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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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September 1321.

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Leute bewähren, was den Andern zu großen „Unstatten" gereichen könnte; sie bitten aber um Bescheid, ob dasden Herren mißsiele; dann wollen sie gehorsam erfunden werden. Heute seien 2000 Bündncr und 4000 Lands-knechte angekommen; jene haben geschworen wie die Eidgenossen und wollen thun wie sie, ?c.

K. A. Basel: Absch. 5. 104 (Zuger Copie).

6) 1321, 26. August (Moutag nach Bartholoms). Bern an seine Angehörigen im französischen Dienst inMailand. Mahnung zu sofortiger Heimkehr, — begründet durch die Haltung der Eidgenossen, die keinen Zuzugleisten wollen, die großen Rüstungen des Papstes und Kaisers, um den Herzog von Bar in Mailand einzusetzen,die vielen drohenden Reden zu Stadl und Land und in andern Orten, die Besengmß ven Einfällen und tödt-lichem Krieg, ?c.

7) 1321, 26. August (Montag nach Bartholomen). Dasselbe an seine Leute im päpstliche» Dienst. Anzeigeder Abmahnung der Knechte im französischen Dienst und gleichförmige Mahnung zum Abzug, da mau glaubwürdigvernehme, daß der König von Frankreich den Papst in dessen Gebiet nicht angreifen, sondern nur das Hcrzog-thum Mailand behaupten wolle, sodass der Papst keine Hülfe brauche, indem man auch nicht schuldig sei, ihmsolche zum Angriff auf Andere zu gewähren, zc. «) und 7) im Sa A. V-rn- T-utsH Miss. o. s?«—»77.

8) 1321, 1. September. Bern an den König von Frankreich. Mittheilung des auf dein Tag in Zuggefaßten Beschlusses, Gesandte von sechs Orten nach Mailand zu schicken, die mit allem Fleiß dafür arbeitensollen, daß eine Vergießung christlichen Blutes verhütet werde, und jeder Thcil bei demjenigen bleibe, was ersetzt besitze, w. Gelänge das nicht, so würde man weitere Mittel suchen und der Partei, die willfahrte, gegender andern Hülfe leisten. Damit diese Sendung desto erfolgreicher werde, bitte man den König, seinen Statt-halter in Mailand anzuweisen, den Vorträgen jener Boten Gehör zu geben und sich nachgiebig zu zeigen, damitman erkenne, daß es an dem König nicht fehle; damit ein Krieg zwischen ihm und dem Papste unterbleibe unddie Eidgenossenschaft selbst nicht zerrüttet werde, ?c. S«.A.Bm>: ratem.Miss.i.e.27b.

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Appenzell. 1521, c. 1. September.

Tag der Botschaften von Schwyz und Zug, im Namen gemeiner Eidgenossen. — Vgl. Nr. 40, I.

Ueber die Veranlassung dieser Mission vgl. Zcllweger, Gesch. des appenzellischcn Volkes, III, l, 38. Obder Auftrag wirklich ausgerichtet wurde, läßt sich nicht ermitteln.

Wern. 1521, 2. September (Montag nach St. Verencn).

Staatsarchiv Bern: Rathsmanual Nr. iso, >>. n>!>.

Tag der drei Städte Bern, Freibnrg nnd Solothurn.

" 1. Zuerst wird berathen (und verabredet), daß kein Angehöriger der drei Städte anders Wein taufen'°lle als bei dem Saum und nicht „uf snrgriff", bei einer Buße von 10 Pfund, die von dem UngehorsamenN'r jedes Faß z„ beziehen ist. Auch soll Niemand Wein an den Reben kaufen. 2. An den Landvogt in derWaat wird geschrieben, er möge mit den Sei,teil verschaffen, daß sie den Wein nicht nach Burgund sichren;""hl lasse man ihnen (den Burgundern?) nach, für ihren häuslichen Bedarf zu kaufen. 3. In gleichem Sinne