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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
Entstehung
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Juni 1522.

Wmm, Weid, Holz und Feld, Wassern »nd Wasserläufen w. in den erwähnten Bezirken, auch Breitenbach undGrindel, jedoch an diesen Orten mit Vorbehalt der Rechte des Bischofs, was nach Nothdurftversteint undvennarkt" werden soll, gegen der Herrschaft Pfeffingen, Zwingen, Laufen, Oelsberg und sonst, wo es nöthigerscheint, um billige Bezahlung, worüber sofortgemuthmaßt" werden sollte, auch mit Vorbehalt aller geistlichenObrigkeit des Bischofs, in der Meinung, daß die Leute um Geldschulden nicht gebannt werden dürfen, und daßdie Eidgenossen des Kaisers Einwilligung erwirken. Was außer den genannten Gebieten liegt, sollen die vonSolothurn in keiner Weise mehr anzusprechen haben. 2. Der Gotteshausleute halb ist bestimmt, daß die eigenenLeute bei dem Gotteshaus Beinwyl bleiben, aber an das Haus Pfeffingen jährlich zwei Frohntagwen leisten; dieübrigen, die nicht hinter der Stift sitzen, sollen dessen entladen sein. 3. Die andern Eigenlcute betreffend ist esso zu halten, daß Solothurn seine Augehörigen, die hinter der Stift sitzen, auf Begehren des Bischofs austauschensoll; wenn Einzelne nicht zuvergleichen" wären, so bliebe es ihrethalb bei dem Herkommen. 4. Wenn Eigenleutein eine andere Herrschaft ziehen, so sollen sie nichts desto weniger der alten Obrigkeit dienen und zugehören wiebisher. 5. (Der Handel) um Ettigen und Beinwyl soll ruhen bis zu der Losung laut der Briefe, zu welcherder Bischof von Basel und der Abt von Reichenau befugt sind; so lange sie solche unterlassen, bleiben jeneDörfer bei Solothurn, was in aller Form verbrieft werden soll. 6. Angenstein bleibt fürderhin bei Solothurn,jedoch dein Bischof und seinen Unterthanen der gewohnte Durchgang vorbehalten. 7. Klein-Lützel sollauch" deinBischof bleiben, weil esein Tausch an Bauern" ist. 8. Alle früher zwischen den beide» Parteien gemachtenVerträge werden bestätigt. 9. Dem Abt von Beinwyl soll auch alles werden, was er außer den bezeichnetenMärchen im Gebiet der Stift an Hölzern, eigenen Gütern, Zinsen und Gülten besitzt. 10. Solothuni soll aufalle seine Ansprüche an Pfeffingen völlig verzichten, und damit der Span in Güte vertragen sein. Da dieParteien zu diesen Bestimmungen nicht sofort einwilligen, sondern sie heimbringen wollen, so hat man auf Sonntagnach St. Jacob (27. Juli) einen Rechtstag angesetzt, wo die VIII Orte darüber zu entscheiden hätten, wenn dieserfreundliche Spruch nicht angenommen oder ein anderer Vergleich inzwischen getroffen würde.

JlN Original folgt ein Auszug von b. St. A. Bern: Abschiede, r. 7S17SS. K. A. Salaihum: Abschiede, Bd. Xl.

Die Solothurner Abschrift hat den Titel:Der letst Abscheid hie gemacht".

87.

Stein a. Wh. 1522, 3. lind 4. Juni (Dienstag und Mittwoch nach Exaudi).

Kantottsarchiv Dchaffhause»! Carrespondenzen.

Johann, Abt zu St. Blasien auf dem Schmarzwald, uud Peter, Abt zu Kreuzlingen, mit ihren ZusätzenHaus von Bodman zu Bodman und Marx Röist, Burgermeister von Zürich, unterhandeln gütlich in dem Spanzwischen dem Bischof von Constanz und der Stadt Schasfhausen. Es wird nun verabschiedet, daß der Bischoffür seinen Anspruch auf die Vogtei und die hohen und nieder» Gerichte zu Hallan eine Summe Geld annehmenuud Schaffhauseu bei der Vogtei und den anhangenden Gerechtigkeiten könnte bleiben lassen, was ihm durch diehier gewesene» Räthe zu eröffne» ist. Will er in der Sache dieser Meinung gemäß weiter handeln lassen, stsoll er es dein Abt zu St. Blasien anzeigen, der dann einen Tag ansetzen und die Erledigung des Handelsbefördern wird. Der»Herr von Constanz,n»d das Stift sollen (übrigens) bei ihren Zinsen, Zehnten, Gülte»und (dem) was sie kaufweise oder erblich an sich gebracht, sowie bei ihren eigenen Leuten bleiben.

1522, 28. Mai (Mittwoch Vigilia Asccnsiouis Domini), >st. Blasien. Abt Johann an Schaffhausen. I"dem Span zwischen dem Bischof von Constanz und der Stadt Sch. haben der Abt von Kreuzlingen und er die beide»Parteien freundlich ersucht, die Sache gütlich verhören und behandeln zu lassen; da nun darin willfahrt sei, soverkünden sie hiemit einen unverbindlichen Tag auf Montag nach Eraudi zu Stein, wo Schaffhausen seiR

Rechtstitel vorlegen wolle, ze. Archiv Schaphausen: Carrespondenzen.