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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Juli 1521,

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ZT.

Sainte-Kroix. 1521, c. 22. Juli f.

Staatsarchiv Bern.

Tag der zwei Städte Bern und Freiburg mit dem Herzog von Savoyen, in Betreff der streitigen Märchengegen der Henschaft Grandson,

Der bezügliche Abschied fehlt. Dagegen liegt eine Reihe anderweitiger Acten vor, die wir zur Veranschau-lichung des bisherigen Geschäftsganges beiziehen:

1) 1521, 24. April. Bern an den Herzog von Savoyen. Antwort auf das Anbringen seines Secrctarius(üaeM) „Uoimobi" in Betreff der Märchen zu Samte-Croir. Man könne mit dem Vorhaben, einen seinerIlnterthanen als Schiedsrichter zu verwenden, sich nicht befriedigt finden und begehre daher, daß er an desselbenStatt einen unparteiischen Mann erwähle. Von den diesseits Erkornen sei der Eine, Johann Lequereur vonReuenstadt, gestorben, der andere, Johannes Gryere, mit Krankheit beladen; darum habe man für dieselben er-nannt den Abt von Bellelay und den Stadtschreiber von Biel, Ludwig Sterner, und den früher bestimmten Tag

von dem 15. Mai auf Johanni (Bnpt.) verlegt, zc. St. A. B-r„: L-a-w. Miss. 11. c. 4sr. ,

2) 1521, 28. April (Cantate). Bern und Frcibnrg an (Biel). Es wisse, daß die zwei Städte mit demHerzog von Savoyen wegen einer March zwischen den Herrschaften zum hl. Kreuz und Grandson sich zum Ent-scheid auf gleiche Zusätze und einen Obmann vereinbart haben; nun seien der jetzige Stadtschreiber („üwer" d. j. S.)und der Abt von Bellelay als Schiedleute für die zwei Städte ernannt, und bitte man daher, den GenanntenZuzuhalten, sich des Geschäftes zu beladen und dcßhalb auf Johannis d. T. Tag (24. Juni) an Ort und StelleZu erscheinen, zc. zc. Darüber begehre man umgehende Antwort. St.A. An»: Teuych Miss. c>. »ss i>.

3) 1521, 20. Juni (Donstag vor r>" Ritter Tag). Bern an die von Grandson. Weisung, „über acht Tagellch finden zu lassen, damit die Zugesetzten dm Stoß besichtigen können."

4) ZZoäsiu ilnto: Bern an den Abt von Vellelay und den Stadtschreiber von Biel. Verkündung desgleiche» Tages. o) »nd 4) im Raths»m»»ar.

3) 1521, 26. Juni. Bern an den Herzog von Savoyen. Da einer von dessen Zugesetzten durch Krankheitverhindert sei, den gesetzten Tag zu besuchen, so habe man diesen verlegt auf Sonntag vor Jacobi (21. Juli),und bitte nun um Abordnung einer bevollmächtigten Botschaft auf die genannte Frist, nöthigenfalls um Erwäh-nung eines andern Richters, indem man diesseits begehre, weiterer Verschleppung des Streites so viel möglichZuvorzukomme», zc. St. A. Bmi- Latein. Miss. i. c. ii.

3) 1521, 26. Juni. Bern an den Landvogt zu "Sainte-Croir. In gleicher Sache.

7) 1521, 5. Juli (Freitag nach Ulrici). Bern an die Schicdleutc. Vcrkündung des Tages zu Grandson,a»f Donstag (?) vor Jacobi (18. Juli).

3) 1521, 29. Juli (Montag nach Jacobi). Bern an den Abt von Bcllclay: „Min Herren wölken bi derabredung beliben." — Deßgleichen an Freiburg. ?) und») im Rathsmanual.

9) 1521, 30. Juli (Dienstag nach Jacobi). Bern an Freiburg. 1. „Wir haben von unserm alt Schultheißen)en» Hansen von Erlach, so jctz zuo Granson gewesen ist, verstanden was er und üwer verordneten daselbs ge-handelt und gcschaffct, und besonder ouch vermerkt die mittel, so zuo güctigcm vertrag des spans der march zumheiligen Crüz angezöigt sind, in gestalten daß die zwcn teil des spännigen Platzes zuosampt der ärzschmittcn beidenGlesien, und aber der dritteil unserm gnädigen Herren von Savoy zuoständig sin sollte, da wir nun unsers teilswol möchten erliden, daß sölich mittel angenommen und ir und wir damit gerüeiviget wären worden; dann woder Handel nach uswysung des bunds rechtlich erlütcrt sol werden, besorgen wir, daß solch recht üch und unsu>t gemein und an dein end wenig zuo gewinnen sye, besonder daß üch und uns als den ansprechern gebüren

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