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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Juli 1522,

der Frauen zu Gnadenthal um Fenster in ihren neu erbauten Krcnzgang, «Z. 1. Die Gemeinde Rüti hat denAmmann Walser zu Herrn Hansell (dem Geistlichen) geschickt, um ihn zu bitteil, wegen des Gatters (?) audie Gemeinde zu kommen; er hat es aber verweigert mit den Worten, sie hätten ihn in derTristkammer"ermorden wollen, worauf Aunnann Walser erwidert habe:Lieben fründ, des; sind mir ingcdcnk". Darauf habengute Nachbarn den H. Hans ermahnt, sich besser zu halten,denn es mag nümiuen erlitten werden," Er aberhat geantwortet, es werde nicht besser, bis er einen Bauern lciblos gemacht; thue er's nicht, so solle Gott ihnplagen"; dann werde er nach Rom gehen und ihnen die Kirchenverschlagen", das; da nenn Jahre lang keineMesse mehr gehalten werden könne, 2. Da ein Nachbar von Nüti mit H. Hansen einen Streit gehabt, undeinige bidcrbe Leute Frieden geboten, habe H. Hans das Waidmesscr nach dem geworfen, der den Frieden habehalten wollen. 3, Die Ursache dieser Händel liegt darin, daß sich H. Hans geäußert, die Schweizer nehmenvon allen Herren Geld und verdienen es nicht; wenn sie einer brauchen wolle, so können sie nichts als fliehen-

4. Zu Hans Hinterbcrger hat er gesagt, er sei ein Schelm und ein nngerathener Mann, wie alle seine Freunde,

5, Obschon Jacob Büchel im Frieden mit ihm gestanden, habe doch H. Hans mit der Halbarte nach ihmgestochen. Auch mit Rudolf Büchel ist er im Frieden gestanden »nd hat ihn dennoch gebrochen, K, Weiter klagtdie Gemeinde, daß er (der Kirche?) St. Valentin die Güter, Zinse und Jahrzeiten ablöse und nichts wiederanlege; frage man ihn, wo dasdem Heiligen" wieder angelegt werde, so antworte er, es gehe die schäbigenBauern nichts an; er möge das verthnn, wie es ihn gut dünke (?kyg"); so seien erweislichcrinaßen schon über60 Gl, weggekommen, und doch wolle er selber Pfleger und Meßmer sein und niemandem Rechnung darübergeben, 7, Endlich klagt die Gemeinde, wenn er von der Kanzel am Sonntag für alle Städte, für den Kaiser,die Fürsten, Ritter und Herren bete, thue er es doch nie für (über") die Eidgenossen, 8, Heimzubringen undans nächstem Tage Antwort zu geben, wie und was man mit einem solchen Pfaffen handeln wolle, r. DenZusätzcr, welchen Zürich bisher in Gottlieben gehabt hat, soll es ändern, wie auch Uri gethan,diewil si dock)beid nnrnewig gewesen sind". Jeder Bote weiß, wie Zug für den zu Frauenthal neulich erbauten .Kreuzgangum Fenster gebeten hat, 4.Gedenkent an die vier Röck."

,i. 1522, 1. Juli (Dienstag Vigilia Visitat, Mariü). Basel an die eidg. Boten in Baden, Bitte um cincFürschrift in Betreff eines Erbfalls, der zwischen dem Ucberbringcr und einem Bartholome Rügge (?) von Zineck,nebst beidseitigen Anhängern, seit langer Zeit streitig gewesen, endlich durch ein Urtheil des Abtes von St, Gallenden Baslern zugesprochen, aber noch nicht ausgerichtet worden, ?c, K, A. BM- Missiv-»,

v. 1522, 3. Juli. Die Tagsatznng an den Eardinal St. Praxedis: Empfehlung »nd Schutzschrift für denAbt von St. Gallen, gegen böswillige Anklagen. St.A, Zürich- AM»-»,

1522, 4. Juli (St, Ulrichs Tag). Die Boten der VIII Orte erkennen in dem Span zwischen Hansvon Schellcnberg zu Dießenhofen und dem Schultheiß und Rath daselbst, ans die Klage des erstem, daß derGenuß der Fischenzen im Rhein, die seine Frau von den Eidgenossen zu Lehen habe, die er anch schwer verzinsenmüsse, durch Zerbrechung seiner Fache erheblich geschmälert werde, und die Antwort der Botschaft von Dießen-Hofen, daß die Schiffleute von Lindau in Stein, Dießenhofen und Schaffhauscn über die vielen Fache, die denWeg beengen, Beschwerde geführt haben, worauf nach gemeinsamer Abrede der drei Städte den Schiffen freie undsichere Fahrt verschafft worden sei :c,, und nach weiterer Vcrhörnng beider Parteien zu Recht: Die drei genanntenStädte sollen und mögen wohl samt und sonders Leute verordnen, die bei geschworne» Eiden den Rhein unter-suchen und räumen sollen, so oft es die Umstände erheischen, damit die Reichsstraße frei und offen sei; doch »Mder von Schellcnberg, wenn ihm dabei ein altes Fach zerbrochen wird, an einem andern Ort ein neues errichten,