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August 1521.
unterhandelt und solchen ans eine bestimmte Zeit abgeredet, aber Hans Heinrich diese Frist verstreichen lassenund den Kauf abgekündet. Nun sage aber die gepflogene Abrede, daß Hans Heinrich, auch wenn der Kauf nichtvon Statten ginge, mit seinem Theil dem Haus Oesterreich mit erblichem Dienst verpflichtet sei; das habe erangenommen und das Geld empfangen ... 3. Wenn er klage, daß ihm Bangeld und Geschütz verweigert worden,so vergesse er, daß der Kaiser solches nicht schuldig sei, so lang er keinen Burgvogt einlassen wolle... 4. Zu keinemVertrag sei er genöthigt worden, sondern er habe alles mit gutem Bedacht und freiem Willen zugesagt und be-siegelt, aber seinerseits nichts gehalten ... 5. Es gezieme ihm offenbar nicht, den Herzog von Würtcmbcrg, denerklärten Feind des Bundes zu Schwaben und vom Reiche Geächteten einzulassen. Seinen Dienst habe er erstgekündet, nachdem er dem Herzog willfahrt; weil es ihm aber nicht gebühre, eine erbliche Pflicht in dieser Artaufzulösen, so habe man ihm wieder geschrieben und begehre, daß Zürich seinem Vorgeben keinen Glanben schenke,sondern sich dessen Handlung mißfallen lasse, :c. St. A. ZiMch- A. O-stm-ich.
6) 1521, 13. Juli (Samstag nach Kiliani), „Cloröwa". Herzog Ulrich von Würtemberg an Lucern. Daauf Magdalene ein Tag zu Baden anberaumt sei und er wahrnehme, daß etliche seiner Widerwärtigen ihn aber-mals bei gemeinen Eidgenossen verunglimpfen wollen, so habe er den eidg. Boten deßhalb geschrieben laut Beilage,und bitte Lucern, seinen Gesandten Befehl zu geben, dahin zu arbeiten, daß sich die Eidgenossen durch einen(voraussichtlich stattfindenden) Vortrag seiner Feinde nicht gegen ihn bewegen und zu Beschlüssen bringen zulassen, die ihm nachtheilig wären, bevor sie auch ihn gehört haben, w. (Original?.
7) 1521, 18. Juli (Donstag nach Margarethe), Mümpelgard. Herzog Ulrich an die auf Magdalene zu Badenversammelten eidg. Boten. Bitte, den Verunglimpfungen seiner Gegner keinen Glauben zu geben, sondern ihrVorbringen ihm kund zu thun und dann zu hören, mit welchen Listen sie ihn verleumdet haben; sie mögen dabeiauch bedenken, daß dieselben ungeachtet ihrer süßen Worte den Eidgenossen nicht mehr Ehrkn und Gutes gönnenals ihm, und ihn hienach für empfohlen halten, ?c. s) und?> im Sl. A. Lu«>,n A. W»ri-mbcrg.
Das von Bucholtz, Geschichte Ferdinands I., Band I. 499 — 599, in den Sommer 1521 verlegte Acten-stück („Verhandlung der eidg. Cantone zu Baden wegen Herzog Ulrich") kann nicht hieher, sondern nur in'sJahr 1519 gehöre».
Zu «I. Der erwähnte Vergleichsvorschlag wollte sich nicht auffinden lassen.
Zu l. Vgl. den Abschied vom 16. Juli. — Die Zuschrift an die eidg. Obrigkeiten fehlt.
Z4.
-Lucern. 1521, 2. August f. (Freitag nach Vincula Petri f.).
Staatsarchiv Lucern: Attg. Abschiede d. 1. toi. 165. Staatsarchiv Bern: Nllg. eidg. Abschiede l'. 40t. II. p. 277. Landeüarchiv Nidwalden.
KautonSarchiv Basel: Abschiede t. 69. KantonSarchiv ^reiburg: Abschiede Bd. 56. KantonSarchiv Solothnrn: Abschiede Bd. X.
KantonSarchiv Schasshansen: Abschiede. Landesarchiv Appenzell I. N.: Abschiede.
Gesandte: Bern. (Hans Jsenschmid, Venner; Konrad Vogt). Basel. (Anton Dichtler...). Freibnrg.(Ulrich Schnewli; Hans Guglenberg). — (Die übrigen nicht bekannt).
». I. Dieser Tag ist angesetzt, um auf die Klage des Bischofs von Verulam, auf dem letztgehaltenen Tage,zu antworten. II. Gleichzeitig jedoch verantwortet sich eine Botschaft des Königs von Frankreich und des HerrnScuto folgendermaßen: 1. Es hätten in einer Nacht, ans Anstiften etlicher Banditen, im ganzen HerzogthumMailand des Königs Leute ermordet werden sollen; das habe aber Gott abgewendet, und als dieser Anschlagnicht zur Ausführung gekommen, haben sich die Banditen gegen Reggio gewendet; der Herr von Scnto sei ihnennachgeeilt, in der besten Absicht gegen den Papst, und habe von dem Gouverneur der Stadt verlangt, ihm die