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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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August 1521. 71

Banditen auszuliefern, um sie zu bestrafen. Das werde mm so ausgelegt, als ob er Reggio habe überfallenwollen, was weder ihm noch dem König je in Sinn gekommen. 2. Seit einiger Zeit habe (übrigens) der Papstem bedeutendes Heer gegen den König zusammengebracht; darum habe dieser sich in Eile versehen müssen undum öggg Knechte angesucht; doch werde er dieselben in seinem Königreich und bei seiner Person behalten.

Ferner meldet der französische Orator, der König ivolle die eidgenössischen Knechte, die schon nach Mailandgezogenen und die noch begehrten, nicht gegen den Papst gebrauchen, außer wenn ihn derselbe in seinen Landenangreife. III. Demnach hat man dem päpstlichen Gesandten „vorgehalten", es sei noch in frischem Gedächtnis;, wie^r Legat Antonius Puccins vor einiger Zeit von den Eidgenossen 6000 Knechte verlangt habe zu Schutz undSchirm des Papstes und der christlichen Kirche; damals haben die Eidgenossen wissen wollen, wider wen er siebrauchen wolle, und als der König ihnen den Durchpaß durch das Mailandische gestattet, habe man die Knechtebewilligt, und der König sein Versprechen erfüllt; nach einiger Zeit habe der Papst einen Theil der Knechte ent-eisen. Man könne nun nicht billigen, daß der Papst den König habe verdächtigen wollen, und wolle ihn? jetzt keineKucchte senden, erwarte auch, daß diejenigen, die noch bei ihm seien, nicht gegen ,den König geführt werden, sowie">an auch Anstalt treffe, daß die beim König Dienenden nicht gegen den Papst ziehen müssen; könne man übrigens"nt Briefen oder Botschaften etwas Gutes stiften, so ivolle man Mühe, Arbeit und Kosten sich nicht reuen lassen.^ ' Heimzubringen, ob man dem König die 6000 Knechte überlassen ivolle oder nicht, und auf dein Tage zu^»cern, auf Dienstag nach Laurcntii (13. August), darüber Antwort zu geben. I». Da einige Hauptleute ausrudern Orten, als denen sie angehören, Knechte genommen, und daraus MißHelligkeiten erfolgen konnten, so ist^gesetzt, daß jeder Hauptmann nur Knechte aus seinem Ort annehmen dürfe. «. Dem Boten des Grafen von^lviia wird der Bescheid ertheilt, er solle sich einstweilen gedulden, bis die Eidgenossen selbst in eine ruhigere^ge kommen. «I. In Betreff Gottliebeiis wird beschlossen, daß des Landvogtes Bruder, Anton Bili, der jetzthinaus reiten wird, in Betracht der „selzuen löuf und Warnungen", das Schloß mit Thnrgauern, denen manvertrauen könne, besetzen soll. v. Jedem Boten wird abschriftlich die Warnung mitgetheilt, welche Zürich ein-gesandt hat. L. Eine Botschaft des Herzogs von Savoyen meldet.- 1) In Betreff des Brautlaufs: Sobald erveuiehme, daß seine Gemahlin unterwegs sei, werde er die verordneten Boten abholen lassen. Antwort, dieselbeni^ien stets bereit. 2) Es herrsche im Piemont ein Streit zwischen Gnelfcn und Ghibellincn, weßwegen er überlls Gebirg geeilt sei, um sie zu deinüthigen. Antwort: Bedürfe er der Eidgenossen Hülfe oder Rath, so solle" besten versichert sein. 3) Er bitte »in Rath, ivie er sich (in diesem Kriege) verhalten solle; denn er sei einKKied des Reiches und dem König von Frankreich nahe verwandt. Antwort: Man stelle das ihm selbst anHeim,uidem man ihn (dazu) für klug genug halte; jedenfalls wünsche man, daß er mit den Eidgenossen halte.

Das Berner, Freiburger und Solothurner Eremplar ist nur „auf Freitag" datirt. — Das Appenzeller Er.hat von alter, verinuthlich gleichzeitiger Hand die Ucberschrift: „Mailand betreffend, ein lustiger abschaid".

Zu 1) Dem Lucerner Abschied ist ein Actcnstück, betitelt: „Päpstlicher Heiligkeit Gesandten Fürtrag" bei-gelegt,*) aus welchem der Kürze wegen hier nur ein Auszug gegeben werden soll. Zuerst wird auf einen früher»Bericht über den erwähnten Vorfall verwiesen (s. Nr. öl, 3k. o 2), der jetzt erst durch neuere Nachrichten gehörig^gänzt werden könne. Der Herr van Scuto habe mit dem Gubcrnator von Rätz eine Unterredung zu halten verlangt;letzterer sei auch zu diesem Zwekkc unter ein Thor der Stadt gegangen; während ihrer Verhandlung seien aber etwavierhundert Reiter ganz nnbemerkt herbcigeschlichcn, die mit List und Gewalt durch das Thor eindringen wollten;

') Ein von Veeulan unterzeichnetes, sehr sauber geschriebenes Eremplar liegt bei den Acten Papst des Zürcher Staats-archivs. Das lateinische Original, von Ennius -c. unterzeichnet, findet sich im Staatsarchiv Bern: A.Frankreich I.