgetragen, diese Klage ernstlich heimzubringen, (mit dem Ersuchen), die Kaufleute entweder für^ Waare zu entschädigen oder ihnen das Recht zu gestatten. Heimzubringen und auf dem nächsten Tag znschließen, mie man in Zukunft solches Niederwerfen in der Eidgenossenschaft abstellen könne. «». Abt nndHwvent von Wettingen führen Beschwerde, wie der Kirchhcrr von Höngg, der ein Lehen des Klosters inne habe,und den Convent schmählich (Dieb") gescholten habe; als sie dann die Sache vor den Bischof von Constanz^>acht, Zürich den Bischofabgestellt" nnd den Streit vor Propst »nd Capitel zn Zürich gebracht;^n>m rnfc er, der Abt, die Eidgenossen (die VIII Orte) als seine Kastvögte und Schirmherren an, ihn (bei" ordentlichen Nechtsgang) zu schirmen. Daraufhat man erkannt: Es sollen Abt nnd Convent den genannten^ ^Mrrn dieser Beschimpfung wegen vor dem Bischof und dem geistlichen Gericht zu Eonstanz berechtigen; bedarfunserer Hülfe nnd Förderniß, so wird man ihm solche zu Theil werden lassen. Dabei wird Zürichdem Kirchherrn zu Höngg keinen Beistand zn geben, i».Sodann ist beredt, daß jeder bott an sinn und obern sölle bringen, zuo ratschlagen und ein jedes Ort by den sine» versechen und abstellen, daß nuü" sölichen nüwen predigen nit mer beschcchint, snnder by dem alten brnch zno blibcn, »nd insunders mit^ Eidgnossen von Zürich nnd Basel gercdt, daß sy by inen das drucken sölicher nüwen büechlin abstellen;ick ad ^ besorgen, wo man solichem nit dapfern widerstand tuon wurde, daß darns große nnrnow und

^'üt wurde, als dann ein jeder bott wyter weist zuo sagen." «». In Betreff der (an der Letze liegenden)

Lc»^ Rheinthal wird beschlossen, daß man, wenn die Appenzeller niemand andcrm gestatten wollen, in ihre»mrch zu bauen, dasselbe ihnen auch verbieten werde. K». 1. Das Regiment und die Landschaft des HerzogWin-tcmberg melden schriftlich, daß Herzog Ulrich die Absicht verrathe, mit einembnndschühigcn" FähnchenSack^°^" Herzogthum zu überfallen, und stellen daher das Gesuch, dem zuvorzukommen. Da man von der^ ^ M' nichts weiß, so will man es heimbringen, »m den Aufbruch zu verhindern, wenn es sich so verhielte.

'vird an die Regenten in Wnrtemberg, an den Herzog Ulrich, an den Landvogt im Thurgan, an^ Lienhard von Nischach auf Neuenbürg, der dessen auch verdächtig ist, deßhalb geschrieben. (Wie man ver-^ sollte der Anschlag bei dem Brantlauf des Georg von Hcwen ausgeführt werden. «Z. Die Boten vonoh ^ Lehren, es möchten die gegenwärtigen Boten auch auf den nächsten Tag verordnet werden, i. Auf dasholte Begehren der drei Städte Bern, Frciburg und Solothurn um den Anthcil an den Strafgeldernohne bleiben die VII Orte um allerlei Ursachen willen bei dem frühem Bescheid. Da kein Theil

zu a uachgeben will, so hat man beschlossen, das Geschäft wieder heimzubringen, um auf dem nächsten TagKathen, wie und wo man das Recht vollstrecken wolle. 8. Zürich äußert die Ansicht, die es auch bereits