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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Juni 1522. 209

Sodann haben wir beizurücken:

2) Die Antworten der einzelnen Orte (dd. Mittwoch nach Joh. Bapt.). Zürich verweist ans seinefrühern Erklärungen, die es schriftlich übergeben; den Seinigen habe es bei hohen Strafen verboten, irgendwohin zu laufen, und wolle dabei verbleiben, finde es aber gerathen, den freundlichen Eröffnungen des Kaisersund des Herzogs von Bar Gehör zu schenken; den Znsatz nach Lauis und Luggarus schlägt es auch dieSnial ab.Bern will dem Könighalten"; die Befriedigung der Knechte könne es diesem überlassen; die Seinigen werdees anhalten, sich in die gestellte Frist und Bürgschaft zu schicken; den Grafen von Arona möchte es aber bestensempfohlen haben. Uri gcwärtigt zuerst, daß den Knechten ihr Sold bezahlt und das geliehene Geschütz samt denKosten zurückerstattet werde; wenn dann der König zu künftigen Zeiten mit der Hilfe Gottes das Land wiedererobert und den Grafen von Arona in seine Güter wieder eingesetzt und entschädigt habe, will es ihm auchbeistehen. Schwyz beharrt auf seiner Meinung, daß der König das Bündniß gebrochen, weßhalb es dasselbegekündet habe, und bittet die übrigen Orte, um des Friedens willen ebenfalls davon abzustehen; die ausstehendenSölde sollen aber bezahlt werden. Obwalden macht, wie auf früheren Tagen, ein Entsprechen von seiner Seiteabhängig von der Befriedigung der Knechte. Nidwalden kann erst am nächsten Sonntag die Gemeinde wegendieser Frage berathen; doch fordert es jetzt schon die vorgehende Bezahlung des Soldes, meldet die Klage derIhrigen von Bellenz, daß sie im letzten Zuge große Kosten und Beschwerden getragen haben, wofür sie auchentschädigt werden müßten, und zieht an, daß die wegen Anton Meyer von Wallis nach Pcterliugcn berufenenSchiedleute, deren einer der Fähnrich Winkelried gewesen, ungeachtet des ergangenen Urthells noch nicht bezahltstien. Zug will dem König entsprechen, wenn die Knechte befriedigt sind. Glarus in gleichem Sinne, ebensoFreiburg, Solothurn, Wallis. Lucern will einer gütlichen Ausgleichung des Soldes halb nicht ent-gegen sein. Basel will über das Begehren des Königs erst wieder rathschlagen, wenn Jedermann bezahlt ist.Schaffhausen und Appenzell werden sich der Mehrheit der vorgehenden Orte anschließen.

St. A. Zürich: Tschud. Abschsede-Samml., Vd. 5. St. A. Bern: Abschiede, 807810. !d. A. Tagscchung. K. A. Basel: Abschiede, 1. 201202.

K. A. Frciburg: Abschiede, Vd. 50. K. A. Solothurn: Abschiede, Bd. 12. K. A. Schaffhausen: Abschiede.

Zu i. 1522, 20. Juni (Freitag nach Corporis Christi). Bern an den Bischof von Basel. Da auf demletzten Tag in Solothurn zwischen ihm und dieser Stadt noch kein Vergleich zu Stande gekommen, wiewohletliche dafür taugliche Artikel vorgeschlagen gewesen, und aus diesem Handel allerlei Beschwerden erwachsen könnten,fo habe man nochmals eine Botschaft nach Solothurn gefertigt und da so viel gehandelt, daß Solothurn ein-gewilligt, durch Bern allein weitere Mittel suchen zu lassen; deßhalb sei nun ein anderer gütlicher Tag gesetztauf nächsten Sonntag über vierzehn Tage (6. Juli) nach Solothurn, welchen der Bischof besuchen möge, zc. zc.

St. A. Bern: T-Utsch MWven, v. r. s«.

. Am 4. Juli wurde der genannte Tag wegen der eidg. Tagleistung in Bern auf Dienstag 15. Juli verlegt.Schreiben an den Bischof von Basel, ib. k. öl b.

s».

Wllset. 1522, 25. Juni (Mittwoch nach Johannis Baptista).

ÄaiitoiiSarclnv Basel: Misswe».

Gesandte von Lncern nnd Zug bitten im Namen der zwölf Orte um sicheres Geleit für Hans Gallician,»ll er sich vor alten lind neuen Rathen nnd den Sechsern verantworten könne.

Die Thatsache dieser eidg. Fürbitte ergibt sich aus einem Schreiben Basels an Gallician, von obigem Datum,wodurch ihm zum vierten Mal, mit nähern Bestimmungen, Geleit anerboten wurde, lieber die Klagpuncte gegenchn gewähren die später folgenden Acten einigen Aufschluß (vgl. besonders Absch. 1527, 23. Dcc.). Hier eon-staiiren wir, daß dem Genannten wirklich schon dreimal Geleit verheißen worden.

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