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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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November 1522. - 251

anhält der geschworncn Bünde diesen Handel in's Recht ziehen würden, als das; sie solchen Artikel zugebenDer Vogt im Rhcinthal berichtet, die Stadt St. Gallen unterstehe sich, weil die Weinrechnung im Nheinthal"u verflossenen Herbst ohne sie gemacht worden, an einigen Orten Gemeinden zu halten, was er jedoch untersagt^lic; nun vernehme er, daß sogar ihre Botschaft von Ort zu Ort reiten wolle, um ihn zu verklagen; er bitte,^ ihm anzuzeigen, wenn das wirklich geschähe. Heimzubringen. «. Sein wiederholt gestellter Antrag, die Güter^ Äuknnft nur als Erblehen zu verleihen, indem sie dann jährlich über 50 Gulden mehr ertragen würden, ist''vchinals heimzubringen. >». Desgleichen den Bericht desselben Vogtes, die Eidgenossen besitzen ein Haus imEinthal, das jährlich nur 15 Schl. Zins ertrage und doch in Dach und Bau erhalten werden müsse; nun^uvbiete der Bewohner desselben, die Erhaltung des Baues in seinen Kosten zu besorgen, wenn man ihm dieTchl. nachlasse; zudem wolle er uns immer noch den Keller überlassen, «z. Es beschweren sich Etliche ausRhcinthal, daß die von Appenzell ans die den Eidgenossen gehörenden Güter oberhalb der Letzt hinausdagegen nicht zugeben, auf der andern Seite (under inen") zu bauen, und bitten, man möchte ihnen5 Unterthanen, die Steuern lind Wachtgcld entrichten, jene Güter verleihen. Heimzubringen. i. Auf das^ vmgen des Hans Heinrich von Klingenberg wird der Herzog von Würtcmberg schriftlich ersucht, ihn nachschalt simxZ Vertrages zufrieden zu stellen, indem man ihm sonst gestatten würde, des Herzogs Burgen anzu-^''Rn. Betreffend das Strafgeld aus dem Thurgan wird von der Mehrheit beschlossen, den drei Orten'^hts davon zukommen zu lassen, worauf aber dieselben bitten, die Sache nochmals heimzubringen, (damit diet" gütlich erledigt werde, indem es wohl schimpflich wäre, eines so geringen Betrages wegen zu rechten:ncr Ex.). j,. Den Vögten wird geschrieben, wenn sie von Priestern oder Andern hören, diealso" nnge-l' lch wider den Glaubeil handeln und reden, so sollen sie die uns Eidgenossen vcrzcigcn. II. Nach Einsicht-^Me der alteil Ordnung hat man in Betreff der Vogtei Mcndris und Balcrna beschlossen, es solle diesmal' sofort einen Vogt dahin setzen, der aber gleichzeitig mit den andern Vögten wieder abziehen müsse, v. Den^ tz mtcn wwd insgemein Geleit gegeben, doch mit demlinterscheid", daß sie sich mit ihren Waarcn und^^"^"'^tzütern selige daran halten, iv. Der verfallenen päpstlichen Pension halb ist beschlossen, sie für-"»ol nicht zu fordern, sondern die Sache ruhig anstehen zu lasseil, x.» Der Bericht des Boten von Schaff-^ ^ d'o Steinmetzen überall Brüderschaften haben lind damit allerlei Muthwillen treiben, ist heimzubringen.

Mr alle diese Geschäfte wird ein Tag nach Baden angesetzt auf Sonntag vor St. Thomas (14. December).5! ^''ue Botschaft des Königs von Frankreich bringt an: 1. Die III Bünde haben vor, auf St. Niklansdie '"'l dem Herzog von Mailand in Chur einen Tag zu leisten, lim von einer Vereinnng zu reden;

Kö,' ^ Appenzell verordnete Botschaft von Lucern, Unterwalden und Zug in des

»»dZuerst nach Chur zu senden, mit dem Befehl, die Bündncr zu vermögen, daß sie wider den Köllig^ ^'dgenossen mit dem Herzog nichts beschließen und annehmen; die Botschaft müßte den einen Bnnd,''ul dein König in der Vereinung stehe, zu Hülfe nehmen, um dahin zu wirken, daß die zwei andernde, ! ^ "'chts Widerwärtiges thnn und den Landsknechten keinen Paß nach Mailand gestatten. Das hat manvor bezeichneten Boten die entsprechendeil Aufträge ertheilt, mit der Weisung, auf den Sonntag

leute^ (l4. December) in Appenzell zu erscheinen. 2. Der König'hat schriftlich geklagt, wie die Haupt-

'» der Picardie ihm und seinen Regenten schlecht gedient, indem sie nur 2000 Knechte gehabt und sich beiMusterung für 3300 haben bezahlen lassen; über die gcu.einen Knechte klagt er nicht, nennt anch von^Hauptlentcn nur Hans Frisching von Bern; weiteres möge man von den Knechten selbst erfahren. - Hierauf'"°ldet der Bote von Bern, seine Obern haben dem König sofort schriftlich erlaubt, den Frisching in seinen