240 September 1522.
daß der Mangel an den beiden Städten liege, indem sie nur einen Zugesetzten geschickt haben, sodaß etwasEndliches zu beschließen nicht möglich gewesen, und jetzt die Zeit nicht günstig sei, mit dem Geschäfte fortzufahren,so habe man auf die Bitte des Herzogs sich entschlossen, dasselbe bis zu seiner Rückkehr aus Piemont zu ver-schieben, wolle ihm aber keine Antwort geben, ehe Freiburg sich darüber erklärt habe, ?c. K. A. Fmburg-A. L-m.
7) 1522, 5. October. Bern und Freiburg an den Herzog von Savopen. Antwort auf dessen Zuschnstwegen der streitigen Märchen zu Sainte-Croir, nämlich das Begehren, die Verhandlung bis zu seiner Rückkehrzu verschieben, :c. Wiewohl jeder weitere Aufschub den beiden Städten schädlich sei, wollen sie doch dem Gesuchewillfahren, in der Meinung, daß einstweilen keine Neuerung statthaben solle, ?c. St. A. B -m- Latein. Miss. i. es i>.
8) 1522, K. October (Montag nach Francis«). Bern an Frcibnrg. Auf dessen Schreiben betreffend dieMarch zu Sainte-Croir und den Span betreffend den Herrn von St. Martin habe man beiden Theilen ent-sprechende Antwort gegeben. Man hätte zwar gern die Früchte von den streitigen Plätzen bis zum Austrag derHauptsache zu gemeinen Händen gestellt; weil das aber ungern gesehen und vielleicht als bündnißwidrig beurtheiltwürde, und wirkliche Rechte nöthigenfalls doch behauptet werden könnten, so ersuche man Freibnrg, den Amtleutenzu Grandson ?c. die Weisung zum Stillstehen zu geben, zc. «. A. Fmbmg- A. B-r».
IIS
Stans. 1522, 21. September.
Handlung einer eidgenössischen Botschaft im Sinne von Nr. 110 k.
Die Baslcr Instruction für den am 8. October in Lncern zu haltenden Tag (Absch. k. 230) enthält folgende»Paragraphen:
„Als unser lieb Eidgnossen von Underwalden nid dem wald durch die botten darzu verordnet (ersucht?), st^von uns in der französischen bündnuß nit ze sünderen, da werden dieselben botten wol eroffnen, was inen st"ein antwurt worden; ob dann wpter not wurde, mit denselben, onch unsern lieben Eidgnossen von Swpz deßh»^wyter ze reden, ze handlen und ze bitten, das mögen unser botten in unserm namen auch helfen (er)folgcn."
Weiteres ist nicht zu ermitteln.
IIS
Alern. 1522, c. 22. September.
Ttaatsarchi» Bern.
Tag der drei Städte Bern, Freibnrg und Solothurn, wegen der Forderung ihres Antheils an denThnrgau verfallenen „Reisstrafen".
Es liegt nur folgende Missive vor:
1522, 17. September (Mittwoch nach Crucis Eraltationis). Bern an Freiburg und Solothurn. Da de»drei Städten ihre Forderung (gleichen Antheils) an den Neisstrafen im Thnrgau abgeschlagen worden, und »w"nicht gewillt sei, die mit großen Kosten erworbenen Rechte so leichthin fallen zu lasse», so habe mau deßh» 'einen Tag hieher bestimmt auf nächsten Sonntag, so nämlich daß morndeß das Geschäft zu berathen wäre, »»ersuche nun (beide Städte), die vormals dieser Frage wegen aufgenommenen Kundschaften zu prüfen und de»Botschaften die nöthigen Vollmachten zu ertheiten, ?c. St. A. Bern.- Teutsch Miss. i>, k. s» v.
Laut Rathsbuch dd. 18. September ordnete Freiburg ab Hans Krunnnenstoll.