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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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September 1521.

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44.

Murten. 1521, 9. September st

Staatsarchiv Berti.

Tag der Städte Bern und Freiburg in Angelegenheiten der gemeinen Vogteien (Marten).

Es liege» nur folgende Acten vor:

1) 1521, 4. September (Mittwoch nach Verena). Bern an Freiburg. 1. Man vernehme, daß die vonMurten und Andere von heute über acht Tage ihre Reben im Wistelach zu lesen vorhaben, was man nichtbilligen könne, da dies noch nicht die gehörige Zeit sei; deßhalb habe man dahin geschrieben, es solle die Leseanstehen bis Sonntag vor Michaelis (22. d.), bei einer Strafe von 10 Pfund zu Händen der beiden Städte;das melde man, damit Freiburg allfällig einlangende Klagen abzuweisen wisse. 2. Da zwischen denen von Murten,Fräschels, Kalnach und Ins wegen Märchen zc. Streitigkeiten bestehen, so habe man auf nächsten Sonntagdeßhalb Tag nach Marten gesetzt, um morndeß an Ort und Stelle zu handeln, was die Billigkeit erheische.Und da Rathsherr Schnewli vordem dort gewesen, so wünsche man, daß er „oder andere" wieder dahin verordnetwerde. 3. Von Lucern sei die beiliegende Zuschrift wegen der Bünne eingelangt, worin es begehre, daß dieBotschaften nach Zug vorher nach Lucern kommen, um sich darüber zu einigen; da man voraussetze, daß Freiburgnicht minder geneigt sei, solche beschwerliche Neuerungen abzustellen, so bitte man es, seine Gesandten auf nächstenSamstag Abend nach Lucern zu schicken, um da nebst Bern und Solothurn, das man auch berufe, in diesenSachen zu handeln. K. A. Freibmg: A. Bern.

2) 1521, 6. September (Freitag nach Vercnä). Bern an Freiburg. Begehren, dem Boten nach MurtenBollmacht zu geben, des Galms wegen sowie des Fensters halb zu handeln.

3) 1521, 13. September (Freitag Vigilia Crucis). Bern an Freiburg. Einladung, auf Sonntag einenBoten nach Bätterkinden zu verordnen, der mit dem Seckelmeister (von Bern) nach Grandson reiten sollte.

2) und s) im St. A. B-NI! Ruthsmamial.

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45.

Aug. 1521, September f. (Montag nach u. Frauen Geburt).

Luccrii: Allgcmeiuc Abschiede, a. l. NN. 207. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, Bd.». t. W. KautonSarchiv Rasel: Abschiede, t. WS." "usbibliothek Areibiirg: Girard. Sammlung Bd. III. Kantonsarchiv Solotlnirn: Abschiede, Bd. X. Äantonsarchiv Schaffhalisen: Abschiede.

Gesandte: Bern. (I. Sebastian von Meßbach; Hans Jsenschmid). — (Die andern nicht bekannt).tT« Jeder Bote kennt den Antrag, ans der Pfründe zu St. Peter und Paul den Herrn Vinccnz bleiben»u lassen; wollte sein Gegner nicht nachgeben, so könnte der Bogt ihn ein ander Mal empfehlen. I». Demzu Luggarns ist befohlen, diejenigen, die zu Wahren am Schlosse pstichtig sind, ernstlich dazu anzuhalten.Auf das Schreiben des Bischofs von Constanz und die Antwort deren von Schaphausen ist beschlossen, dem'ichof schreiben, in der Hoffnung, daß die Sachen abgestellt werden. Könnte er sich dazu nicht verstehen," soll er einen beliebigen Tag besuchen, wo man sich verstündigen werde. «I. Die Angelegenheit betreffend diel andgerichtsknechtc (aus dem Thurgan) will man verschieben, bis die Ausgezogenen wieder heimgekommen'ud; tzgch ^ sjx Vergessenheit gerathen, damit man die Zwei, welche den zwei (Gcrichtskncchtcn)

' nftlag gegeben, vornehmen und befragen könne, wer es ihnen befohlen, e. Die Briefe des Bischofs von^uilam, „die villicht den bann möchten antreffen" (ui. anrucfen), kann jedes Ort zu Händen nehmen, f. An^ Boten und Knechte in Mailand und in päpstlichen Diensten wird geschrieben, jeder Theil solle ans dem Grund

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