226 Juli 1522.
7. Auch bestätigt der Bischof den früher mit "Christoph von Ramstein getroffenen Kauf des SchlossesRamstcin und verzichtet auf alle bezüglichen Rechte, dergleichen in Betreff der Oberherrlichkeit zu Buttiko», beidesmit Zustimmung des Capitels.
8. Jede Partei trägt die ihr ans dem Span erwachsenen Kosten selbst.
Zum Schlüsse folgt die Zusage, diesem Vergleich getreulich nachzukommen ?c., und die Erklärung der eid-genössischen Boten, daß sie den Vertrag in allen Bestimmungen bekräftigen und dessen Vollziegung verlangen, u. st st
2) 1522, 11. October, (Basel). Thomas Schaler, genannt von Leimen, bischöflicher Vogt zu Pfeffingen,bezeugt unter seinem Siegel, daß er gemäß dem jüngst errichteten Vertrage dem Bürgermeister und Rath vonBasel geschworen, im Fall eines Krieges oder „Aufruhrs" in diesen Landen sich mit dem Schloß und seinerVogtei unparteiisch halten und keinem Feind der Eidgenossenschaft oder der Stadt Basel irgend welchen Vorschubleisten zu wollen. St. A. BascN Perg. Urkunde.
Zu >l», 2. Das Concept eines bezüglichen Schreibens an den Bischof von Veroli findet sich in den BernerLatein. Missiven I. k. 69 d.
Zu <?. 1) Zwei beistimmende und allfällig nöthige Dienste anerbietende Schreiben von Bern und deneidg. Botschaften an die Princcssin von Oranges, dd. 25. Juli, finden sich am gleichen Orte.
2) Den Wortlaut des Nentraliiätsvertrnges, dd. 8. Juli 1522, hat Dnmont, IV, 1. p. 378. Eine nndntirteCopie der Erklärung von K. Franz findet sich im Staatsarchiv Zürich: Acten Frankreich.
Zu 8'. Eine lateinische Ausfertigung dieses Abschieds, wohl für den Grafen von Arona, zugleich als Re-creditiv für dessen Gesandten, haben die Berner Latein. Missiven, Bd. I. k. 71 5.
Zu i. 1) Antworten der Boten: Luccrn will, wie früher erklärt, dem König die Knechte lassen und derrückständigen Sölde halb warten bis Lichtmeß, begehrt aber, daß die Mannschaft nur an einem Orte gebrauchtwerde. Uri möchte mit der Mehrheit der Orte die Knechte bewilligen, wenn sie nicht getheilt werden, und ihneneine Ordonnanz geben, die sie zu beschwören hätten; Zuwiderhandelnde wären dann nach Verdienen zu strafen-llntcrwalden ist bereit, die Seinigen bis Lichtmeß warten zu heißen, doch „nf Besorgnuß" des Königs; wenner solche (Vcrschreibung) ausrichtet, will es die Knechte nachlassen. Zug will des Wartens halb der Mehrheitfolgen und dann die Knechte bewilligen. Glarus desgleichen; doch soll eine Ordonnanz gemacht und gehaltenwerden. Basel will weitere Antwort geben, sobald die Seinigen zufrieden gestellt sind. Freiburg läßt nntdem Mehrtheil der Orte die Knechte nach. Solothurn ebenso. Schaffhausen will sich zu der Mehrheithalten, hat jedoch nicht Gewalt, die Seinigcn zum Warten zu nöthigen; das setzt es übrigens der Mehrheit de>Orte anHeim. Appenzell ist auch geneigt, dein König Brief und Siegel zu halten, sofern er es himvider th»e>sonst würden die Leute ivenig Lust habe», ihm mehr zu dienen.
St. A. Nein: Allg. eidg. Abschiede, p. 792—794. Abscheide sink dato.
2) Die für die französische Botschaft ausgefertigte lateinische Fassung ist. zu suchen in den Berner Latein-Missiven, 1. 72—73.
Zu Ir. Die erwähnten Schriften vermuthen wir in folgenden Acten:
1) 1522, 2V. Mai, Brügge. Kaiser Karl V. an Zürich. Es werde bereits wissen, wie sich die Sachen >>nHerzogthnm Mailand zugetragen; er schreibe deßhalb gemeinen Eidgenossen und jedem Ort besonders, wie d>ebeigeschlossene Copie ausweise, und weil er zu Zürich immer ein besonderes Vertrauen gehegt, da es sichallezeit treulich und wohl gehalten, so begehre er, daß es in diesem guten Willen beharre und bei den Eidgenossedas Beste handle ... St. A. Zürich, «. K-us-r.
2) 1522, 20. Mai. Karl V. an gemeine Eidgenossen. Obwol alle seine bisherigen Bemühungen, d"Eidgenossen von Frankreich abzuziehen, fruchtlos gewesen, so habe er durch sein Mißfallen darüber sich doch n>chzu unfreundlichen Maßregeln verleiten lassen; er habe sogar den Hanptlenten in seinem Heere den Befehl gcgcl'^sich in keine Schlacht einzulassen, so lange die eidg. Knechte bei dem Feinde stehen, da es wider die ErbeinnNbwäre und es ihm leid thäte, ein Glied der deutschen Nation und Zunge, ein Volk, das gegen den FeindChristenheit, die Türken, so große Dienste leisten könnte, anzugreifen. Es sei also wider sein Vcrhofsen gesch^st"''