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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Juli 1522.

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Botschaft dahin abfertigen, mn den Handel zu nntersnchcn nnd auszutragen. Ans Ansuchen des Boten von^lhwyz, Vogt Merz, wird dasselbe dieses Geschäftes entlassen; dafür soll Lucern den Statthalter dahin verordnen.

1- Der Vogt von Neuenburg meldet, er habe denen von der Landeron und von Lignieres ans ihr Begehren einenandern Tag bewilligt, und stellt nun das Ansuchen, ihn: einen oder zwei Boten beizuordnen. Darauf hat man^ern, Unterwalden, Frcibnrg und Solothnrn beauftragt, ihre Boten ans Jacob! (25. Juli) nach Lander»» znsenden, »ni da in der Eidgenossen Namen zn handeln. 2. Es sollen diese Boten auch Vollmacht haben, wenn(wopst nnd Capitel zu Neuenbürg noch keinen Prediger für das Volk bestellt hätten, von deren Einkünften (daswöchige) nehmen und einen Prediger zn verordnen, wie denselben ab diesen: Tage schriftlich gemeldet wird.I» Da einige Priester nnd Andere zu Neuenbürg alte Briefe vorweise:: und daraufhin Zinse beziehen, so istbeschlossen: Die Zinse, welche in den letzten dreißig Jahren nicht gegeben oder gefordert worden, sollen hin und"bsein; welche aber in den letzten dreißig Jahren bezahlt worden, die solle» auch ferner entrichtet werden. Davonwnd auch den: Landvogt Anzeige gemacht. K. Betreffend die Entschädigung der Vögte zu Neuenbürg, wenn siew eidgenössischen Geschäften außerhalb der Herrschaft reiten müssen, läßt man es bei der bisherigen Uebnng"«bleiben; sie sollen nämlich ihre Kosten aufschreiben, die man ihnen dann bei der Jahrrcchnung vergüten wird.^ Bern, Freibnrg und Solothnrn begehren wiederum, daß man ihre Allsprache ans die Strafgelder in: Thurgan^»»bringe und sie nicht aussöndcre; denn das Verbot sei bei Leib und Gut geschehen nnd müsse somit das-bbnlefiz berühren, i. Alls dem Tage zn Fraucnfcld ist Wolf von Winkelshciin mit einer Geldbuße von 50 Gl.b^gt worden; er behauptet aber, er sei ans den: Tage zu Zürich in der letzten Fasten davon freigesprochenworden und nennt auch die dort gewesenen Boten, von Zürich Bin. Röist, von Lucern sei da gewesen Jacob Feer,^pitalineister. Heimzubringen. Ii. An de» Kaiser wird in Betreff der voi: Basel, Schaffhausen, Rothweil,^ühlhanscn, Stadt und Abt St. Gallen und den: Abt von Krcnzlingcn geforderten Reichssteuer geschrieben, erwachte denselben die Schätzung gnädigst erlassen, indem die Eidgenossen nnd ihre Zugewandten bisher von solchenMchwerdcn befreit gewesen seien. I. Eine Botschaft deren von Bremgartcn zeigt an, sie haben ein neues'Rtlenhans erbaut und bitten, ihnen (von jedem Ort) ein Fenster dafür zu schenken, was ihnen schon einigezugesagt haben. Heimzubringen. »». Es bittet der alte Vogt von Sargaus »in eine Entschädigung für^ große» Kosten, die er bei der Einbringung des Heues gehabt. Antwort: Weil das Heu n: seinen undwiderer Vögte Nutzen komme, so ivolle man weder ihm noch andern etivas dafür geben, i». Sodann wirdMasse», daß fortan, wenn eii: Vogt zu Sargans die Stelle verläßt, er die ihm gebührenden Schulden nochMwhe, bevor er abgeht; dem: wem: er dieser Schulden wegen wieder dahin kommen müßte, so "würde es auf' aßen der Schuldner, nicht aber der Eidgenossen geschehen. «. Jahrrechnnng. Einnahmen: 1. Von der Steuerießenhgfm erhält jedes Ort 3 Kronen 1 dicken Plappart; 2. von der Grafschaft im Thurgan 11 Gl.(de: M. zu ig Eonstanzer Btz.); 3. vom Landgericht im Thurgan 28>/2 Gl. (ebenso); 4. aus der Gelcits-z» Znrzach 1 Pfd. 7 Schl. Heller; 5. aus der Büchse voi: Koblenz 2 Gl.; 6. ans der Büchse zn^«"garten 3 Gl. 3 Schl. Heller (1 Gl. ^ 13 Btz.); 7. von der Vogtei im Rheinthal 31 Kronen");^ von der Vogtei zu Sargans 98 Pfd. Heller; 9. aus der Büchse von Klingna» 12 Btz.; 10. von desSchinders sel. Hof 15 Kronen; 11. von den: Stadhof 3 Gl. 2 Btz. (der Gl. zu ItE/s Btz.); 11. aus der^leitsbüchse zu Baden 22 Kronen 20 Btz.; 13. ans der Büchse zu Mellingen 7 Pfd. 7 Schl. Heller;swn ^ der Vogtei ii: den Acmtern in: Aargan 13 Kronen. Z» Ansuchen des Boten von Zug in: Namen

Seka ^ Zürcher Abschied findet sich noch folgender Zusatz: Der neue Vogt, Felir Grevel, hat von dem alten etwas WeinWh um 42 Gl. 13 Batzen; dieser Betrag wird dem Meister Berger abgezogen.