Juni 1522,
199
88.
Mailand. 1522, c. 10. Juni f.
Unterhandlung einer Botschaft von zwei Orten, im Namen gemeiner Eidgenossenschaft (oder der XII Orte)mit dem Herzog von Mailand.
Der in Abschied 91, Note s erwähnte Abschied ist leider nicht vorhanden, und auch sonst fehlen nähereAngaben, sodaß wir nur vermuthungsweise zur Ergänzung beiziehen können Nr 85 i, 89 g, b 7, 8 nebst Noten,i mit Note 1.
8S.
Lucern. 1522, II. Juni f. (Mittwoch nach Pfingsten f.).
Staatsarchiv «licern: Allg. Abschi-dc (Z. l. toi. 320. Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Abscheide r. p. 74S. 7bs. Abscheide SM» <i»to.
KantonSarchiv Schwyz: Abschiede. KantonSarchiv Basel: Abschiede kol. Igz. KantonSarchiv Arctburg: Abschiede Bd .de.KantonSarchiv Solothurn: Abschiede Bd. XI. Kantonsarchiv Schaffhausen: Abschiede. Landesarchiv Appenzell I. N.: Abschiede.
Gesandte: Bern. (Hans Jsenschmid, Venner). Freiburg. (Jacob Techtermann; Ulrich Schnewli).Appenzell. (Haus Lanker °"). — (Die andern nicht bekannt).
Die Eidgenossen von Chur bezeugen durch ihre Boten ihr Beileid über die kürzlich in Mailand erlitteneSchmach. Das hat man verdankt, dabei aber bemerkt, sie dürften sich fortan als bessere Eidgenossen erzeigenMs bisher; denn wäre ihnen solcher Schaden leid, so hätten sie die Feinde nicht durch ihr Gebiet passiren lassen.^ sollen daher den Dietegen bestrafen, der im Treffen („schermutz") bei Mailand gegen die Unfern gestanden;dadurch können sie sich als gute Eidgenossen erweisen; je nach dein werde man sich bei Gelegenheit auch gegensie verhalten. I». Auf die Bitte Hans Gallicians und nach Anhörung des Boten von Basel werden LucernZug beauftragt, ihre Boten auf St. Johannstag (24. Juni) nach Basel zu senden, um sich in der Eid-genossen Namen für den guten Mann zu verwenden, damit er sich vor den „Sechs" (Sechsern) oder (d. h.) demZossen Rath verantworten kann. «. Abermals gelangt die Botschaft des Bischofs von Basel, in Gegenwartderjenigen von Basel und Solothuru, an die Eidgenossen mit der Bitte, den mit Basel verabredeten VertragMegen Pfeffingen aufzurichten. Glaube Solothuru noch eine Ansprache an den Bischof zu haben, so wolle erms Recht stehen, wo man es begehre, oder man möge ihn bei den: letzter Tage zu "Solothurn entworfenenSpruche bleiben lassen. Der Bote von Solothurn will diese Vorschläge nicht annehmen, sondern heimbringen;" soll sich aber auf dem nächsten Tage bestimmt erklären. «I. 1. Zug wird beauftragt, eine Botschaft nachZürich zu senden einer Sache wegen, die dem (ernannten?) Boten bekannt ist. 2. Zugleich soll er sich daselbstdie armen Gesellen verwenden, die im letzten Feldzng nach Mailand auf der Seite der Eidgenossen gewesen.Die Zusätzer in Gottliebcn klagen, es haben einige ihre Weiber bei sich, die unter ihnen Zwietracht stiften,staunt, es sollen die Orte ihre Leute daselbst anhalten, ihre Weiber bei Hause zu lassen, oder Andere, dieimie Weiber haben, dahin senden. L. Jedes Ort soll wie bisher auf Johannis Baptistä (24. Juni) seineBotschaft auf die Jahrrechnung zu Lauis und Luggarus schicken, mit dem Befehl, den Vogt in Luggarus über
ii» Auf vielen Abschied - Exemplaren des Appenzeller Archivs ist von der Hand des Landschreibers bemerkt: „Das hat..°">e de« Boten).. bracht", oder ähnlich.