Druckschrift 
4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
Entstehung
Seite
249
Einzelbild herunterladen
 

November 1522.

249

dürfte, als Kundschaft keinen Glauben verdiene; er erbiete sich aber nochmals, hier das Recht zu erwarten, undbitte, den Verwandten des Umgebrachten keine Gewalt gegen ihn zu gestatten, w. Da man nicht gebührlich finde,jenem Urtheil gemäß zn verfahren, und nicht zulassen könne, daß die Kläger den Beklagten in diesseitigem Gebietverfolgen und schädigen, was man vielmehr an den Thätern bestrafen müßte, so gebe man zn bedenken, wie schweres wäre, wenn Einer, der in einem Orte einen Todschlag gethan, deßwcgen in allen aydern Orten keine SicherheitMehr finden sollte, zc. St. A. Bl»>: Tmlsch Misstvcn. v. t. go.

Waden. 1522, 24. November f. (Montag vor St. Katharincntag f.).

Sta TtnaiSarchi» Liiccr»: Allgemeine Abschiede. 0. l. l. 384. Staatsarchiv Zürich - Abschiede. Bd. s. e. n»7. Ungebundene Abschiede.

satdarchiv Bern: Mg. eidg. Abschiede 1'. p. 883. Abscheide sinn «lata. KantoilSarchiv Schwy;: Abschiede. Kantonöarchiv Basel: Abschiede, k. 247.KontvnSarchiv Freiburg: Abschiede. Bd. 12. Kaiitvtisarchi» Solothnrn: Abschiede, Bd. XI. KantonSarchiv Schaffhansc»! Abschiede.

Gesandte: Zürich.. Felix Schinid, Bürgermeister; Junker Jacob Grcbel, des Raths. Bern. Sebastian^»i Stein, Ritter, des Raths. Lucern. Jacob Feer, des Raths. Uri. Heinrich Schcrer, Seckclmeistcr.^chwyz. Joseph am Berg, des Raths. Untermalden. Arnold Frnonz, alt-Ammann; Klaus Halter, des^ Rhs ob dem Wald. (Zug ist ausgelassen). Glarus. Jost Tschudi, Ammann. Basel. Heinrich Meltinger,^ugermeistcr. Freibnrg. Jacob Techtcrmann, des Raths. Solothnrn. Hans Hugi, des Raths. Schaff-^ use». Ho,,s Pepcr, Bnrgerincister; Junker Ludwig von Fulach. Appenzel l. Ulrich Erler. E. A. A. k. 13a.

tt.« Heinrich Fleckenstein von Lnccrn berichtet: Er und sein Gemeinder, der auch Burger zn Lucern sei,six ^hev einen Tuchhandel z» Thurnis (Torno?) gehabt; seit aber dieser Ort zerstört worden,' können^est" ^^vcrbc nicht mehr ausüben; darum möchte man ihnen gestatten, denselben in Lanis aufzuschlagen.- "^»bringen, indem man nicht bestimmt weiß, unter welchen Bedingungen die Welser zu Lanis angenommen^ '^uch soll der Vogt,zn Lanis eine Eopie des Vertragsbriefcs mit den Wclsern ans nächsten Tag besorgen,»nd Appenzell wiederholen das Ansuchen, ihnen gegen diejenigen, die sie bei der Obrigkeit

^ ganzer Gemeinde vernnglimpft haben, wodurch sie in Strafe und Ungnade gekommen, zn billigem Rechten' velhelfcn. Nachdem man auch die schriftliche und mündliche Antwort der (Obrigkeit) angehört, die ein solchesmücn als biindcswidrig abweist, hat man verordnet, es soll eine Botschaft von Lncern, Unterwaldcn »ndsoll o Appenzell gehen und alles versuchen, um den Streit in Freundschaft zn schlichten; namentlich

^ 'iniinann Frnonz von Unterwaldcn dabei nicht fehlen, v. Dem Wolf von Winkelshcim haben Lncern," i^'bz aod Z^ Geldbuße nicht schenken wollen; daher wird beschlossen, es solle jedes Ort, das dieselbeLand>"^^^ Antheil von ihm selbst beziehen. «I. Die Gebrüder Albrccht und Gotthard von

enberg verantworten sich wegen des Abzugs von dem Gute des verstorbenen Ulrich Mnntprat, »nd derschri^"""^ ^ Rechtfertigung gegen andere Klagen seinen Bestellbrief vor. Dieser wird allen Orten ab-wie^tr^ ud dem Landvogt im Thurgau geschrieben, er solle den Abzug im gleichen Maße beziehen,

de» o'' ^^nch^" Abzügen zn Constanz gehalten werden. «. 1. Die Boten von Untcrwalden ob und nid'-btai^ ^Achten (wieder) über den Aiord, den Diebold Mcper, seßhaft im Siebenthal, an einem der Ihrigen inÄs verübt, und wie dann derselbe auf einem Landtag, de» man mit Wissen und Nachlassen Berns gehalten,wo > ^ verurtheilt worden; man habe auch die andern Orte davon in Kenntniß gesetzt, damit sie an Mcper,^ betreten würde, das Urlheil vollziehen. 2. Da jedoch der Bote von Bern dagegen Einspruch erhebt, indem