Juli 1522,
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MMN der Sold »ud die Ansprachen berichtigt würden; übrigens werde es der Mehrheit beistimmen. AuchSolothurn will Briefe nnd Siegel halten und die Seinen vermögen, auf gute Bürgschaft und Sicherheit hinmit dem Sold bis Michaclstag zu warte», oder längstens bis Lichtmeß. Schaffhnuscn: Wenn der Königdie Ansprachen der Knechte befriedige, so werde es sich nach der Mehrheit richten; die Knechte dürften aber nichtgetheilt werden. Sollte die Bezahlung noch langer verschoben werden, so werde es die Sache nochmals heim-bringen. Appenzell: Der König habe den Knechten den Sold nicht gemäß der Vcrcinnng bezahlt, und so langeer das nicht thne, wolle auch es in der Sache nichts weiter thun; bezahle er die Knechte, so werde es ihm dieSeinigen nicht vorenthalten. Wallis will dem König die Vcreinung halten und im Ucbrigen sich nach derMehrheit richten. III Bünde: Sie haben wegen der Weitläufigkeit ihres Gebietes die Gemeinden noch nicht ver-sammeln können; in den nächsten Tagen jedoch werde eine Versammlung stattfinden, und dann die Antwort erfolgen.Bern will dein König die Vereinung halten, sofern die Knechte nicht getheitt werden, und dem König für Be-zahlung des ausstehenden Soldes Frist bis Lichtmeß geben.
Bcrner Abschiede, 'v. p. 7S7—7Sl. — K. A. Zug: Abschiede, Bd. 2. — K. A. Basel: Abschiede, e. 204—20«. — K. A. Freiburg: Abschiede, Bd. 14»..it. A. Soloihurn: Abschiede, Vd. XI. — K. A. Schasfhauscn: Abschiede.
Zu I. lieber dieses Geschäft wurde von gemeinen Eidgenossen ein Schreiben an den Grafen von Aronaerlassen dd. 13. Juli: I. Condolenz um das ihm widerfahrende Unglück, ?c. 2. Dcßhalb haben die Boten mitdem Grandmaitre von Frankreich geredet und endlich von ihm die Antwort erhalten, daß der König, wenn manihm zu der Wiedcrcrwerbung Mailands Hülfe leiste, dem Grafen das ihm Entrissene zurückerstatte» wolle; unter-dessen erbiete er sich, zu ctwclchcr Untcrstühnug eine Pension zu geben. Nichts desto weniger werde man sichdiesseits um andere Mittel bemühen, ?c. St. A. B.»i: Misswe» i. «s.
Ebcndort ein Begleitschreiben von Bern, unter gleichem Datum, zur Beantwortung einer Zuschrift des Grafen.
Zu «>. Die Basier Instruction für den folgenden Tag in Bern gibt ein Befremden über diese ZumuthungZu erkennen, „so doch im Not mit darvon geroten sig".
Zu 8. 1522, 10. Juli (Donstng vor Heinrici JmpcratoriS), Bern. Gemeine Eidgenossen an Zürich. „WirHuben von discrm üwerm Kotten empfangen die quittanz von üch zuo abrichtnng der besoldnng, so hievor dengardenknächten nnder Arnold Winkclricd nnd in dienst des gefangnen Herzogen von Meilnnd verordnet, ufgericht,und dem selben nach, als söliche die ganze summ anzöigt, und aber nit mcr dann der halb teil verfallen, istuugesächen ein andre zuo vergrifen und den Herrn Grantmaistre zuo ersnochcu, dem Küng zuo schribeu und zuouerhälfen, damit söliche gefallnc summ abgericht nnd zuo unser aller Händen geantwurt werde. Und soferr denselben Herrn Grantmaistre will bedunken, daß wir dem Küng onch söllen schribeu, werden wir sölichs thuon undu» uns nützit lassen erwindeu, damit die bemeldtcn gardenknächt abtrag mögen erlangen, und also behalten wirhmder uns die obangezöugte quittanz nnder üwerm sigel gestellt und verkünden üch sölichs im besten". . .
St. A. Zürich: A. Bern.
Am 2. Juli (Mnriä Heimsuchung) hatten sich LA., Näthe nnd Landlenlc von Nidwaldcn in gleicher Sache"u Zürich gewendet. m. «. n »t »>°°ld-n.
Zu t. Die erwähnte Zuschrift fehlt.
98.
Wrmmen. 1522, >Juli.
D.aa.bu.chiv -Nugebundm. Abschied.. ^
« „ das als Note 3 uuter Abschied 1i>21, ^1. .zebruaiTag der III Waldstälte. Ihre Boten erlassen an . ncei> -
bereits verivendetc Schreiben.
Vgl. auch Absch. 1522, 27. Btai ß-