Juli 1521.
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wollte. Aus Maugel au Instructionen verspricht mau vorerst den Handel heimzubringen und auf dem nächsten^vg in Zürich Antwort zu geben; den beiden Parteien soll geschrieben werde», daß sie unterdessen mit Feind-seligkeiten innehalten. Da die Botschaft des genannten Bundes Bedenken äußert, eine solche Waffenruhe zu ver-sprechen, so wird derselben erwiedert, das; man hierseits die Erbeinung jedenfalls treu beobachten werde. «. Derpäpstliche Legat fordert abermals Bescheid auf das in Luccrn gestellte Ansuchen. Er wird auf den deßhalb an-gesetzten Tag zu Luceru vertröstet, da Niemand hierum Befehl hat. «I. Die obgenaunten kaiserlichen Nätheerinnern an den Streit mit der Gräfin von Thierstein. Den von Graf Rudolf von Sulz und dem Herrn vonNeinach abgeredeten Vergleich sei nämlich der Kaiser nicht geneigt anzunehmen, und da die Gräfin weiterenRechtsverhandlnngeu ausweichen wolle, so erbiete sich der Kaiser, der Erbeinung gemäß, den Span dem Burger-meister und Rath von Zürich zu vertrauen und deren Spruch ohne Appellation treulich zu halten. Hieraufwird Basel ersucht, die Gräfin als seine Bürgerin dahin zu bewegen, daß sie sich zu einem Austrag herbeilasse.^ ' ^r Landvogt im Thurgau zieht an, daß gemäß dein letzten Abschied von Lucern ein Entschluß gefaßt werdensollte der Besetzung des Schlosses Gottlieben wegen. Heimzubringen zur Instruction für den nächsten Tag inZürich. L. Bern beschwert sich nochmals, daß Basel, ohne Rücksicht auf das ab der „Jahrrechnung" zu Badenm> dasselbe erlassene Schreiben, die freie Fuhr nach Aarau immer noch abschlage. Da der Bote von Basel nichtmstrnirt ist, so nimmt man den Gegenstand in den Abschied, nm auf dem nächsten Tag in Zürich von einemRechten zn reden, damit die Sache erledigt werde. K, Hans Zimmermanu von Villingen, Herrschaft Schenken-^g, bittet um Bescheid auf sein bei'der letzten Iahrrechnuug angebrachtes Gesuch um Fenster. Damit er hierum'"cht weiter in Kosten gebracht werde, will man ihm auf nächstem Tage zu Zürich Antwort geben; den Obernw er bestens empfohlen werden, da er dreimal „abgebrannt" ist. I», Dem Vogt zu Baden soll Zürich aus»> Rath einen Beiständer geben, der mit demselben die Huldigung in Kaiserstuhl, Zurzach und KlinguauZunehmen wird. I. Die Boten, die jetzt in Frankreich sind, berichten, daß sich der Papst mit dem König ent-zweit hah^ weßhalb dieser begehre, daß seiner Heiligkeit keine Hülfe mehr geleistet werde; darum hätten sie auchw Päpstlichen Knechten schon geschriebeil, daß sie gegen den König nichts unternehmen sollten. Ii.. Zuschriftenvon den Vögten zu Lauis, Luggaris, Bellenz ?c. melden, daß der Commissarius in Como sie um eine Anzahlvon Knechten ersucht habe, weil ein Heer von 8000 Landsknechten, mit Reiterei und 16 Geschützen, in's Vcltlin^'kommen sei und die Absicht verrathe, Como zu belagern. Es wird ihnen geschrieben, sie sollen darauf nicht^Nieten, sondern das Land gehörig bewehren und namentlich Mcndris und Balerna hüten, daß es nicht vonw>seui Händen komme; ab dem Tag zu Luccrn sollen sie dann weitern Bescheid erhalten. I. Der Legat („B. v.'öernula") fordert für den Papst einen unverzüglichen Aufbruch von 6606 Mann, nach Inhalt der Vereinnng,ohne alle weitere Einrede, und hat vor mehreren Zeugen und Notariell „protestirt", daß diese Mahnung durch'hv geschehen sei. ,»». Der Herr (Abt) von St. Gallen zeigt den IV Schirmorten an, daß die Gotteshanslcutev»d vielleicht auch „andere Nachbarn" in fremde Kriege nicht mehr ziehen wollen ohne eigene Hauptleute, Vennerv- st w., wie sie es von Alters her sowohl in fremden Diensten als in Landskricgen gehabt haben, i». Wißhansdem Amt Rordorf klagt, daß er „von den Knechteil ans dem Feld habe schwören müssen" einer (unbe-kannten) Aeußerung wegen, woran ihm aber Unrecht geschehe; er erwarte sein Recht von den Eidgenossen.
Der Abt von St.'Gallcn gibt Auskunft über den in Wyk geschehenen Todschlag, wonach die Schuld aufw Verwandten des Umgekommenen fällt.
I» 1521, 23. Juli, Baden. Abermals erscheinen die Anwälte des Äbtcs zu Schaffhausen, der Stadt lindGemeinde zu Hallau, dem letzten Abschied gemäß, und begehren zu vcruchmen, ob die Näthe des Bischofs