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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Juni 1522.

dm Handel zu verhören, daß er Einigen, die ans ein von ihm gegebenes Geleit hin junge Ziegen (gitzi")gekauft, dieselbe» trotz dem Geleit wieder weggenommen. K. Schwyz und Nidwaldeu stellen den Antrag, danun das Herzogthum Mailand aus des Königs Händen gekommen, und dasselbe an das eidgenössische Gebietstoße, dem Herzog und den Regenten in Mailand zu schreiben, sie möchten den Eidgenossen keinen Schaden zu-fügen, sondern ihnen feilen Kauf und anderes zukommen lassen. Man findet diesen Vorschlag in Betracht desdort erlittenen Schadens schimpflich und bedenklich, will ihn aber zu weiterer Berathnng heimbringen. I». Derfranzösische Bote, Herr von Lamet, fordert Antwort auf das letzthin gestellte Begehren, dem König 6000 Knechtezur Wiedereroberung des Herzogthums Mailand und zur Rächung der beiden Theilen begegneten Schmach zuüberlassen, und bittet, die Sache nicht länger aufzuschieben, da sie unsere Ehre berühre, zwei Heere des Königsbereit stehen und die Jahreszeit in verschiedener Hinsicht günstig sei, ?c. Obschon die Instructionen noch ungleichlauten, hat doch die Mehrheit folgendermaßen mit ihn, unterhandelt: 1. Er solle de» Knechten, die in Mailandund in der Picardie gedient, den Sold ausbezahlen. Lamet erwidert: Der König wolle, was er verheißen,treulich und redlich bezahlen; nur sei er jetzt in seinem Königreich und in Mailand so bedrängt, daß er umeinen Aufschub bis St. Michelstag ansuchen müsse; vertraue man ihm darin nicht, so wolle er hinreichendeSicherheit geben; übrigens sei der Grandmaitre unterwegs, um die andern Sölde in Lucern auszuzahlen. 2. DerGraf von Aroua beklage sich neuerdings, daß ihn, die Feinde seine Lande, Häuser und Herrschaften weggenommen,was er des Königs und der Eidgenossen wegen erlitten; er vertraue aber auf beider Theile Hülfe und Rath;man ersuche nun den König, dem Grafen wieder zu seinem Eigenthum zu verhelfen. Antwort des Gesandten:Er habe hierüber keine Vollmacht, weil der König über diesen Handel noch nicht aufgeklärt sei; mau mögedarüber an den König schreiben; das wolle er auch thuu, und erwarte dann gebührliche Autwort. 3. Die Eid-genossen seien gewarnt, daß die Feinde, sobald man den, König die geforderten Knechte bewillige, in die Plätzeund Landschaften jenseit des Gebirges einfallen wollen; darum sei vor allen Dingen nothwendig, diese Gebietestärker zu besetzen, und wünsche man nun zu vernehmen, ob der König die Besatzung besolden wolle. Auch seidas den, König geliehene Geschütz samt Pulver und Zubehör noch nicht ersetzt. Autwort: Die Zusätzer zu be-solden, sei der König durch die Vereiuung nicht gebunden; doch möge man deßhalb dem König schreiben; erwerde es auch thun und hoffe auf gute Antwort; ebenso das Geschütz betreffend. 4. Nach alledem wiederholtHerr von Lau,et das Ansuche», daß die Eidgenossen den König in seiner Roth nicht verlassen und der Vereinungnachleben, die deutlich sage, daß wenn der König eidgenössische Knechte bedürfe und fordere zur Beschirmung undErhaltung seines Königreichs und des Herzogthums Mailand, man ihn, diese Hülfe unverzüglich und (zwar) inden nächste» zehn Tagen solle zukommen lassen. Er vertraue uns, seinen lieben Freunden und Gevattern, ganzund begehre zu seiner Verstärkung niemand denn uns. 3. Dagegen hat man endlich den Gesandten gefragt,ob der König, wenn man ihm die Knechte sende, auch so weit mit Geldverfaßt" sei, daß nicht wie früherIrrung entstehe. Er antwortet, das sei keine», Zweifel unterworfen; die Knechte sollen von Monat zu Monatehrlich bezahlt werden. Es sollen aber auch die Knechte die Vereinung recht verstehen und nicht, wenn sie dreiMonate gedient, einen Aufbruch inachen und heimziehen, sondern im Dienste verharren, so lange der Krieg daure,außer wenn die Eidgenossen selbst in einen Krieg geriethen, oder einige krank würden, zc. Die Eidgenossen sollenbedenken, wie schimpflich und schädlich es für den König wäre, wenn sie ihn verließen, aber nicht minder schmählichfür sie selbst; sie sollen auch überzeugt sein, daß der König, wenn sie irgendwo seiner Hülfe bedürften, ihnenlaut der Vereinung mit Geld, Geschütz und Reisigen zu Hülfe kommen würde. 6. Heimzubringen, um sich mitVollmacht zu einer endlichen Antwort zu vereinigen auf dem nächsten Tag, der wegen der Dringlichkeit der Sache