194 Mai 1522,
worden, es solle die Jahrrechnung zu Neuenbürg jeweilen am ersten Sonntag im Mai stattfinden, hat man doch 'jetzt, da dieß einigen Orten nicht gelegen ist, beschlossen, sie jedesinal auf den 15. Mai zu halten, was jedesOrt in guter Gedächtnis; haben soll. e. Es ist auch angezogen, wie die Priester jetzt allenthalben in der Eid-genossenschaft mancherlei predigen, woraus unter dem gemeinen Mann Unwillen, Zwietracht und Irrung imchristlichen Glauben erwächst. Das sollen die Boten an ihre Herren und Obern bringen, und diese mit ihrenPriestern reden, daß sie von solchem Predigen abstehen, wie jeder Bote weiter zu sagen weiß. «I. DerPapst hat auf diesen Tag ein Breve gesandt, wovon jedem Ort eine Abschrift mitgetheilt wird. „Und ist dabeigeredet", daß man es gern sehe, wenn der Papst überall Frieden und Ruhe mache, v. Die Botschaft derFlorentiner verlangt Antwort. Es wird ihr in freundlichen Worten einhellig folgender Bescheid gegeben: Mankönne gegenwärtig mit ihnen kein Bündnis; schließen und wünsche (vielmehr), daß sie die eidgenössischen Knechtebeurlauben und mit Geleit heimsenden; die Pensionen solle der Gesandte entweder in Zürich oder Lucern bezahlenund sonst in kein anderes Ort sich begeben oder Geleit haben, I. 1. Herr von Lamet begehrt im Namen desKönigs Antwort der 6000 Knechte halb, um den zu Mailand gemeinsam erlittenen Schaden zu rächen. DerKönig rüste ein starkes Heer zu Roß und zu Fuß; schon sei der Admiral über das Gebirg gezogen lind liegeim Piemont; darum wünsche er zu wissen, ob man dem König die Knechte wolle zukommen lassen, um sichdarnach richten zu können. 2. Aus den hierüber verhörten Instructionen ergibt sich, das; die Mehrheit meint,man könne der Knechte halb dermalen sich nicht einlassen, wenn der König nicht zuvor die Pensionen und denSold der Knechte, die in Mailand und der Picardie gewesen, bezahle. 3. Der Gesandte erwidert: Die Pensionenund den Sold für den dritten Monat wolle der König sogleich ausrichten; für die andern Sölde ersuche derKönig um einen Aufschub bis Michaelis, dann werde er sie mit Zinsen und allfälligen Kosten erlegen undJedermann wohl zufrieden stellen; wegen des vierten Monatssoldes, der in Mailand aufgelaufen, werde in dennächsten Tagen der Grandmaitre nach Lucern kommen, mit dem man sich darüber verständigen könne. 4. Heimzu-bringen, ob man ihm die Knechte lassen-wolle oder nicht, und auf Montag nach Pfingsten (9. Juni) wieder inLucern zu erscheinen; dann soll auch Lucern über die ihm befohlenen Unterhandlungen mit dem GrandmaitreBericht erstatten, x. Heimzubringen das Gesuch von Hans und Balthasar Kamenzind, man möchte ihnen dieergangenen Urtheile zwischen ihnen und denen von Gersau eröffnen. I». Der Abt von Wettingen klagt, die vonBaden haben in ihrer Stadt eine Prädicatur aufgesetzt, was vorher nie geschehen; man möchte sie bewegen davonabzustehen und den bestehenden Vertrag zu halten. Man erläßt nun ein Schreiben an die von Baden, (mit derWeisung) „still zu stehen" bis auf die dortige Jahrrechnung, wo man die Sache entscheiden werde, I Auf dasAnbringen einer Botschaft des Grafen von Arona hat man beschlossen, ihm in Allem zu willfahren. Ii., 1. HansGallician von Basel bringt vor: Schon lange stehe er bei der Regierung von Basel in Ungnade und habe sichnoch nie verantworten können; er wolle sie damit nicht anklagen, sondern begehre nur, daß man ihm gestatte, inGegenwart ihrer Boten auf nächstein Tag oder vor ihr selbst sich zu rechtfertigen, und das; man ihn des Eidesenthebe, nichts von seinem Anliegen zu reden. 2. Ansuchen an Basel, es möchte, da er sich doch (früher) so wohlund ehrlich gehalten, seine Bitte gewähren. I. An die Boten, die auf Mittwoch in den Psingstfeiertagcn (11. Juni)nach Fraucnfeld reiten sollen, ergeht der Auftrag, zu uutersuchen, wie man es ferner mit dem Malefiz- oderBlutgericht im Thurgau halten wolle, und ob man es wolle bleiben lassen wie bisher, in. Die armen Gesellen(Hauptleute ?c.) von Zürich, die den „jetzigen" Zug nach Mailand mitgemacht, lassen durch ihren Boten vor-bringen, sie seien nur deßwegen, weil sie bei den Eidgenossen gewesen, bei ihrer Obrigkeit in Ungnade gefallen;da sie nichts Unrechtes gethan zu haben glauben, so bitten sie um Verwendung für Begnadigung. Heimzubringen,