September 1522.
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Grafen zulaufen ze lassen, sunder also güetlich zuo enthalten, bis daß wir des Kllngs fürnemen und Meinungbas und gründlicher nndcrricht mögen werden, wie und in welicher gestalt die fach sürzuoneinen sye" .. .
St. A. Lucern: Missiven. — St. A. Bern: Teutsch Miss. 82 b. (dd. Montag n. Er. Er.).
5) 1522, 16. September. Freiburg an Lncern. In Betracht der Gefahr, worin der Graf von Aronastehe, und des Verlustes, den er wegen seines guten Willens zu den Eidgenossen erlitten, habe man sich ent-schlossen, mit andern Orten Knechte für ihn ziehen zu lassen, Nie er (sofern er solche) willig finde.
St. A. Lucern: Missiven. — K. A. Freiburg: Miss. Bd. VIII. 134.
6) 1522, 16. September (Dienstag nach Kreuzerhebung). Appenzell an Lucern. Man habe einen großenRath berufen, der aber in der Eile nicht so stark besucht worden sei, und dann gefunden, man wolle diesmalstillsitzen und dein Grafen keine Knechte zulaufen lassen, zc. St. A. Lmmn MW»-».
7) 1522, 17. September (Mittwoch nach Crncis Eralt.). Basel an Lucern. Antwort in Betreff desGrafen von Arona. Man sei entschlossen, ihm die (866) Knechte zu überlassen, unter der Bedingung, daß erdes Soldes halb mit den Knechten sich vorher bestimmt verstandige; wenn er das thue, so werde man ihm dendiesseitigen Antheil gern gewähren, sonst aber sich des Geschäftes nicht beladen, zc. «. A. Basm MWv-n.
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Grandson. 1522, c. 15. September.
DtaatSarclnv Bern. Kaiitousal'chiv Nreibiil'g.
der Städte Bern und Freiburg mit einer Abordnung des Herzogs von Savoyen, ivege» der streitigen^chen zu Sainte-Croir.
Der Abschied fehlt. Vgl. Nr. 32. Auch zu dieser Verhandlung kamen die Parteien erst nach längeremSchriftenwechsel. '
1) 1522, 14. Juni. Bern an den Landvogt in der Waat. Ansehung eines Rechtstages wegen der Märchen(zu Sainte-Croir), auf den 13. Juli, wozu die Schiedsrichter und Abgeordneten beider Parteien an Ort undStelle erscheinen sollen, ze. ?c. Si. A. B»»: kam». Miss. i. er ».
2) 1522, 4. Juli (Freitag Ulrici). Bern an den Abt von Bellelay. Da es jetzt dringender Geschäfte wegeniucht möglich sei, den nach Grandson gesetzten Tag mit dem Herzog von Savoyen zu besuchen, so habe manHnselben so verschoben, dnA die Parteien ans den 16. d. M. Abends daselbst erscheinen sollen. Statt des Stadt-lchreibers von Biel habe man einen andern Zugesetzten erwählt, der durch Kenntniß der Sprache und andereGeschicklichkeiten wohl ebenfalls tauglich sei. St. A.Bern! T-utschMissw-ni'. res.
ll) 1522, 4. Juli (Freitag Ulrici). Bern an Zürich. Nachricht über den Span der zwei Städte mit demHerzog von Savoyen, und Tagbestimmung auf den 16. d. Als Zugesetzten habe man nun den Corncl Schultheßsuvahlt, und da derselbe wahrscheinlich keine Lust haben werde, diese Sache zu übernehmen, so ersuche man Zürich,')u wo nöthig anzuhalten, sich des Auftrags zu beladen, zc. St. A. »cm: T-utsH MM°m i>. e. es.
Hl) 1522, 4. Juli (Freitag Ulrici). Bern und Freiburg an den Landvogt in der Waat. In gleicher Sache:Schiebung auf den 16. d. M., zc. ib. Latein. Missiven I. 07 ».
5) 1522, 11. Juli (Freitag vor Kaiser Heinrich). Bern an Frcilmrg. Durch allerlei Geschäfte sehe manRh verhindert, Nathspcrsonen auszusenden, und da zugleich der Herzog von Savoyen den Tag, der jetzt in^umdsou geleistet werden sollte, abgekündet, so schiebe matt denselben ans den 14. September (hl. Kreuztag zuHnbst) hinaus, was man anzeige, damit Freiburg seine Botschaft zurückhalte. K.A. Fr-iwrg: A. B»n.
Hienach lassen wir auch die nächstliegenden Acten folgen:
6) 1522, 3. Octobcr (Freitag nach Michaelis). Bern an Freibnrg. Mittheilung einer Zuschrift des Herzogs
Savoyen über den letzten Abschied von Grandson betreffend die Märchen zu Sainte-Croir. Da sich zeige,