Druckschrift 
4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
Entstehung
Seite
212
Einzelbild herunterladen
 

212

Juli 1522.

(5 Gros; für 1 Pfd.); seine Rechnung wird gutgeheißen. 3. Von Luggarus und Gambarogno hat manempfangen 2100 Pfd., als jährliche Landstener. 4. Der Zoller entrichtet 1200 Kr., wovon ihm 144 Kr.nachgelassen werden, weil er der vergangenen Kriege wegen viel verloren hat. 5. Aus dem Zoll sind bezahltworden 126 Kronen für die Söldner im Mainthal und Kosten im Schloß. 6. Verzasca gibt die Landsteuer,nämlich 11 Kr. und 15 Groß (22 Btz. für 1 Kr.). 7. Der Vogt im Mainthal liefert 60 Kr. (5V Großfür 1 Kr.). 8. Derselbe Vogt hat an Bußen eingezogen 20 Kr., davon aber ausgegeben 6 Kr. und 7 Pfd.«I. Heimzubringen die Antwort des Connnissars zu Luggarus, wegen derKitzen", die er den Kaufteutengenommen hat. «. Daß den zwei Boten, die im Namen der XII Orte nach Lauis geschickt worden sind, nochetwas aussteht, ist heimzubringeir; ebenso wegen der 100 Kr., die der Potestat noch einziehen soll, und der 12Gulden, welche Zürich als geleisteten Vorschuß zurückfordert, tl'. Nach Abzug aller Auslage» hat jeder Boteempfangen 141 Kronen, 31 Ducaten und 20 Gulden in Gold.

»«.

Waden. 1522, 1. Juli f. (Dienstag vor Ulrici f.) Jahrrechnung.

Staatsarchiv Lucern: Allg. Abschiede (Z. 1. toi. 339. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. 8. t. 165. Staatsarchiv Bern: Attg. eidg. Abschiede 1. l>- 8^'Abscheide »ino «lato. Kantvnsarchiv Areiblirg: Abschiede Bd. 12. KantvnSarchiv Solothnrn: Abschiede Bd. XI.

Gesandte: Zürich. M. Hans Bergcr. Bern. Sebastialr vom Stein, Ritter, des Raths. Lnccrn. Wcrnheevon Meggen (Ritter), des Raths. Uri. Jacob Troger, des Raths. Schwyz. Martin an der Matt, Amman»,Unterwaldcn. Klaus Halter, des Raths. Zug. Hans Jörg, Scckelmeister. Glarns. JosVch TschndlAmman». Freiburg. Jacob Techtermann, des Raths. Solothnrn. Hans Hugi. E. A. A. 1. 12(dd. Montag nach Peter und Paul, d. i. 30. Juni).

tt. Bern, Freiburg und Solothnrn begehren auch einen Theil von der Buße des Hug Dietrich vonLandenberg. Da man darüber nicht instruirt ist, so will man die 200 Gl., sowie die Summe, die noch bckSebastian vom Stein, (als) alt-Landvogt von Baden, liegt, bei den? (jetzigen) Landvogt hinterlegen. Heimzubringen. I». In den? Span Wischen den VII Orten und Bern, worüber von beiden Parteien zu LeuggeU'Kundschafte?? eingezogen und schriftlich verfaßt worden, ist abgeredet, sich nochmals zu berathen und auf deinnächsten Tage zu antworten, wie man sich darin halte?? wolle; dahin soll dam? Ben? seine Briefe und Titelbringe??, um den Span zun? Austrag zu bringen, e. Peter Meyer von Kempten, ein Salzherr, der schon viel?Jahre seinen Gewerb ii? der Eidgenossenschaft getrieben und ihnje länger je mehr zu üben" begehrt, s»gwegen der unruhigen Aeitei? um einen Geleitsbrief nach, um mit Leib und Gut überall sicher wandeln zu köi?R"'Wiewohl einige Boten nicht instruirt sind, hat man ihn? das Geleit doch zugesagt. Dennoch ivill man d»sheimbringe??; wenn ein Ortnicht darin sei?? will", so soll es den Landvogt zu Baden benachrichtigen; indesst"behält mai? sich vor, dieses Geleit wieder aufznkündcn. «I. Betreffend den (March-)Streit zwischen>^und den andern Orten, denen das Thurgan angehört, werden Schwyz, Zug und Glarns beauftragt, ihre Boll"und z?var diejenige!?, die vormals auch dabei gewesen sind, auf Sonntag vor St. Jacobstag (20. Juli)Winterthur zu verordnen, von wo aus sie ans den Stoß reiten sollen; ebenso soll Zürich eine bevollmächtig

^ Die unten folgende Urkunde vom 5. Juli (x; nennt Heinrich Tschndi.