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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Mai 1522

oder nicht Antwort (bei Gelegenheit). «I. Es geschieht ein Anzug, daß die Chorherren und Andere in derGrafschaft Neuenbürg Briefe zum Vorschein bringen, wonach sie Anisen, Gülten und liegende Güter ansprechen,die bei fünfzig oder hundert Iahren nie bezogen worden seien, und welche sie nun wieder beziehen wollen; diePflichtigen glauben aber deren quitt und ledig zu sein und rufen dann» die Eidgenossen an. Auf dem nächstenrage zu Baden ist hierüber Antwort zu geben. «. Eine Botschaft aus Burgund zeigt an, es sei zwischen derGrafschaft und dem König von Frankreich des Herzogthnms Burgund wegen eine Ucbereinlunft berathen, sichgegenwärtig friedlich zu verhalten und ungehindert mit einander zu handeln und zu wandeln; wiewohl nun dieFrau Margaretha dazu (zu deren Annahme) geneigt sei, so haben sie (die Räthe der Grafschaft) doch nichtsannehmen und beschließen wollen ohne der Eidgenossen Wissen und Willen. Antwort: Man wünsche überallFrieden und Nuhe und willige also gern in die getroffene Abrede, f. Heimzubringen, wie man die Landvögte,wenn sie in eidgenössischen Geschäften reiten, entschädigen wolle, da hierüber »och nichts bestimmt ist, und auf derIahrrechnung zu Baden Antwort zu gebe», ßx. Es ist dringlich heimzubringen, daß in Neuenbürg kein Predigersei, der an Sonn und Festtagen das Evangelium verkünde, was man bei einem solchen Stift für unchristlichachtet. I». Den Vögten wird die Rechnung abgenommen und ihnen Korn und Weinzu Geld geschlagen"; esbringt nach Abzug aller Unkosten auf jedes Ort 5K Kronen und 2 dicke Pfennige.

I. 1521, 1!t. Mai. Spruch der Botschaften (in einem Streit unter denen von Neuenburg): Wenn dieVierundzwanzig des Nathes gewisser Geschäfte wegen die Vierzig zu sich berufen, und von den letzteren etlicheausbleiben, so soll dcßwcgen die Verhandlung nicht aufgeschoben, sondern die Sache mit der Mehrheit der Stimmener ledigt werden. si.». B-m: Abscheid- «>»« <>»«o.

Das Berner Ercmplar datirt gleichbedeutend Montag nach Cantate.

Zu I. Es liegt nur eine spätere Abschrift, rcsp. ein Auszug von einem unbekannten Original-Actenstückvor, das mehrere Bestimmungen enthalten haben soll.

«5.

Lucern. 1522, 27. Mai f. (Dienstag vor der Auffahrt f.).

Bue»rn! AH«. Abschied« «. I. k. NW Zwawaresiv ^iirsu,! Abschied,. Bd. «. s. >4» Twaweiresiv Rern! MI«, eidg. Abschied» r. p ?»«.

Abscheide »In« ckoin. tianiontarestv Basel: Abschied» k. wo .Aantontaretitv ^retburg: Abschiede. Bd. b« iiianlondareslv ^ollieiwe» I

Abschied«. Bd. Xl. iila»«o»«ar<Biv Aetiassliansel« i Abschied«.

Gesandte: Zürich. Jacob Grebel; ... Bern. Sebastian vom Stein; Venner Iseuschmid. U ri. JosuaVeroldinger, Ammann; (Hans) Dietli, Ammann. Schwyz. . . . Paiinermeister. Obwaldcn. . . . Seckelmeister.Nidwal den. Winkclried, Pennrich. Frei bürg. (Jacob Techtcrinann; Lorenz Brandenburg). Solothurn.<Urs Stark). Abt von St. Gallen. Jacob Stapfer. Stadt St. Gallen. ... Seckelmeister. (Fürdie Namen der Boten von Lucern, Zug, Glarus, Basel, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen,Appenzell, Mühlhausen und Nothweil ist im Original der z'ucerner Abschiede nur Raum gelassen).

tt» Die von Rothweil haben sich auf dem letzten Tage über die den Ihrigen auf dem Markte zu Pillingenangethanc Schmach beklagt, ivorauf man denen von Villingcn und den Regenten im Fürstenthum Würtemberggeschrieben hat; nun sind auf diesem Tage die Antworten von beiden Seiten eingelangt, deren Inhalt jeder Botekennt; de» Nothweiler» hat »in» sie abschriftlich mitgetheilt. I». Wiewohl auf dem letzten Tage zu Lucern beschlossen

25.