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November 1522.
Meyer behaupte, unschuldig zu sein, uud man ihn da benrtheilen müsse, wo er wohne, wogegen die von Untcr-walden es seltsam finden, daß man ihr Urtheil vernichten wolle, ?c,, so hat man sich darüber besprochen undgefunden, daß die Orte, die gegen einander im Bündniß stehen, wohl Einen verrufen können; dabei aber be-schlossen, die Sache heinizubringen, was auch Bern und Unterwalden thun sollen, um auf nächstem Tage denHandel im Frieden beilegen zu können. I. 1. Es waltet ein Span und Widerwille zwischen den Eidgenossenvon Basel und dem Ritter Ulrich von Habsberg, Herrn zu Laufenburg. Jene klagen nämlich, 1) daß derselbesie mit neuen Zöllen bedrücke, was gegen die Erbeinung nnd gegen die Freiheiten sei, die sie von Königen undKaisern erhalten; 2) daß es mit der Steuer im Frickthal auch nicht mehr gehalten werde wie vor Zeiten; 3) daßihnen an ihren „Zeichen" an dem Spital zu Frick eine große Schmach widerfahren sei; 4) der von Habsberghabe mit Cünzli von Hornussen, ihrem Leibeigenen, einen unordentlichen („gefarlichen") Gerichtshandel geführt-2. Nachdem man ihre Freiheiten verhört, stellen sie das Gesuch, daß man, wenn der von Habsberg bei solchemVerhalten beharre, gutes Aufsehen üben möchte; namentlich gedenken sie ihn um 50 Mark Goldes anzusprechen,die er laut ihrer Freiheiten hals Verletzer derselben) schuldig sei. 3. Endlich wird auch ein bezügliches Schreibender Regierung zu Ensisheim und der Bericht, wie Zürich in der Sache gehandelt, angehört, woraus sich ergibt,daß der von Habsberg auf diesem Tag hätte erscheinen sollen. 4. Da nun die Sache an sich sehr wichtig erscheint,und daraus leicht für die Eidgenossenschaft eine große Unruhe entspringen könnte, so wird den Regenten vonEnsisheim und dem Herrn Ulrich von Habsberg geschrieben, sie möchten nichts Unfreundliches beginnen, sondernihre Botschaft und (namentlich) den Habsbcrg auf Sonntag vor St. Thomas (14. December) auf den Tag Z"Baden senden, um den Handel in Freundschaft beizulegen oder das Recht gemäß der Erbeinung einzuleiten-Auch Basel soll sich hieinit begnügen. K. Jeder Bote kann berichten, wie der Kirchhcrr von Fislisbach >mchConstanz geschickt worden ist. I» Auf das Schreiben an die Regenten des Kaisers ist den Städten Basel,Mühlhausen und Schaffhausen geantwortet worden, man könne ihnen das Mandat nicht erlassen, außer iveiMsie besser als bisher beweisen, daß sie davon befreit seien. Es bitten nun die genannten Städte, man möchteihnen einen Rath geben, wie sie davon erledigt werden konnten. Heimzubringen, I. 1. Ans die Antwort desHerzogs von Mailand, betreffend das in seinem Herzogthum erlassene Verbot, wird ihm wieder geschrieben, ^möchte dieses Verbot abrufen und den Unsern Proviant und freien Markt zukommen lassen, wofür man sich ^Gleichem erbiete. An die Vögte jenseit des Gebirgs ergeht der Befehl, einstweilen nichts mehr durchführen Z"lassen, bis eine Antwort vom Herzog eingehe. 2. Das Gesuch der Botschaft von Schwyz, daß man den Jhng^bdie eine Anzahl Kühe und Käse in Bereitschaft haben, sie wegzuführen gestatte, ist heimzubringen. It.Stapfcr berichtet, die Venetiancr haben ans das an sie erlassene Schreiben geantwortet, sie wollen gerne a»fSeiten des Königs von Frankreich nnd der Eidgenossen sein und bleiben. I. Da der Kaufmann, dem zu tb'das Seinige entwendet worden, abermals bittet, ihm zum Recht zu verhelfen, so antwortet der Bote von klu-Was auf dem letzten Tage zu Lucern beschlossen worden, nämlich daß seine Herren dem Kaufmann ein Grleügeben sollten, sei geschehen; wo nicht, so wäre es nur durch die Schreiber versäumt; darum habe er jetzt keine»Befehl zu antworten. Darauf hat man nochmals an Uri geschrieben, man könne „ihn" nicht rechtlos lassen »nbbegehre daher, daß ihm auf dem nächsten Tage zu Baden gütlich oder rechtlich Antwort ertheilt werde. >»» Z'"',bleibt in der Sache der 17 Hauptlcute bei der früher gegebenen Antwort, nämlich daß es den Hauptlenten, b»sich dort verantworten wollen, sicheres Geleit erthcilcn werde. Da man einen bessern Bescheid erwartet hatte,wird es nochmals ersucht, diesen Gegenstand dergestalt in Betrachtung zu ziehen, daß Uneinigkeit und Widcrwil^unter den Eidgenossen vermieden werden könne. Dabei lassen sich einige Orte vernehmen, daß sie eher