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December 1522.
Seckelmeister. Schwyz. Heinrich Lilli, Ilnterivaldcn. Arnold Fruonz, alt-Nnnnann. Aug. Götschi imHag (von Baar?). Glarns. Jost Tschndi, Animann. Basel. Heinrich Meltinger, Bürgermeister. Freibnrg-Jacob Techtermanu, des Raths. Solothurn. Hans Hugi, des Raths. Schaffhauscn. Junker Ludwigvon Fulach, des Raths. Appenzell. Ulrich Pfctner(?), des Raths. — E. A. A. k. 13 d.
tt. Der Herzog von Savoyen überreicht durch seine Botschaft die verfallene Pension, nämlich jedem Ort200 Gl. rhein., wofür ihm der Vogt von Baden eine gemeine Quittung ausstellt. I». 1. Dieser Tag ist zumTheil angesetzt wegen des Spans zwischen Basel und Ritter Ulrich von Habsberg, Vogt zu Lanfenbnrg uudNheinfeldcn. Die kaiserlichen Regenten im Oberelsaff haben aber schriftlich entschuldigt, daß sie, der Kürze deiZeit und anderer Geschäfte halb, diesen Tag nicht besuchen, und erbieten sich, sofern wir einen andern Tagbestimmen, denselben den Eidgenossen zu lieb zu beschicken, um wo möglich den Handel in Güte beizulegen»sie zeigen ferner an, daß-sie den von Habsberg bewegen wollen, sich einstweilen ruhig zu verhalten, sofern wwBasel zu Gleichem vermögen. 2. Darauf hat man den Regenten, sowie dem Herrn von Habsberg geschrieben,sie möchten stillstehen, und einen andern Tag angesetzt aus Sonntag nach dem Neujahr (4. Januar 1523), umeinen gütlichen Ausgleich zu versuchen oder den Span gemäß der Erbeinung rechtlich abzuthun. «. Der Scckcbmeister von St. Gallen bringt abermals an, er habe die im Thurgau zwischen den nenn Orten und Zürichstreitigen Märchen besichtigt und die Kundschaften verlesen, die aber einander ganz widersprechen; er bitte daher,zu erlauben daß die Zugesetzte» nochmals an Ort und Stelle kommen, oder ihm die Vollmacht zu ertheileu,einen Mittelweg zwischen den beiden Urtheilen zu suchen, indem die Entscheidung schwierig sei. Antwort <wlnächstem Tag. «R. Jacob Scherer von Nidwaldcn bittet um Geleit, damit er in der Eidgenossenschaft frei u»dsicher wandeln könne, um Kundschaften einzunehmen, da er vernommen, wie er verklagt worden sei, sich umgebührlich gegen die Eidgenossen geäußert zu" haben, als er im Dienste des Papstes gewesen; er hoffeUnschuld an den Tag zu bringen. Fällt in den Abschied. «. Auf das Gesuch des Kaufmanns von Schawahhat der Bote von Uri im Namen seiner Herren freies Geleit zugesichert, mit dem Bemerken, sie werden, weu>'der Kläger zu ihnen komme, zu seiner Zufriedenheit mit ihm handeln. Anfangs will zwar der Kaufmann do"nicht annehmen, weil es ihm dort nicht „gemein" wäre; dennoch läßt er sich schließlich bewegen, das Gelc>tanzunehmen, doch mit dem Vorbehalt seiner Rechte, wenn er nicht gütlich entschädigt würde. — Darauf hat manabgeredet, das Geschäft wieder heimzubringcu, in der Meinung, daß die Urner, wenn sie den Schaden nichtgütlich ersetzen, dem Kaufmann gemäß der Veredlung mit Savoyen des Rechten sein sollen, und ans denhin, daß dieselbe nichts Bezügliches enthielte, soll jeder Bote bevollmächtigt werden, ans dem nächsten Tagund Verfahren festzusetzen und einen Nechtstag zu bestimmen, Derselbe Kaufmann bittet dringend um ci»c>'Geleitsbrief, damit er mit seinen Waaren in der ganzen Eidgenossenschaft frei und sicher verkehren könne,man ans dem letzten Tag allen Kauflenten ein gemeinsames Geleit gewährt hat, so will man die Frage (nochmalsheimbringen, ob man Jedem ein besonderes Geleit geben wolle, weil doch Andere das auch begehren. K«
Vogt im Nheinthal berichtet, es laufen wieder viele falsche Eonstanzerbatzen lim, die der Sage nach zu Falken»»"^(Val Camonica?) im Gebiet Venedigs gemünzt werden. Daher werden die Venetianer schriftlich ersticht, solcheabzustellen. I». Dem Heinrich Fleckenstei» von Lucern und seinem Genossen wird jetzt bcivilligt, ihre Tuchfcc^nach Lauis zu verlegen, in gleicher Weise, wie es den Welsern erlaubt worden, auch für die gleiche Zahl v""Jahren, l. Da Hans Heinrich von Klingenberg abermals dringlich begehrt, ihm zu gestatten, seine Bürg^'gegen den Herzog von Württemberg anzugreifen, oder ihm wieder zum Schloß Hohentwicl zu verhelfen,welchem Fall er sich schriftlich verbinden würde, dasselbe sein Leben lang den Eidgenossen in allen ihren Nöth^