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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Oktober 1522.

Lanis zugekommene Antwort des Herzogs von Mailand verlesen, welche sagt, er sei dieses Jahr so sehr mitKriegsvolk überladen gewesen, das; er wenig Vorrath mehr übrig habe; zuerst müsse er für die Seinen sorgen;bleibe etwas übrig, so wolle er den Eidgenossen gerne aushelfen. Es wird auch gemeldet, wie schon eine großeMenge Vieh hineingetrieben worden, und noch eine Anzahl fetter Ochsen aufgekauft seien, um sie da hincinzuliefcrn,was eine Theurung verursachen konnte. Heimzubringen, wie man sich gegen den Herzog verhalten wolle, wenner auf der gegebenen Antwort verharre. «I. Der Vogt zu Luggarus berichtet, die Verwandten eines Gefangenenaus einer Bande, die Viele geplündert, gemordet und mißhandelt habe, begehren, daß er nur an seinem Ver-mögen, nicht am Leibe gestraft werde. (Dennoch) ergeht an den Vogt der Befehl, den Gefangenen vor Gericht zustellen und nach Verdienen bestrafen zu lassen. «. 1. Basel, Schasfhausen und Mühlhausen legen die an sieergangenen Citationen vor. Auf die Anfrage, ob sie dergleichen Schätzungen je schon gegeben oder sich ansReichstagen mit bezüglichen Zusagen verpflichtet (verhauen") haben, antworten sie alle: Wohl seien solche be-gehrt worden; aber seit sie zu den Eidgenossen gekommen, ja seit Menschengedenken haben sie nie etwas gegeben.2. Darauf wird ihnen gerathcn, nichts zu geben, und Lucern soll im Namen aller Orte dein Kammerrichter unddem Fiscal schreiben, sie möchten den drei Städten solche Aufsätze erlassen; denn es habe den Anschein, daß dieseAnfechtungen ohne Wissen des Kaisers geschehen, und zwar durch gewisse Personen, die gerne Geld von denEidgenossen erpressen möchten (Helten"). I. Die Kanflcute Nicolas de Villcnenve (Nerncr Ex. Villanova?), Franzvon Vares und Octavian deMugrast" begehren Geleitsbriefe. Heinizubringen und auf dem nächsten Tage zuLuccrn zu entscheiden, wie man überhaupt in dieser Frage handeln will. K. Betreffend den Abzug des Gotthardvon Landenberg wird dem Landvogt im Thurgau befohlen, sich bei Junker Heinrich Lanz zu erkundigen, wieer von den Constanzern in seinem Abzug gehalten worden, und darüber Bericht zu erstatten. I». Der Landvogtsoll bei dem Abt von Kreuzlingen, dem ebenfalls ein Mandat vom Kammcrgericht zugesandt worden, nachfragen,ob er diese Schätzung dem Kaiser schuldig, und ob er sie je entrichtet habe, und auch darüber Bericht geben.Indessen soll auch seiner in dem Schreiben erwähnt werden, das für Basel, Mühlhausen und Schaffhausen anden Kammerrichter abgesandt wird. I. Auf diesen, Tage hat man festgesetzt, daß der Schreiber zu Fraucnfeldvon dem, was daverdient und besiegelt" wird, zwei Theile, der Landvogt einen Theil erhalte; das Siegetsoll jedoch der Landvogt verwahren, Dem Landvogt wird auch aufgetragen, die Buße von Wolf von Winkels-hcim einzuziehen; wenn er sie entrichtet hat,mag er dann fürbringen, daß im die vor zuo tagen nachglchst»,deß wirt er gniessen". t. Das.Geständnis; des zu Lauis gefangenen Ciprian wird verlesen und jedem Orte wAbschrift mitgetheilt. Heimzubringen, ob man ihn ferner behalten oder freilassen wolle, in. 1. Antwort dttBoten von Zürich in Betreff der Verbannung der 17 Hauptleute: Ihre Herren haben kein solches Verbot erlasse»'Es seien allerdings einige der Ihrigen aufgewiegelt worden, was ihnen nicht wohl gefalle; doch sei (die ang^drohte Strafe) so weit gemildert, daß diejenigen, die sich verantworten wollen, sicheres Geleit nach Zürich >»^zurück erhalten. 2. Man findet nun aber diese Antwort etwas dunkel, indem darin nicht gesagt ist, ob die Ander»,die sich nicht verantworten, in der Stadt und Landschaft sicher wandeln können. Daher wird den Boten aufg^tragen, die Sache nochmals heimzubringen, i». Mcndris und Balerna betreffend ist jetzt beschlossen, dort eine»Vogt aufzustellen; ans de» nächsten Tag soll man im Urbar zu Baden ausfindig machen,an welchem Ort es st»«». Für alle diese Geschäfte wird ein Tag nach Baden angesetzt auf Sonntag nach Simonis und Judä (2. No» ^K». Schafshansen hat schriftlich Bericht gegeben überdie Twielischen". Mit Zürich soll es nun sofort eine Botsch»^dahin schicken, um die Unruhe zu stillen; die Boten sollen Gewalt haben, nöthigenfalls sich nach Stockach zu begebe»,um einen Frieden herzustellen, «z. Der französische Gesandte meldet als Neuigkeiten, daß es im Königreich über»