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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Juli 1522,

«> aus dcm Basler Exemplar.

Zu :i. Die Motive des Abschlags gibt auch die au Stampn erlassene Autivort uur ganz allgeinein an:otwurrunt nodis Iiao turbnlöntn et perioulosa tempostute tot et tauta impockimonta gno uo» incknount, utpsclitioni (siv) vostrs aatistlroero nan possumuo nee elobennis" . ., dd. 11. Juli.

St. A. Bern: Latein. Missiven, I. 67 1».

Zu »I. 1522, 12. Juli (Samstag vor Kaiser Heinrich), Bern. Coucept eines Schreibens der eidg. Botenau den Commissarius in Luggnris. (Zugleich ein Beitrag zur Ergänzung von Nr. 95). Der Zeiger dies klage:Wiewohl er und seine Hausfrau gegen seine Widerpartei ein Ehesteucrgut sammt den gehabten Kosten und demrückständigen Zins mit rechtlichem llrtheilerlangt", haben doch die Boten ans der Jahrrechnung in Luggarisdie Zahlung der Kosten und des Zinses abgekannt, was man seltsam finde. Daher begehre man, daß derEommissar ehrbare Leute beistehe, um einen gütlichen Vergleich zu versuchen; wäre ein solcher nicht zu ^erzielen,so solle er die Parteien an genieine Eidgenossen weisen und dabei schriftlich genauen Bericht erstatten ?c,

St. A. Bern: Teutsch Miss. ?. 65 1».

Zu «?. Das fragliche Breve wissen wir nirgends nachzuweisen.

Zu Ii. Das bezügliche Schreiben von gemeiner Eidgenosscnschnst Bote» dd. Sonntag St. Kaiser HeinrichsTag (13. Juli), das einige unerhebliche Details enthält, liegt als Coucept bei den Verncr Teutsch Missivenk. «6 5.

Z» i. 1) 1522, 7, Juli (Montag vor Henriei Jmp.), Bern. Gilg Rpchmnth, Rudolf Zap, Arnold Fruonzund Niklans Halter, die mit einander dem Carl von Challant, Hans von Meßbach, Hans Ammann, JacobTcchtermann und Wilhelm Argent (mo) 12009 Kronen, gleich 10000 Gl. rh. (für den König von Frankreich)ans Zins geliehen, setzen die Bedingungen dieses Geschäftes fest: Daß der Zins nach Maßgabe der dargestrecktenSummen (Rychmuth 3000 Kronen, Zag 2000, Fruonz 0000, Halter 1000) an sie zu entrichten, die Schuld-verschreibung bei gemeinen Händen zu behalten und ohne allseitige Zustimmung keine Aenderung oder Ablösung w.zuläßig sei, w. " St. A. Bcrn, Tclitsch Spruchbuch 2. St!7.

2) 1522, 7. Juli (Montag vor Henriei Jmp.), Bern. Gcgenverschreibung des Bastards (Renat) von-Savoyen und des Generals Morelct. «>. x. srisrr.

3) Antworten der Bote» (Mittwoch nach Ulrici). Lnccrn: Es will dem König die Vereinung halten; inBetreff des ausstehenden Soldes will es, der Seinigen sich vcrmächligend, dem König Aufschub geben bis Lichtmeß,llri: Wenn der König in die Pieardic ziehen und daselbst von den Knechten Gebrauch machen wolle, so werdees ihm dieselben überlassen, vorausgesetzt, daß er ihnen den verdienten Lohn bezahle, das geborgte Geschützzurückstelle samt den darauf gegangenen Kosten, und den Grafen von Aronn für den ihm durch den Herrn vonLautrcc zugefügten Schaden entschädige; wolle er die Knechte aber in Mailand brauchen, so könne es für denausstehenden Sold Aufschub ertheilen, wolle jedoch Niemand deßhalb zwingen. Schwpz bleibt bei seiner frühernAntwort, der König habe die Vereinung gebrochen, und darum sei man ihm auch nichts schuldig; es werde seineKnechte zu Hause behalten. Untcrwnlden: Wenn der König die Kitechte für den ausstehenden Sold und dieAnsprachen in der Eidgenossenschaft versichere, so wollen sie (die Obrigkeiten) die Ihrigen auch ziehen lassen?vorausgesetzt, daß er sie nicht theile; wollte er die Knechte an beiden Orten gebrauchen, so wäre ihre Meinung,daß er für seilte Erblandc vor Allein sorge undMailand Mailand sein lasse"; übrigens werden sie thun, wasdie Mehrheit thue. Zug will dem König die Vereitlung halten, insofern auch er sie hält, und ebenfalls dafi»'sorgen, daß die Seinen wegen des ausstehenden Soldes und der Ansprachen bis Lichtmeß warten; doch müsse»sie vorher in der Eidgenossenschaft versichert werden; angenehmer jedoch wäre es ihnen, wenn ein kürzerer Tcrw>»festgesetzt würde. Glarus will die Vercinung halten und wegen des ausstehenden Soldes bis Lichtmeß warten?insofern die Ansprccher in der Eidgenossenschaft mit Bürgschaft und Bripfen versichert würden; wie die Mchrzalstder vorgehenden Orte hofft es aber, daß die Ansprachen in Güte berichtigt werden; im andern Falle würde eogemäß der Vereitlung das Recht brauchen. Basel bleibt der 0000 Knechte halb bei seiner früheren Antwort; den»es ivill ihm nicht gefallen, jetzt dem König Knechte zu überlassen. Würde man bezahlt und zufrieden gestellt, stkönnte man sich immer noch über dessen Ansuchen berathen. Fr ei bürg ist geneigt, die Vereitlung zu halte»,