Juni 1522,
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^tadt und davor, soweit ihr „Faden" ging. Darauf hat man verfügt, sie solle fortan nnr auf den dritten Thcilder innert den Mauern verfallenen Bußen Anspruch haben. Heimzubringen und auf der Jahrrechnung zu BadenZu antworten, ob man es also halten wolle oder nicht. >». Es ist vermeint worden, daß nicht mehr nöthigivare, einen Landammann zu haben, indem der Landvogt zu Frauenfeld wohne und dessen Geschäfte wohl besorgenkönnte. Man hat es aber bei der alten Hebung bleiben lassen, indem die meisten Boten hierüber keine Vollmachthaben. Doch wird der gegenwärtige Landammann ernstlich ermahnt, in Zukunft mehr der Eidenossen Willen"achzukommen und dem Landvogt nicht zuwider zu sein.
l, aus dem Zürcher Abschied, fehlt nebst im Verner, Freiburger »ud Solothuruer.
St
Solothmn. 1622, 15. Juni (Dienstag nach Trinitatis).
Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Abschiede, r. x. 78S, 78«. Kantousarchiv Solothurii: Abschiede, Vd. XI. Rathsbuch X, 27l.
l- Gesandte von Bern — Bartholomäus May und Konrad Vogt — bezeugen das Bedauern ihrer Herrenüber die Schwierigkeiten in dem Span wegen Thierstein ec., die auf dem letzten Tage zu Solothnrn einen endlichenAusgleich verhindert haben, zumal es an Wenigem fehle; sie wünschen zu wissen, was Solothnrn weiter begehre,"ud hossx„ dann ein freundliches Verständnis; erzielen zu können. 2. Dieses Anbringen wird bestens verdankt,k"wie der Eifer, den Bern bisher in der Sache bewiesen, belobt und alsdann eröffnet, daß man auf Hintersich-^"ugen an den großen Rath die Rechte an Pfeffingen, Lützel und Brndcrholz aufgeben wolle, wenn man dagegen^ Hälfte der nieder» Gerichte zu Breitenbach und Grindel, die Pfandschaft zu Ettingen und Bettwyl samtugenslch, behalte, und in der Schützung des Geldes, womit die Herrschaften beladen sind, die Nutzung vcran-"k ugt werde, welche die der Stift zufallenden Stücke ertragen. Das Nähere wissen die Gesandten wohl anzugeben.
Dieser Abschied ist in der Berner Sammlung ohne Titel und Datum dem bezüglichen Spruch der dreiDrte (Nr. 86 N. o) augehängt. Das Datum ergibt sich aus der Aufzeichnung im Solothuruer Rathsbuch, derenRedaction zwar in einigen Pnncten von dem Abschied abweicht; es kommen jedoch derartige und weit bedeutendereAbweichungen auch anderwärts vor. Zudem läßt sich keine andere Zwischcnvcrhandlung constatiren. (Vgl. Nr. 92 i N.).k^ur zur Ergänzung des Tertcs fügen wir aus dem Nathsbnch den Schlußsatz bei:
„Und darzuo, dicwyl die plätz, so dem bischof werden, und dcro sich min Herren entzychen, eben vil, und dieandren, so minen Herren wcrdcnt („beredt"), ganz wenig ertragen, daß sölichs in der muotmaßung und schatznngangescchen und min Herren nach gcstalt desselben zuo bedenken" (sie).
ST.
Lucern. 1522, 24. Juni s. (Johannis Baptistä f.).
Staatsarchiv vilcern : Allgemeine Abschiede, <1. I. I. ssb. Staatsarchiv Zürich! Tschud. Abschiede-Sammlung, Bd. S.
Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiebe, 'I'. p. 78b. 807. Abscheide »Ina llnto. Kaiitonsarchiv Basel: Abschiede, k. w->.
antonsarchiv Xreiburg : Abschiede, Bd. b«. Kantousarchiv Solothnrn ! Abschiede, Bd. XI. Kantousarchiv Schafflianscn: Abschiede.
Gesandte: Bern. (Caspar von Mülinen). Freibürg. (Hans Ammann). — (Die andern unbekannt).
Der Landschreiber von Nidwalden berichtet in Betreff Hauptmann Schcrer's, der lange in päpstlichen"Pen gewesen, wie einige. Knechte von ihm ausgesagt, er habe sich in den letzten Feldzügen gegen die Eid-