Juli 1522,
217
beschuh versehen werden, sei der König zu entsprechen bereit; hingegen wisse er noch nicht, ob er sie in derPicardie, gegen den König von England oder in Mailand brauchen müsse; jedenfalls sei die Noth so dringend,daß die Eidgenossen nicht lange säumen sollten, ihm beizustehen, indem es sich um Vortheil und Ehre beiderTheile handle; so seien die Schlösser in Mailand und Crcmona gefährdet, wenn sie nicht baldigst entsetzt werde».Da die Instructionen, wie die beigelegten Abschriften darthnn, nicht zusammenstimmen, so wird der Handelwieder heimgebracht, um auf Maria Magdalenen Tag (22. Juli) wieder in Bern zu erscheinen und am folgen-de» Tage endliche Antwort zu geben, Ii,. Der Grandmaitre wird sodann ersucht, bis zur Lichtmeß auch An-iprecher „außerhalb der Besoldung" zu befriedigen oder zu bewirken, daß der König ihnen zu Recht stehe.I« Was derselbe Gesandte des Grafen von Arona wegen eröffnet 'hat, ist den Boten bekannt, »». Heiiuzn-dAngen^ daß etliche Kauflente Harnische von Mailand und andern Orten herfuhren; wird ein solcher entdeckt,soll er angefallen und festgenommen werden, i». Nach Schluß des „Abschiedes" stellt der Grandmaitre nochfolgendes Ansuchen: Wenn ein Ort. durch zwei Boten vertreten sei, so möchte der eine heimrciten, der andereAlf des Königs Kosten hier bleiben; Ivo aber ein Ort nur einen Boten da hätte, soll dieser den Abschied heim-fchicken und gleichfalls den Entscheid der Obern erwarten, also daß dieser und der oben angesetzte Tag nurkl»e» ausmachen würden. Dazu hat man eingewilligt. «. Schriften von Lanis und Luggarus melde», daß dieWnde auf eidgenössischem Boden und besonders auf dem See fremde ehrbarx Leute gefangen nehmen und hiu-'vegführen, Heimzubringen, damit man dem begegnen kann, K». Endlich weist der Grandmaitre noch einschreiben vor, das er von denen von Zürich erhalten, des Inhalts, daß er sich hüten möge, die Ihrigen an-»uwerbeu und meineidig zu machen; sollte es aber je geschehen, so würde die Negierung es nicht ungestraft lassen,weiteren hitzigen Worten, Heimzubringen, um zu rathschlagcn, was man mit Zürich dcßhalb redenwill, wird durch seinen Boten ersucht, sich in den Angelegenheiten des Königs von den andern Orten
'"cht abzusondern.
> Die eidgenössischen Boten beurkunden (in lateinischer Sprache), daß Botschaften der Geineinden Loearno'Ad Gambarogno wegen eines Streites über Stenern und Lasten gewisser Güter erschienen seien, und Hcctor von^llo und Jacob de Roncho im Namen der Locaruenser die früher in der Sache ergangenen, ihnen günstigenMlc vorgelegt haben mit dein Gesuch um deren Bestätigung, während Bernhard Pellini für die von GambarognoAller andern einen Spruch der ans der jüngsten Jahrrechnung zu Loearno ^gewesenen eidgenössischen Boten zur. a heißnvg empfahl. Nach Verhörnng der Parteien wurde erkannt, daß wenn der Commissarins in ^Loearnobwcu nicht gütlich vereinbaren könne, die Urtheile der Loearner in Kraft bleiben und vollzogeil werden sollen;^gegen wird bestimmt, daß der auf jener Jahrrechnnng gefallene Spruch bis Johann! im nächsten Jahrepeudirt sein und den Boteil, die sich dann zur Jahrrechnnng versammeln, befohlen werden solle, die Necht-Aeu beider Theile zu prüfen und dergestalt abzusprechen, daß ihrem Erkenntnis; ohne Widerspruch nachgelebtv^den tonne. (Das Datum fehlt.) S«, A, T ->»sch Spwchwch ?, s^, sss,
^ Die cidg, Boten quittircu für 1 VW Kronen, als die Hälfte der Schuld, die Herzog Maximilian gegenvwld Winkelried, seineu Gardehauptmanu, und dessen Knechte seiner Zeit übernommen, zc.
Latein. Concept im St. A. Bern: Teutsch Spruchbuch 2. 82k.
I» 1522, 14. Juli (Montag vor Margaretha), Zürich au die cidg. Botschaften in Bern, Von dem
vogt und Regiment im obern Elsaß sei die beigelegte Zuschrift eingelangt. Da nun aus dieser Sache gar^ oiu tödtlicher Krieg entspringen könnte, so bitte man geflissen, den Handel dergestalt zu bedenke», daßll'wde und gute Nachbarschaft erhalten bleiben, :c. S>, A, Bmu A, Mich i,
28