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November 1522.
Gottes willen gebeten, ihm wieder zu dem Seinen oder unparteiischem Recht zu verhelfen. Nun habe Uri mitharten Worten Alles abgeschlagen, und deßhalb sei verabschiedet worden, den Handel nochmals heimzubringen;wenn das nicht in den Abschieden stehe, so haben es nur die Schreiber vergessen, was man hiemit melde, damit ,alle Orte auf dem Tage zu Baden ihre Antwort zu geben wissen.
St. A. Zürich: Abschiede, Bd. 8, k. 134. — K. A. Freibmg: A. Lucern. — K. A. Schafshausen: Korrespondenzen. — L. A. Appenzell I. N.: Abschiede.
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Waden. 1522, 3. November f. (Montag nach Allerheiligen f.).
Staatsarchiv Zürich: Abschiede, Bd. 8. k. 190. Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede ll'. p. 874. Abscheide »ins ünto.KantonSarchiv Basel: Abschiede, 5. 280. Kantonsarchiv Jreiburg: Abschiede Bd. 12. KantonSarchiv Solothnrn: Abschiede, Bd. XI.
KantonSarchiv Schaffhansen : Abschiede. Landeöarchiv Appenzell I. N.: Abschiede.
Gesandte: Zürich. Felix Schmid, Bürgermeister. Bern. Caspar von Mülinen, Ritter, des Raths. Lnccrn.Jacob Feer, des NatHs. Uri. Heinrich Schercr, Seckelmeister. Schwpz. Paulns „Zicbrich", des Raths.Unterivaldcn. Arnold Frnonz, alt-Ammann. Zng. Hans Zehndcr (von Wenzingen), des Raths. Glnrus. JostTschudi, alt-Ammann. Basel. Caspar Koch, des Raths. Freibnrg. Jacob Techtermann, des Raths. Solo-thnrn. Urs Stark, des Raths. Schaffhansen. Jnnker Ludwig von Fnlach, des Raths. Appenzell. UlrichErler. — E. A. A. k. 12 6.
1. Einige von Appenzell berichten, wie Etliche vorgegeben, daß die dort entstandenen Unruhen nichtvon Einzelnen angestiftet seien, sondern „einer ganzen Gemeinde und dem Kind in der Wiege zugehören", unddurch solche Reden das Volk umgestimmt und zu dem Beschluß gebracht haben, die empfangenen Bußen inbestimmter Frist zurückzuerstatten und Säumige dafür an ihrem Gute zu beHaften. Nun werden die Eidgenossenersucht, jene Verführer an's Recht zu fordern. Dagegen erklären die Boten von Appenzell, daß Jeder, der an dieGemeinde oder die Obern etwas zu fordern hätte, .im eigenen Lande und nirgends sonst das Recht suchen solle.2. Weil aber der Streit schon lange gedauert und die eidgenössische Verwendung mit Schreiben und Botschaftennoch wenig gefruchtet hat, so wird den genannten Boten das ernstliche Mißfallen der andern Orte zu erkennengegeben und ihren Herren geschrieben, sie sollen von ihrem Beschlüsse abstehen und die biderben Leute, die sich hierbeklagen, in Ruhe lassen; sollten sie darauf beharren, so müßten die Eidgenossen, den geschwornen Bünden gemäß,ihnen das Recht vorschlagen. Auf den nächsten Tag sollen sie hierüber Antwort geben. Unterdessen wird derHandel heimgebracht, um zu einem gütlichen Ausgleich zu kommen. I». Der Vogt von Neuenbürg meldet, derThurm in Landeron, den die Eidgenossen mit großen Kosten unterhalten müssen, sei ihnen von keinem Nutzensdie von Landeron bitten aber, ihnen den Thurm zu lassen; sie wollen denselben in Bau und Ehren erhaltenund jährlich 16 Schilling Zins davon geben. Aus die Jahrrechnung von Neuenburg heimzubringen, e. DerselbeVogt beschwert sich, daß der Schultheiß von Watteuwpl von Bern in Neuenburg die Herrschaft Colombier nntallen Gerichten bis an's Blut innc habe; wenn dann einer den Tod verschulde, so nehme jener Herr dessen Gutan sich, während der Landesherr die Kosten des Processes tragen müsse; die Eidgenossen möchten die dortigenhohen Gerichte dem Vogte vergönnen; er würde ihnen dafür andere Vortheile zuwenden. Ebenfalls heimzubringen.
Gotthart von Laudenberg ersucht um Antwort des streitigen Abzugs halb. Da der Landvogt im ThurgaNmit der ihm aufgetragenen Nachforschung säumig gewesen ist, so wird er gemahnt, damit man auf dein nächst^Tag sich entschließen könne, v. Der Vogt im Mainthal (Basel irrig „Nintal"), Michel Sctzstab von Zürich,