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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Juni 1522,

3) 1522, 30. April, Nürnberg. Kaiserliches Mandat an Schaffhausen, an die Kosten des zur Rettung vonUngarn bewilligten eilenden Zusatzes, den auf die Stadt entfallenden Antheil, 202^/2 fl. rh., in Monatsfrist nachEmpfang diesesBriefes" nach Augsburg, Nürnberg oder Frankfurt zu erlegen bei 2l1 Mark l. Goldes Strafeund Gefahr weiterer Maßregeln, und Aufforderung, die im Laufe des Sommers ferner nöthigc Hülfe an Mannschaftbereit zu machen, zc. K. A. Schaphausen! Korrespondenzen (Dnicksormular).

Hiezu gehört das von Nürnberg 30. April datirte gedruckteUcrtzcichnuß auß was Ursachen der künff- ! tigReichstag auff Egidij nechst fürnemlich außge- ^ schriben. Daranff dann die Stennde des Heyligen Reichs, sonderlichwie dem grausamen ernstli- ^ chen fürnemen des Tnrcken zu begegnen. > Wie auch auff angczaygt nmßs einge- I meiner Anschlag fürzuncmen und zu j bewilligen sey, mitler zeyt zu berat- j schlagen, zu bedenken vndauff dem selben Reichstag nach j erforderung der grossen ^ eyll vnd notdurfft j förderlich vnd j entlich zu be- !schliessen j haben." 8 S. (5 S. Text) kl. Fol. K. A. Schaphausen. Stadtarchiv St. Gallen.

4) 1522, 30. April. Dasselbe an St. Gallen, für 256^/2 Gl. (Ucberautwurt ultima Maij").

Stadtarchiv St. Galten.

5) 1522, 16. Mai, Nürnberg. Kaiserliches Mandat an Schaff Hausen. Wiewohl er vor einiger Zeitdurch Monitorial von K. Statthalter und Regiment bei 4 Mark I. GoldeS ernstlich geboten, die Gebühr zu demin Worins gemachten gemeinen Anschlag, 90 fl. betreffend, zur Hälfte auf die Frankfurter Herbstmesse, den Restauf die Fastenmesse dort oder in Nürnberg zu erlegen, so habe die Stadt sich darin doch ungehorsam erzeigt,und sei sie deßhalb durch den Kammer-Procurator-Fiscal gerichtlich angeklagt. Da nun solcher Ungehorsambefremdlich und nicht zu dulden sei, so fordere er sie hicmit auf, binnen zwei Wochen nach Empfang diesesBriefes die 90 fl. an einem der genannten Ziele ohne Verzug zu entrichten, bei Strafe von 4 Mark l. Goldes-Wenn sie dies abermals unterließe, so lade er sie ans den 12. Tag nach Ablauf jener Frist, als auf den 1-,2., 3., letzten und endlichen Rechtstag, vor das Kammergericht, zc. zc. K.A. Schaphausen! Korrespondenzen (Drucksormular).

1522, 16. Mai, Nürnberg. Dasselbe an St. Gallen, um den gleichen Betrag. Stadtarchiv St.Gallen.

6) 1522, 16. Mai, Nürnberg. Abermalige Aufforderung au Mühlhnusen, seine Rcichssteuer (120 st-)in vierzehn Tagen nach Empfang dieser Mahnung in Frankfurt oder Nürnberg zu erlegen, bei einer Buße von4 Mark löthigeu Goldes und anderen Strafen im Fall des Ungehorsams, und dann, am 12. Tag nach Ablaufdieser Frist vor dem Kammergericht zu erscheinen und sich zu verantworten; erschiene es nicht, so würde derProceß sonst durchgeführt und auch das Urthcil gesprochen, zc.

St. A. Zürich: Tschud. Docmn.-Smmnlung T. VIII. Nr. 40 (Copie). St. A. Lucern: A. Mühlhausen. Berner Abschiede, 1. p. 802604.

K. A. Solothurn: Abschiede, Bd. XI.

Offenbar wurde nur Ztr. 6 der eidg. Standen abschriftlich zugestellt.

7) 1522, 6. Juni (Freitag nach Eraudi). Straßburg au Mühlhauscu. Anzeige, daß die Städte auf demletzten Reichstag in Nürnberg einen Tag in Eßlingen angesetzt haben auf den 25. Juli, zu welchem Mühlhaustuauch geladen werde. Beilage: Copie des bezüglichen Beschlusses der Städte. Vgl. N. 1.

St. N. Lucern: Missiven (Pergament).

Zu 1522, 23. Juni (Montag vor Joh. Bapt.). Zürich an die Boten der zwölf Orte in Lucerv-Joh. Franz Stampa habe heute die Copie eines Abschieds eröffnet, den der Herzog den zwei nach Maltasgeschickten cidg. Nnthsbotcn gegeben, wie dieselben ohne Zweifel auf diesem Tage (selbst) berichten. Damit abc>die Eidgenossen des Herzogs Gesinnung desto besser erkennen und der Friede gefördert werde, bitte man sie,

Eschcr gutwillig zu verhören, der Näheres mündlich anbringen könne. St. A. kucer»! Mpsiv-n.

Zu l'. Hier ist folgende Missivc zu beachten:

1) 1522, 20. Juni. Landrichter und Rath des obern graucu Bundes (in Curwalen) an die Boten gemeinEidgenossen in Lucern. Antwort ans den letzten Abschied betreffend den Aufbruch von 6000 Mann ?c. Man st"^den deshalb, angesetzten Tagviel zu kurz", um ihn zu besuchen und bestimmten Bescheid zu geben, wolle ab^die Gemeinden dessen eilig berichten und dann thun, was sich gebühre. St. A. Lucern! Missiv-n.