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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
Entstehung
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80
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80 August 1521.

Zusätze und der Obmann gütliche Mittel beredet und den Parteien vorgeschlagen; er habe darüber mündlich dieErklärung gegeben, er wolle dieselben, obwohl sie ihm nachtheilig seien, um der guten Nachbarschaft willen an-nehmen, worauf auch die Eidgenossen ihre Meinung eröffnet haben, sodaß jetzt die Sache nur daran hafte,daß dieser gütliche Vertrag in einem Briefe bekräftigt werde. Da der Stadtschreibcr zu Baden eine „Copie"gemacht, so begehre er nun, daß die Boten dieselbe verhören und demselben, sofern ihnen solche gefalle, Befehlzu endlicher Aufrichtung geben. St. A. Zürich- sc. Bischof Bas -i.

Z«.

Lucern. 1521, 14. August f. (Mittwoch vor Assumptionis Maria f.).

Staatsarchiv Zürich: Tschudische Abschiede-Sammlung, Bd. 5. Nr. 41. Staatsarchiv Lucern: Lucerner Abschiede 0. k. 27.

Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Abschiede, T. p. 475. 513. Landeöarchiv Nidwalde,>. Kantvnsarchiv Basel: Abschiede, toi. 90.

Kantonsarchiv Freibnrg: Abschiede, Bd. 56. KantonSarchiv Solothurn: Abschiede, Bd. X. Kantonsavchiv Schaffhcnlsen: Abschiede.

Stiftsarchiv St. Gallen.

Gesandte: Bern. (HausZseuschmid, Venner; Peter Thormann). Basel. (Heinrich Meltinger; Jacob Meyer).Freiburg. (Ulrich Schnewli). — (Die übrigen unbekannt).

t». 1. Anton Bili voit Lucern, Bruder des Landvogtes im Thurgau, berichtet als Statthalter, daß ergemäß dem letzten Abschied das Schloß Gottlieben mit sechs Thurgauern besetzt habe, und stellt die Anfrage, obman es so bleiben lassen oder von jedem Ort einen Mann dahin setzen wolle. Heimzubringen. 2. Auf denAntrag Junker Hans von Landenberg's, das ganze Hausgeräthe aus dem Schlosse wegzuführen, ist dem Statt-halter Vollmacht gegeben vorzusorgen, daß etwas für die Besatzung da bleibe. Ii. Der Statthalter im Thurgauerstattet Bericht über die Edelleute, die nicht schwören wollen, nämlich was für Antworten sie gegeben haben.Heimzubringen, wie man dieselben strafen wolle, e. Auf den Anzug, daß die gegenwärtigen Unruhen undKriegsläufe hauptsächlich den Cardinal von Sitten zum Urheber haben, und daß er immerfort Unglück stifte, wieviele Thatsachen beweisen, ist zu berathschlagen, wie man seiner los werden könne. «I. 1. Die französischenBoten, Herr von Lamet und Herr von Grangis, bringen in einer weitläufigen Klagschrift vor, wie der Papstund der Kaiser dem König von Frankreich mit Feindschaft begegnen und das Herzogthum Mailand ganz ohneUrsache überfallen, während doch der Papst mit Frankreich in einer Vereinung stehe. Es werde freilich behauptet,daß der König den Krieg bei Reggio angefangen; das sei aber grundlos, indem der König dem Papste keinenSchaden zufügen werde, so lange derselbe seine Länder in Ruhe lasse. Er habe sich weder von dem Papst, nochden, Kaiser, noch von einein andern Fürsten der Feindschaft versehen und (darum) einzig durch Schnelligkeit denVerlust des Herzogthums Mailand verhindern können; er wisse wohl, daß einige Orte es als eine „Zerrüttung"des Bundes ansehen, daß er eine Anzahl eidgenössischer Knechte angenommen; das habe er aber nicht gethan ausVerachtung, sondern durch offenbare Roth gezwungen; er begehre, daß man die Vereinung an ihm halte, wieer sie auch an den Eidgenossen halten und Leib und Gut für sie einsetzen wolle, und wünsche, daß die Orte,die noch keine Knechte geschickt, ihm etwa 6000 Knechte zusenden zu Schutz und Schirm seines Reiches undseiner (übrigen) Länder. 2. Nachdem man hierauf der Botschaft vorgehalten, daß es nicht im Willen der Eid-genossen liege, ihre Knechte checken zu lassen, wie es jüngst geschehen, Inden, die Vereinuug das nicht zugebe,antworten die Gesandten, der König habe zun, Schutze seiner Person und seines Königreichs nicht mehr als6000 Mann; diejenigen, die er jetzt „och begehre, wolle er zu denen senden, die schon in Mailand liegen (derenetwa 12,000 seien), und sie nicht checken; er hege die Hoffnung, daß sie dort Ruhm und Ehre erwerben.