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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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October 1522. 243

wohl stehe; die Feinde seien an mehreren Orten geschlagen; in Hesdin (Heidi") haben sie fünf- bis sechstausendMann verloren. Zugleich habe der König sichere Kundschaft, daß dieRodiser Herren" letzthin auf Rhoduswehr als 25000 Türken vernichteten; sodann, daß der Cardinal von Sitten am 17. September zu Rom ander Pest gestorben sei, und daß der Papst wenig Ruhe habe, weil die Cardinnle und die Römer nicht mit ihmkwig seien.

Hier ist noch das folgende Geschäft anzureihen, das wiederholte und nicht eben erquickliche Verhandlungenveranlasste: i . Beschwerde von Basel über die Beschlagnahme von Kaufmannsgütern in Uri.

I» und q aus dein Zürcher Epcmplar. Im Bcrner, Basler und Frciburger Eremplar fehlen :» und Ii,im Schaffhauscrzxlez Appenzell hat nur ein Fragment, enthaltend >», l', I, in, «», q, in dieser Reihenfolge.

Zu 1522, 20. September, Pavia. Herzog Franz an Ludwig von Dießbach, Landvogt zu Lauis.Antwort auf die geführten Beschwerden . . . Die augezeigten Schädigungen seien ihm unbekannt gewesen; erbedaure dieselben um so mehr, als er dergleichen bei schweren Strafen verboten und immer den besten Willenhabe, mit den Eidgenossen gute Nachbarschaft zu halten; er werde sich nun gehörig erkundigen, und wenn sich dieKlagen als begründet erweisen, die Schuldigen so bestrafen, daß man sehen könne, wie ernst es ihm sei, dieEidgenossen zu befriedigen; dies alles in der Erwartung, daß letztere ihrerseits dasselbe thun. Sollten aber jeneFrevel noch in der Kriegszeit geschehen sein, so glaube er dafür nicht haftbar zu sein. Betreffend das Ausfuhr-verbot könne er leider jetzt noch keine andere als abschlägige Antwort geben; sein Land habe durch Krieg undMißwachs so viel Schaden gelitten, leide auch so schwer an Mangel und Theurung, daß er vor Allem für dieRothdurft seiner Unterthanen sorgen und, statt Andern mit Vorräthcn auszuhelfen, aus fremden Ländern sichversehen müsse; sobald es sich zeige, daß das Land etwas zu entbehren vermöge, werde er es gern den EidgenossenZukommen lassen; auch gestatte er ihren Kaufleuten wie früher Handel und Wandel in seinem Gebiete. Sollteje wieder etwas Ungehöriges zu ihrem Schaden gethan werden, so wünsche er Anzeige zu erhalten, damit er diellebelthätcr bestrafen könne. St. A. Lucern: Abschied-, s. i.

Zu «I. 1522, 25. September (25. tag des ersten Herbstm.). Haus Zoger, Landvogt zu Luggafis, au dieVoten gemeiner Eidgenossen. Es seien ihm etliche Missethäter von Brissago als Straßenräuber verzeigt worden;Zwei von ihnen habe er gefangen und nach Nothdurft verhört . . (Folgen Geständnisse). Nun erbieten sich dieVerwandten von Luggaris, Vermögensstrafen für die Gefangenen zu erlegen, sofern er sie ledig lasse; dagegenverspreche dessen Sohn, dem das Haus geplündert worden, die Kosten zu zahlen, wenn der Thäter gerichtet werde.Was nun die Herren heißen, wolle er hierin thun. St.A. Lucern: Missw-n.

Zu v, 1. Auch an dieser Stelle rücken wir die bezüglichen Acten bei:

1) 1522, 11. August, Nürnberg. Kaiser Karl V. an Basel. Aufforderung, die auf dem Reichstag zu Wormsungelegte Steuer für den Romzug und den Krieg gegen die Türken zu 14/2 Viertheilen bis zum 21. Tag nachEmpfang dieses Mandats zu erlegen, :c. zc. K. A. Sol°th»r»: Abschiede, Bd. xi. (Copie).

2) 1522, 11. August, Nürnberg. Kaiserliches Mandat an Schaffhausen, auf den 21. Tag nach Empfang,uls den dritten und letzten Rechtstag, vor dem Kammergericht zu erscheinen, um sich wegen Nichtbezahlung der^forderten Türkcnstener (30. April) zu verantworten ?c., bei der Strafe von 20 Mark l. Goldes.

K. A. Schasshause»: Korrespondenzen (Drucksvrmular).

Note in ckorso:Überantwurt Zinstags post Matthei A° :c. xxij" (23. Sept.).

Ebendort eine handschriftliche Copie der gleichlautenden Citation an Basel (aus der Luccrner Canzlei).

3) 1522, 22. September (St. Mauritius). Basel an Luccrn. Letzten Samstag sei von dem Kaiser eineStation eingelangt, die man abschriftlich beilege. Da diese Zumuthung nichtzu verachten" sei, sondern guten^cath erheische, so bitte man, beförderlich einen Tag anzusetzen, gemeine Eidgenossen nach Lucern zu berufen und°en Tag bei diesem Boten zu verkünden, damit man sich dafür gefaßt machen könne.

K. A. Basel: Mlssiven. St. A. Lucern: Misswen.