August 1522.
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Wem, 1522, 18. August f.
Jahrrechnungstag der Städte Bern und Freiburg.
Der Abschied scheint verloren zu sein; Datum und nähere Bestimmung des Tages enthält folgende Missive:
1522, Z .August (Freitag nach Oswaldi). Bern an Freiburg. Ansehung des Jahrrechnungstages für dieVögte zu Grasburg und Grandson, ans Sonntag nach Assumptionis Mariä Nachts (17. Aug.) in Bern.
K. A. Freilmrg: A. Bern.
Von Freiburg waren laut F. Rathsbuch, dd. 14. August, als Boten abgeordnet Fridolin Martin und derStadtschreiber („st s^s").
Auch von andern Jahrrechnungen der beiden Orte liegt für 1522 nichts vor.
K«7.
Lncern. 1522, 19. August s. (Dicustng nach Assumptiouis Mariä f.).
Staatsarchiv Lncern: Allgemeine Abschiede, (1. 1. 1. 3(10. Staatsarchiv ,Zürich: Abschiede, Vd. 8, f. 171. Ungebundene Abschiede.
"atsarchiv Bcru: Allg. eidg. Abschiede,p. 853. Abschiede uino cwtc>. KatttvnSarchiv Hug: Abschiede, Bd. 2. ÄantonSarchiv Basel: Abschiebe, f. 221.5ianto»lSarchiv Freibllrti: Abschiede, Bd. 5li. KantvllSarchiv Solvthura: Abschiede, Bd. XI. KantvllSarchiv Stliasshattsei»: Abschiede.
Gesandte: Zürich. Meister Berger. Bern. Caspar von Mülineu. Lucern. (Jacob) von Hertenstein;lPeter) Zukäs, Schultheis;; Wcrnher von Meggen; Junker Jacob Fecr. Uri. Vogt (Jacob) Troger. Freiburg.(Hans Pradcrwan, des Raths). — (Die Gesandten von Zürich, Bern, Lucern und Uri aus Band 11^ Lncerner Abschiede 1. 62). Die übrigen sind nicht angegeben.; Solothnrn fehlt.")
i». Der Vogt zu Lauis berichtet abermals über die täglich von des Herzogs Leuten verübte Gewalt.^ uuge Orte schlagen vor, dein Herzog zu schreiben, er möchte seinen Angehörigen befehlen, sich freundlich zuiugen; weil aber nicht alle Boten dazu Gewalt haben, so soll man auf dem nächsten Tag antworten, ob manHerzog schreiben oder eine Besatzung nach Lanis und Luggarus schicken, oder wie man (sonst) hierin handelnwolle. Z» 1 zu Lanis den Ciprian gefangen genommen nnd einige Briefe von Stampa an den
H^Zvg von Mailand, sowie von Kloter in Zürich an einige Kanflcnte zu Mailand auf ihm gefunden, vone»en stdeZ Ort eine Abschrift erhält, so ist zu bcrathen, ivie man mit Ciprian verfahren wolle, und dem Vogt"ohlen, denselben bis auf weitern Bescheid gefangen zu halten. 2. Dem Boten von Zürich wird dabei tapfer""d ernstlich vorgehalten, es liege nun klar am Tage, das; der Stampa alles, was die Eidgenossen auf Tagen^handeln, den Feinden berichte; das könne nnd wolle man nicht mehr dulden und erwarte daher, das; .Zürich^ „Stamp" ans der Stadt nnd der Eidgenossenschaft wegweise. «. Nenward Göldli bittet abermals, das; manllch bei Zürich für ihn verwende. Es wird ihm einhellig entsprochen nnd dem Boten von Zürich (zudem) der^ufstag gegeben, die (Verantwortnngs-) Schrift der 17 Hanptleute ans den andern Orten an seine Herren zu9»gen. ,1. Ans den Bericht des Landvogtes im Thurgan, das; Einer mit Worten den Frieden gebrochen,'wd der von Goldcnbcrg mm vermeine, es sollten laut seiner Briefe alle Bußen, Gebote und Verbote bis an den
»ic> ^522, 16. August (Samstag nach Assnmptionis Mariä). Solothnrn an Luccrn. Den auf morgen angesehten Tag könnesick" dringender Geschäfte wegen nicht besuchen nnd bitte, das Ausbleiben bei den andern Orten zu entschuldigen; wenn
ktwas „Nothwendiges" zutrage, so wolle man thnn, was die Mehrheit beschließe. Si. A. Luccm: Massiven.