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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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November 1322.

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klagt persönlich, daß von Mailand her die Zufuhr von Lebensmitteln gänzlich gesperrt und bei dem herrschendenMangel Hungersterben zu besorgen sei, und bittet um Hülfe. Heimzubringen, wie man solche leisten wolle.I» Den Vögten (in den italienischen Herrschaften) wird geschrieben, daß sie bis ans fernere Weisungkeinerlei"das Herzogthum gehen lassen. K. Der Anzug, ob man die verfallene päpstliche Pension jetzt fordernHolle, wird heimgebracht, da Niemand deßwegen instruirt ist. I». Johann von (zen) Triegen, alt-Hauptmann,legt Beglaubigungsschreiben von dem neu erwählten Bischof zu Sitten, dem Capitel daselbst und der LandschaftWallis vor und bittet, die Eidgenossen möchten den Bischof bei dein Papste empfehlen, damit die vielleicht beab-sichtigtcn Unruhen verhütet würden. Es wird ihm entsprochen. >. Jeder Bote weiß zu sagen, wie sich Eberhard"on Rischach wegen des bei Hohentwicl vorgefallenen Handels verantwortet hat. Ii. Der Kaufmann von^chawatz bittet um Antwort wegen seines Streites mit Uri. Da dieses noch in gar nichts nachgegeben hat,s° wird demselben schriftlich vorgestellt, wie viel den Eidgenossen an dem guten Rufe liege, daß sie NiemandAchtlos lassen. Uri möge doch Mittel und Wege suchen, den armen Kaufmann gütlich zu befriedigen, oder^ Schuldigen anhalten, mit ihm vor einem oder mehreren Orten oder gemeiner Eidgenossenschaft ins Recht zubeten. I. Betreffend die dem Herrn von Ems verpfändete Herrschaft im Nheinthal beschließt die Mehrheit, sie^nzulösen; der Vogt wird angewiesen, ihm die Losung zu verkünden, und auf nächster Jahrrechnung soll auchjedes Ortsin zal" zu Baden haben. Ii». Ucbcr die Verwandlung der Handlichen an Neben, welche die^genossen im Nheinthal haben, in Erblehen will man sich weiter besprechen. i>. Die Städte Bern, FreibnrgUnd Solothurn bitten nochmals um ihren Anthcil an den verfallenen Strafgeldern, in Anbetracht daß sie bisheruuch die Kosten der Gerichte mitgetragen haben. Heimzubringen, indem die Mehrheit ihnen das nicht ohne Rechtunchlassen will. «. In dem Streit mit Unterwalden wegen des Mörders aus dein Siebcnthal will Bern aber-wals geltend machen, daß derselbe sich für unschuldig halte, und daß es jedenfalls nicht Brauch sei, einen inijanzer Eidgenossenschaft zu verrufen. Auf das Ansuchen Unterwaldens- heimzubringen. K». Da sich die Ordnung,Uue man die Vogtcien besetzen soll, in Baden nicht vorfindet, und die Boten ungleicher Meinung sind, welchesuk Zuerst Mendris und Balerna zu bevogten habe, so wird der Handel nochmals heimgebracht, mit der Ver-gebung, jene Ordnung überall zu suchen; kann sie nicht gefunden werden, so wird man eine neue aufsetzen.^ Aachdem der Bürgermeister von Zürich den Gislinger verantwortet hat, wird der gefangene Ciprian ledigfassen; doch muß er Urphede schwören, solcher Umtriebe künftig müßig zu gehen. ». Betreffend die Frage, ob^ Kaufleutcn das so oft begehrte Geleit insgemein oder jedem besonders gegeben werden soll, zeigen sich einigeJk>ke» ungleich, die andern gar nicht instruirt. Nochmals heimznbringcn und in jedem Ort zu berathen ans den"^hsten Tag. G. Der Bote von Schwyz erinnert an die Bewilligung von Fenstern für die Rathsstpbe zu^siedeln; die noch ausstehenden Orte mögen ihren Theil auch bezahlen. 4. 1. Man berichtet, wie Hans Urbanjiß, Leutpricster zu Fislisbach, auf der Canzel und sonst mit seinen Worten sich ungebührlich halte, indem^ ^ Gebärerin unsers Behälters" und alle Heiligen verachte und Gott selbst gelästert habe. Darauf wird^ samt etlichen Kundschaften vorgeladen, und einige ehrbare Personen haben vor seinen Augen bei gcschwornengen bezeugt, daß er geredet, auf Unsere Frau halte er nichts; es sei genug, Gott allein anzurufen; Unsereader andere Heiligen zu bitten, wäre Kuppelei (kublery"). Ferner habe er eineTochter" zur Ehe ge-aiiime,^ djx man ihm überlassen wollte, sofern die Priester Weiber nehmen dürsten. 2. Da er diese Klagepunctcjsllweisc zugesteht, so hat man ihn gefangen gelegt, um ihn nach Constanz zu fertigen; auf die BitteUnterthancn", wie des Herrn Franz (Zink?) von Einsicdcln und anderer Priester jedoch am folgendenlosgelassen, wogegen jene sich mit 190 Gulden für ihn verbürgt haben. Heimzubringen, wie man mit ihm