October 1522.
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Wennforn (und Imuenfel'd?). 1522, Ende September.
Prüfung der streitigen Märchen durch Botschaften der X Orte einerseits lind Zürichs anderseits.
Es liegen außer Absch. 110 ä keine weiteren bezüglichen Aufzeichnungen vor als ei» Rathsbeschlnß Zürichs,der als Richter oder Znsätzer M. Bcrger und I. Corncl (Schnltheß), als Kläger und Redner I. Jacob Grebcl,als Rathgeber die Vögte von Kybnrg und Andelfingen erwählte, mit dem Auftrag, dem Abschied gemäß inFrauenfeld zu erscheinen, — sub änto Mittwoch vor Malchin (17. September). RaihsbuH e. W8i>.
IIS.
Lucern. 1522, 8. October f. (Mittwoch nach Francisci f.).
^^atSarciiiv Lucer»: Luccrncr Absch. o. e. es d. StaatSarch!» Zürich': Abschiede, Bd. 8. s. >80. Tschud. Abschiede-Sammlung Bd. b. Nr. 78.
Staatsarchiv Bern: Mg. eidg. Abschiede, p. 863. Abscheide sino äuto. Kantonsaichiv Basel: Abschiede, s. 232.
Kantonsarchiv Areibnrg: Abschiede, Bd. 56. KantonSarchiv Schaffhansen: Abschiede.
Gesandte: Zürich. Felix Schmid, Burgermeister; Meister (Heinrich) Walder. Bern. Caspar von Mülinen.^»cern. (Jacob) von Hertenstein, Schultheiß. Uri. Jacob Troger. Schwyz. Vogt Zebcrg. Obivalden.^Petcr?) Wirz, Aimnann. lltidwaldcn. (Bartholomäus) Stolz, Aimnann. Zug. Hans Müller. Glarns.'H idolin Schüler. Basel. Wolfgang Harnescher(?); Hans Oberriet. Frciburg. Jacob Techtermann. Solothnrn.(Hans) Stölli, Schultheiß. Schaffhansen. Ludwig von Fulach. Appenzell. Martin Franz. — (Lncerncr Absch.).
U.» Anbringen von Felix Grebel, Vogt zu Nheineck: 1. Da eine arme Frau, die zu Rheineck gewesen, sich"" ich davon gemacht („verschleicht") und ihr Kind zurückgelassen, so habe er dasselbe ihr nach Appenzell nach-schickt; cs sei aber wieder herüber geführt worden, „als ob die Eidgenossen (die acht Orte) es erziehen sollten."
Mut: Der Vogt soll es wieder den Verwandten zusenden, indem wir Eidgenossen deßhalb keine Kosten habenSollen. 2. J„ Betreff des Weinlanfs, der vor etwa fünfzig Jahren durch eine Satzung geregelt worden, deren^itigkeit jetzt aber erloschen ist, wird dem Vogt aufgetragen, mit dem Abt von St. Gallen diesmal das Nöthigcverfügen; ans der Jahrrechnung zu Baden wird man dann weiter darüber berathen. 3. Die den Eidgenossen^gehörigen Güter seien ziemlich zahlreich, aber alle als Schnpflehen verliehen, sodaß die Obrigkeit daraus wenigutzen ziehe, und die Güter sich nicht bessern; würden sie als Erblehcn vergeben, so ließe sich viel mehr daraus^hen. Heimzubringen. 4. Die armen Leute von Widnan, Ivo die Eidgenossen nur die hohen Gerichte haben,'""h>end Mark Sittich von Ems den Twing besitzt, leiden sehr unter dieser Herrschaft; die Vogtei sei aber für''cht mehr als 150(1 Pfund Heller „See-Währung" verpfändet; wenn die Eidgenossen sie nicht gemeinlich/Rn wollten, so möchte man ihm, dem Vogte, gestatten sie einzulösen; nichts desto weniger wolle er ihnen^tei, es ihnen beliebe, die Lösung abtreten. Antwort ans nächstem Tag. ?». Bern, Freiburg und So-° )>nn erneuern die Forderung »in ihren Antheil an den Strafen der Reislänfer, wollen sie ohne Recht nicht^en lassen und begehren deßhalb einen Nechtstag. Da einige Orte nicht rechten wollen, weil es sich um eines'uigkeit handle, die andern aber sich darauf stützen, daß Constanz solche Strafen auch nie bezogen, so soll man"i den, nächsten Tag darüber Antwort geben, e. Die von Schwyz beschweren sich, die Straßen und Pässe) Mailand seien gesperrt, weßhalb sie ihr Vieh nicht verkaufen können. Dabei wird eine dem Eommissär zu