74 August 1521,
die Sache in den Abschied genommen und der Botschaft geantwortet, man wolle ans Assumptionis Mariä(15. August) zu Zürich Antwort geben. «I. Nachdem die kaiserlichen Boten abgetreten, hält der Cardinal noch einenbesondern, auch schriftlich mitgetheilten, Vortrag, als „guter Eidgenosse", der der Eidgenossen Nutzen und Ehregerne sehe und befördern wolle, v. 1. Der päpstliche Legat, Bischof von Verulam, der Commissär Wilhelm deFalconibus und eine Botschaft der Stadt Florenz überreichen ihr Begehren schriftlich. 2. Ebenso empfangen dieBoten, was die eidgenössischen Boten, die in Frankreich gewesen, dem Papst der Knechte wegen geschrieben, deß-gleichen die Antwort der Knechte in päpstlichen Diensten und die Gegenantwort, endlich eine deutsche Copie deslateinischen Briefs, den der Gouverneur in Mailand, Herr von Scuto, an Hauptmann Hetzel und Andere geschrieben,worin er sie ersucht, aus dem päpstlichen in des Königs Sold »nd Dienst zu treten. 3. Da die Angelegenheit höchstwichtig ist, indem sie Brief und Siegel, Ehre und Glauben berührt, so hat man beschlossen, dies ernstlich heimzu-bringen und dem Papst auf nächstem Tag endliche Antwort zu geben. 4. Nachdem der Legat über Ehrverletzungen,die ihm in Lucern widerfahren, geklagt und sich geäußert, wenn man nicht, gemäß der Vereinung, dem Papste Knechteschicken wolle, so werde er sich auf andere Weise zu helfen suchen und in- und außerhalb der EidgenossenschaftKnechte werben, wogegen man wohl nichts einzuwenden habe, indem man ja auch des Papstes Feinden Knechteüberlasse, wird ihm entgegnet, man habe ein Verbot erlassen gegen jegliches Weglaufen von Knechten und bcdauresehr, wenn es nicht gehalten worden, und wünsche daher, daß der Legat noch keine Leute „annehme", sondernden angesetzten Tag erwarte, I. Darauf hat man beschlossen, es soll jedes Ort ein verschärftes Verbot erlassen;ebenso soll den zum König Gelaufenen geschrieben werden, daß sie nicht weiter vorrücken, sondern den Bescheidder Obern erwarten. K. Den Florentinern hat man einen Rathsboten bewilligt mit einem Verwendungsschreibenan den König, daß er den Gefangenen das Ihrige zurückgebe. I». Da das Verbot des Reislaufens imThurgau nicht mehr gehalten wird, indem man vorgibt, daß es „entschlagen und nachgelassen" sei, so soll eserneuert werden, und hat man diesen Handel in den Abschied genommen, damit jedes Ort seine Boten aufnächsten Tag instruire, dagegen kräftig zu handeln, ii. Es stellen die kaiserlichen Boten und Räthe das Begehren,mau möchte die fortgezogeuen Knechte wieder abberufen oder ihnen wenigstens verbieten, weiter vorzurücken, undferner Maßregeln treffen, daß keine Aufbrüche mehr geschehen; denn sollte sich inzwischen etwas ereignen, somöchte es für beide Parteien die bedenklichsten Folgen haben; die Eidgenossen stehen ja mit dem päpstlichenStuhle und dem Reich in Vereinuug und Nachbarschaft, und sie beide begehren nichts anderes als Liebe undFreundschaft, Ruhe und Frieden. Darauf hat man den Boten den Abschied gemeldet, der auf „des PapstesArtikel" gemacht worden ist. Ii. Doctor Jacob Sturze! fordert im Namen der Stände des schwäbischen BundesAntwort in Betreff des Schlosses Hohentwiel, worauf man ihm, zwar ohne Instruction, erwidert: Man bittedie Stände, einstweiten gegen Twiel nichts vorzunehmen, weil bisher daraus noch kein Schaden gethan wordensei; wollte man ein Lager vor das Schloß schlagen, so könnte den Eidgenossen der freie Kauf gestört werdenund anderweitiger Nachtheil entstehen; au den Herzog und die Knechte wolle mau schreiben, daß auch sie sichruhig verhalten; übrigens nehme man dieses Geschäft in den Abschied, um auf nächstem Tage „vollkommene"Antwort zu geben. I. Berichte deren von Schaffhausen und Rothweil: Es seien im Reiche große Rüstungenvorhanden und ein Hin- und Herziehen, wie man es noch nie gehört; obschon ihnen deßhalb noch nichts Be-schwerliches begegnet, sei doch die Sache sehr bedenklich, so daß man sich wohl besinnen dürfe, was man thue,um bei Frieden und Ruhe zu bleiben, i»». Auf nächsten Tag soll jeder Bote Vollmacht bringen, den Vertrags-brief, der durch den Obmann und die Schiedsrichter wegen Valendis festgesetzt worden, aufzurichten und die dabeierlaufenen Kosten zu berichtigen. >» Da sich Freiburg beklagt, daß die Solothurner in päpstlichen Diensten