Juni 1522,
genossen in Worten nnd Werken unschicklich gehalten w. Er begehre nun die Verleumder zu kennen und wolleihnen rechtlich Rede stehen in Nidwalden, Da aber einige Boten billiger finden, daß er die Frevler da belange,wo sie wohnen, indem das so Landesbrauch sei, so will man die Sache heimbringen, I». Basel, Schaffhansen,die Acbte von St. Gallen und Krcuzlingen und die Stadt Mühlhausen beschweren sich über einige von deinKaiser nnd den Reichsständen an sie erlassene Mandate, welche ihnen Steuern auferlegen und mit Strafen drohen.Jedem Ort wird eine Abschrift des fraglichen Mandates mitgetheilt, damit man die Boten auf den Tag zu Badeninstruiren könne, wie man sich darin verhalten wolle. Dann will man dem Kaiser und den Reichsständen schreiben,da man wohl sieht, daß dieses Ansinnen ein Vorwand („ein reizung und stupsen") künftigen Krieges, nnd esdarauf abgesehen sei, die Eidgenossen von ihren Bräuchen und alten Freiheiten zu drängen, v. Heimzubringen,wie man es künftig der Bergwerke („der ärz") halb im Oberland halten will. »I. Beschwerde einiger Knechte,welche in päpstlichen und florentinischen Diensten gewesen, daß ihnen der verdiente Sold nicht entrichtet worden,und Begehren, ihnen zur Bezahlung zu verhelfen oder zu erlauben, florentinischcs Gut, wo sie es finden, festzu-halten. Heimzubringen. «. Hans Escher von Zürich begehrt im Namen Stampa's, demselben auf den nächstenTag Geleit zu geben, damit er seinen Auftrag von dem Herzog von Bar ausrichten könne. Da die Boten hiezukeine Vollmacht haben, und zu besorgen steht, daß das Geleit, wenn ihm auch solches gegeben würde, vielleichtdoch von denen nicht gehalten würde, die in Mailand die Ihrigen verloren, so hat man dieses Anbringen in denAbschied genommen. Lucern gibt (jetzt schon) die bestimmte Erklärung, daß es diesem Stampa in seinem Gebietekein Geleit bewilligen werde, t. 1. Das Hauptgeschäft bildet das Begehren des Königs von Frankreich, ihn'600(1 Mann zu geben, um die in Mailand erlittene Schmach zu rächen. Auch jetzt sind die -Ansichten, wie dieabschriftlich jedem Boten mitgetheilten Antworten zeigen, noch sehr getheilt; doch stimmt die Mehrheit darin überein,daß man die Vereinung halten wolle, wenn der König den noch schuldigen Sold bezahle. 2. Nachdem man diese»Bescheid dem Grandmaitre gegeben, erwidert er, er bezweifle gar nicht, daß die Eidgenossen die Vereinung halte»werden; den schuldigen Sold für die „beiden" Monate (3. und 4.) und andere Ansprachen wolle der Königredlich bezahlen; nur möge man ihm eine Frist gewähren bis Ostern oder wenigstens bis Lichtmeß; man s»^sich aber bald zu einer Antwort entschließen, indem die Sache nicht längeren Aufschub dulde. 3. Zur Annahm»dieses Termins hat niemand Vollmacht, und findet mau deßhalb für gut, die Sache heimzubringen. 4. Sodann wirddem Herren bemerkt, wenn auch die Knechte bewilligt würden, so wisse man doch noch nicht, wohin sie der Königführen wolle. Der Grandmaitre erwidert, auch er wisse es nicht; denn weil sich die Sache hier so lange verzieh»-so haben sich die Umstände in Frankreich und in Mailand geändert; er wolle aber sogleich an den König schreibe»und hoffe, in wenigen Tagen die Antwort zu empfangen. Das hat man gebilligt und wegen der Bezahlung de»Knechte einen Tag nach Bern angesetzt auf Dienstag nach St. Ulrichs Tag (8. Juli). 5. Ueber die Frage, woh'"die Knechte ziehen müßten, antwortet endlich der Bastard: Der König habe Hülfe nöthig au beiden Orten,Mailand nnd in Frankreich; können die Eidgenossen ihm nicht leisten, was ihm erwünscht wäre, so sollen sie ih>"doch die 6000 Knechte nicht versagen laut der Vcreinung. Darauf sollen die Orte mit Ja oder Nein antworte»-K. Lucern ersucht Bern, eine Metze von Eutlibuch, die ans dein Lande geschworen und sich jetzt 'in Trüb aufh»^»-aus seinem Gebiete wegzuweisen.
Zur Ergänzung des Abschiedes sind noch folgende Acten beizuziehen:
I». 1522, 21. Juni (Samstag nach Corporis Christi). Nothweil an die Boten gemeiner Eidgenosse»Lucern. Die Lentiuer, Fähndriche und Knechte, die mau bei dem jüngsten Zug in Mailand gehabt, bringenwie ihnen auf dem Heimweg in Uri von den Mustcrherren, in Gegenwart dortiger Näthe, zugesagt worden, l"